Hallo zusammen,
ich heiße Manuel und bin ganz neu hier im Board.
Ich meine Frau kaufen ein Haus mit angrenztem Carport. Auf dem Dach des Hauses und des Carports ist eine 13,75 kwp PV-Anlage installiert. Die Nettokosten beliefen sich im Oktober / November 2013 auf ca. 19.000. Der Verkäufer hatte ein Gewerbe angemeldet.
Der Notar erstellt aktuell den Kaufvertragsentwurf. Meine Frau und ich übernehmen die komplette Anlage zu einem KP von 15.000€ ohne Steuerausweis. Die PV-Anlage wird im Kaufvertrag separat ausgewiesen und vom Gesamtkaufpreis abgezogen. Dem Notar liegt die Rechnung der Anlage vor. Die PV-Anlage wird über einen eigenständigen Kredit finanziert. Dieser läuft auf uns als Eheleute.
Ich habe mich schonmal versucht durchs Forum zu lesen, bin aber unsicher als sicherer geworden was die steuerliche Betrachtung angeht. Ich habe jetzt folgende Fragen bzw. Feststellungen und hoffe ihr könnt mir helfen, wenn ich mit meinen Vermutungen falsch liege.
1.) Ich gehe davon aus, dass ich auch wieder ein Gewerbe anmelden muss. Welche steuerlichen Folgen kann es für mich als Käufer haben wenn ich dies nicht tue?
2.) Ab wann muss das Gewerbe gemeldet werden? Ist hier am sinnvollsten das Datum aus dem Kaufvertrag zu nehmen, an dem auch Besitz, Lasten und Nutzen übergehen?
3.) Es handelt sich um eine Veräußerung im Ganzen, d.h. der Ausweis des Nettobetrages im Kaufvertrag ist in Ordnung, wenn ich auch wieder ein Gewerbe anmelde. Es kommen in diesem Fall keine Rückforderungen des Finanzamtes auf mich zu?
4.) Wenn ich nach monatsgenauer AfA gehen würde, hätte die Anlage noch einen Zeitwert von ca. 17.000€. Ich zahle wie oben erwähnt jedoch "nur" 15.000€. Vom Gefühl her würde ich die AfA für die Steuererklärung auf die Restlaufzeit auf den Kaufpreis von 15.000€ errechnen und angeben. Liege ich mit diesem Vorgehen richtig.
5.) Meine Frau und ich kaufen das Haus grundbuchlich gesehen zusammen zu je 1/2-Anteil. Ich möchte mich gerne, was das Betreiben der Anlage angeht um die Eheleute GbR drücken, weil ich (aufgrund von Erzählungen) den Mehraufwand fürchte. Ist es rechtlich zulässig, dass ich alleine Betreiber der Anlage bin und die Einkünfte in der Steuererklärung unter meiner Person erfasse und so um die Eheleute GbR drumrumkomme?
Insgesamt möchte ich die Angelegenheit so regeln, dass uns als Käufern und auch den Verkäufern keine Bösen Überraschungen drohen.
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Gruß
Manuel