Hallo,
welche BE werden in der EÜR angegeben ? Habe keinen Überblick mehr ... Westnetz hat die Abrechnung anders gestaltet ...
... ich hoffe, da kennt sich einer aus ...
Anbei die Gesamtabrechnung und Einzelaufstellungen:
Hallo,
welche BE werden in der EÜR angegeben ? Habe keinen Überblick mehr ... Westnetz hat die Abrechnung anders gestaltet ...
... ich hoffe, da kennt sich einer aus ...
Anbei die Gesamtabrechnung und Einzelaufstellungen:
Hallo hw81,
die Tabellen besagen folgendes:
- es wurden 2014 insgesamt 5.853 kW Strom erzeugt
- der Eigenverbrauch beträgt 1.733 kWh
- Kosten für Messung (Einspeisung und EV) insgesamt netto 12,83 (brutto 15,27 €)
- tatsächlich bezahlte (!) Abschläge 1.606 € (1.895 € - 289 €)
- zu zahlen sind vom Netzbetreiber noch 42,68 € (um Jahr 2015)
In den Betriebseinnahmen sind demnach 2014 anzusetzen:
Zeile 14: Zahlungen des Netzbetreibers netto 1249,58 € (aus 1.606 € netto)
Zeile 20 u. 92: Sachentnahme DV 1.733 kWh * 0,1638 €/kWh 283,87 €
Zeile 16: Umsatzsteuer aus Einsp. + Sachentnahme DV 310,36
In den Betriebseinnahmen 2015 setzt du den Nettobetrag und die Umsatzsteuer aus der Nachzahlung von 42,68 an. Bei Verwendung dieses Betrages musst du keine Betriebskosten für Messung angeben, weil diese bereits von der Zahlung abgezogen sind.
mfg
Paulchen
ZitatKosten für Messung (Einspeisung und EV) insgesamt netto 12,83 (brutto 15,27 €)
lt. Abrechnung 11,14 + USt. ??? Woher kommen 12,83 €
ZitatZeile 14: Zahlungen des Netzbetreibers netto 1249,58 € (aus 1.606 € netto)
ich sehe gerade nicht wo 1249,58 € herkommen ?
Zitatn den Betriebseinnahmen 2015 setzt du den Nettobetrag und die Umsatzsteuer aus der Nachzahlung von 42,68 an. Bei Verwendung dieses Betrages musst du keine Betriebskosten für Messung angeben, weil diese bereits von der Zahlung abgezogen sind
Das sind doch eigentlich BA ?
Zitat von hw81lt. Abrechnung 11,14 + USt. ??? Woher kommen 12,83 €
brutto 13,26 + netto 1,69 / brutto 2,01 = brutto 15,27 € / netto 12,83 €
ZitatZeile 14: Zahlungen des Netzbetreibers netto 1249,58 € (aus 1.606 € netto)
ich sehe gerade nicht wo 1249,58 € herkommen ?[/quote]
sollte heißen 1606 brutto...
ausgez. / verr. Abschläge bis 06.01.15 1.895 €
abz. verrechnet Abschl. 289 €
= 1.606 €
ZitatIn den Betriebseinnahmen 2015 setzt du den Nettobetrag und die Umsatzsteuer aus der Nachzahlung von 42,68 an. Bei Verwendung dieses Betrages musst du keine Betriebskosten für Messung angeben, weil diese bereits von der Zahlung abgezogen sind
Das sind doch eigentlich BA ?[/quote]
Wenn du sie bei den BA angeben willst, dann musst du die Nachzahlung um den gleichen Betrag erhöhen, sonst hast du sie doppelt angezogen.
Zitatbrutto 13,26 + netto 1,69 / brutto 2,01 = brutto 15,27 € / netto 12,83 €
Messentgeld ist doch zusammen 13,26 € brutto ?
oder wird dazu nochmal "Messungund Ablesung" dazu gerechnet ?
Zitatsollte heißen 1606 brutto...
ausgez. / verr. Abschläge bis 06.01.15 1.895 €
abz. verrechnet Abschl. 289 €
= 1.606 €
Nettobetrag aus 1606 € (brutto) --> 1349,58 € oder ?
ZitatWenn du sie bei den BA angeben willst, dann musst du die Nachzahlung um den gleichen Betrag erhöhen, sonst hast du sie doppelt angezogen.
Ich setze die Nachzahlung als BE im kommenden Jahr ein, da positiv und nach dem 10.01. eingegangen.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb aus diesem Jahr 2015 kann ich doch dann als BA in der EÜR für 2015 ansetzen ?
Zitat von hw81...
Nettobetrag aus 1606 € (brutto) --> 1349,58 € oder ?
Sorry, da habe ich die Zahl verwechselt.
Wenn du sie bei den BA angeben willst, dann musst du die Nachzahlung um den gleichen Betrag erhöhen, sonst hast du sie doppelt angezogen.
ZitatIch setze die Nachzahlung als BE im kommenden Jahr ein, da positiv und nach dem 10.01. eingegangen.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb aus diesem Jahr 2015 kann ich doch dann als BA in der EÜR für 2015 ansetzen ?
Nur, wenn du bei die Nachzahlung um den gleichen Betrag erhöhst (s.o.) ...
ZitatAlles anzeigenHallo hw81,
die Tabellen besagen folgendes:
- es wurden 2014 insgesamt 5.853 kW Strom erzeugt
- der Eigenverbrauch beträgt 1.733 kWh
- Kosten für Messung (Einspeisung und EV) insgesamt netto 11,14 € (brutto 13,26 €)
- tatsächlich bezahlte (!) Abschläge 1.606 € (1.895 € - 289 €)
- zu zahlen sind vom Netzbetreiber noch 42,68 € (um Jahr 2015)
Ich fasse zusammen:
In den Betriebseinnahmen sind demnach 2014 anzusetzen:
Zeile 14: Zahlungen des Netzbetreibers netto 1349,58 € (aus 1.606 € netto)
Zeile 20 u. 92: Sachentnahme DV 1.733 kWh * 0,1638 €/kWh 283,87 €
Zeile 16: Umsatzsteuer aus Einsp. + Sachentnahme DV 310,36
D.h. die BE Gesamt betragen: 1349,58 + 283,87 + 310,36 = 1943,81 €
Ist das so korrekt ?
so ist es
OK. Danke ! Das wars zu den BE ...
Eine Frage noch zum Abschluß:
Die in Zeile 20 + 92 aufgeführet USt. kann ich dann im nächsten Jahr als "gezahlte USt. ans FA" als BA ansetzen ?
In Zeile 20 und 92 steht der Entnahmewert des Eigenverbrauchs - das ist keine Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer ist nur dann eine Betriebsausgabe, wenn sie tatsächlich an die Finanzkasse überwiesen wird / abgebucht wird.