Hallo,
beim PV-Betrieb wird man mit allehand Bürokratie belastst. Wie sieht es da eigentlich mit einer PV-Anlage aus, die man auf ein vermietetes EFH baut?
- Abschreibung wäre im Zuge der Einkommensteuer möglich, analog zu jeder anderen Investition auch
- Einnahmen aus der PV würde man ebenfalls bei der Einkommensteuer abrechnen, analog zu den Nebenkosten und Einnahmen
Klar, man könnte sich die Mwst nicht erstatten lassen. Aber außer der MwSt-Erstattung müsste doch im Rahmen der ganz normalen Einkommensteuererklärung ein finanztechnisch sauberer Betrieb der PV möglich sein, oder?
Gruß,
Bolanger