Hallo zusammen,
nach einigem hin und her werden die Planungen für eine neue (zweite) PV Analge für dieses Jahr konkreter. Leider taucht doch noch die ein oder andere Frage auf.
Zur Situation: Im September 2014 habe ich eine 10kWp Anlage mit Eigenverbrauch ans Netz gebracht. Dafür wurde auch ein 2-Richtungszähler installiert. Für frühestens September 2015 (12 Monate Wartefrist, kann ich die neue Anlage eigentlich auch zu Anfang des Monats in Betrieb nehmen, obwohl der Jahrestag der Inbetriebnahme sich noch nicht gejährt hat?) ist eine Ost-Westanlage mit 9-10kWp geplant.
Ich habe einen Antrag bei den Stadtwerken zur Errichtung einer PV Anlage abgegeben, da der Spannungshub bei der letzten Anlage schon vergleichsweise hoch war. Die Herren sind auch sehr kooperativ und hilfsbereit, haben aber noch keine Erfahrung mit 2 Anlagen mit insgesamt über 10kWp nach dem EEG2014. Ich sollte eine Messanordnung vorlegen und einen zusätzlichen Zähler installieren. Das habe ich erstmal abgelehnt und auf die Mischvergütung verwiesen (bei dem kleinen Unterschied in der Einspeisevergütung macht alles andere keinen Sinn). Das ist auch so weit in Ordnung.
Nun ist noch die Frage aufgetaucht, ob bei über 10kWp insgesamt (auf die beiden Anlagen verteilt) nach dem EEG2014 die Umlage auf den Eigenverbrauch fällig wird. Meiner Meinung nach nicht, wenn die Wartefrist eingehalten wird. Gibt es hierfür einen Paragraphen, den ich vorlegen kann? Dann müsste nämlich wahrscheinlich auch wieder ein extra Zähler installiert werden....
Vielen Dank und schöne Grüße,
Daniel