Moin,
wir haben bei einer neu errichteten Anlage folgendes Problem:
Der Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie hat sich von uns eine PV Anlage mit ca. 40 kWp installieren lassen. Zählersetzung ist nächste Woche. Ziel ist es, den Strom an den Mieter zu verkaufen und den Stromüberschuss einzuspeisen.
Leider ergeben sich folgende Probleme: Der Mieter der Immobilie hat einen Stromvertrag mit Mindestlaufzeit bis September. Der Zweirichtungszähler (Netzbetreiber ist die Westnetz) sollte aber auf den einzigen Anschluss gesetzt werden, der in der Immobilie derzeit existert. Der bisherige Zähler soll eigentlich raus und ein Zwischenzähler installiert werden.
Der bisherige Zähler lief über den Mieter, der neue Zweirichtungszähler wird auf den Anlagenbetreiber laufen.
Nun die Fragen...: Könnte der Mieter aus seinem Stromvertrag rauskommen, da der Vermieter den Anschluss "übernommen" hat? Ich vermute mal, dass dies als Sonderkündigungsgrund nicht akzeptiert wird.
Kann ein Zweirichtungszähler alternativ auch auf zwei Kunden und zwei Vertragsverhältnisse laufen - also Bezugszähler Mieter-Stromlieferant und Lieferung Vermieter-Netzbetreiber?
Im Grunde könnte der Vermieter den Eigenstromverbrauch des Mieters dann aus der Differenz zwischen PV Zähler und Einspeisemenge errechnen und könnte sich sogar den Zwischenzähler sparen, da sämtlicher Strom vom einzigen Mieter genutzt wird.
Vielleicht ja alles kein Problem;) Wäre dankbar, wenn jemand mit ein paar hilfreiche Impulse bietet.