Hallo zusammen,
es geht um eine PV Anlage mit 3,6kWp, Vergütung 2011 incl. Eigenverbrauchsvergütung/prämie. Die Anlage wurde umgezogen. Daher gibt`s das Problem erst jetzt.
Momentan habe ich einen Zweiwegezähler. Keinen Produktionszähler (außer der vom Wechselrichter). Laut einigen Meinungen im Forum sowie http://www.sfv.de/artikel/verz…g_rechtlich_zulaessig.htm wäre das ja ok.
Mein lieber Vertragspartner, die VNB, besteht aber auf einen geeichten Hutschienenzähler. Gut, das Ding kostet 25€, soll er haben. Aber die Kosten für den Austausch alle 8 Jahre, vor allem der Elektrikerkosten für die Dokumentation und der Termine (immer wieder Urlaub nehmen) geht mir gegen den Strich. Mein Kompromissvorschlag war: ich bau einen MID 25€ Zähler ein. Aber bestehe du nicht auf die Unterlagen des Elektrikers und fortlaufende Eichbescheinigungen.
Rechtsabteilung des VNB schreibt soetwas:
1) die Vergütung von eigenverbrauchten Strom nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 erfordert den Nachweis, welche Menge an Solarstrom in das Netz eingespeist und welche im Gebäude durch den Anlagenbetreiber selbst verbraucht wurde. Dies erfordert üblicherweise eine Messung der Erzeugung und eine Messung der Einspeisung in das Netz. Die Differenz wird als Eigenverbrauch vergütet. Aus der zitierten Entscheidung der Clearingstelle EEG ergibt sich lediglich, dass die Einhaltung der eichrechtlichen Voraussetzungen nicht schlechthin konstitutiv für das Entstehen des Vergütungsanspruchs ist. Der Anlagenbetreiber kann seinen Vergütungsanspruch auch auf andere Weise nachweisen, trägt jedoch die Beweislast. Nichtsdestotrotz steht es - unabhängig von der Messhoheit - im Ermessen des Netzbetreibers, den Einbau geeichter Zähler zu verlangen. Dies ist auch verhältnismäßig. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, im Interesse der anderen Stromkunden auf eine möglichst genaue und rechtssichere Messung zu bestehen. Auch wenn kein konkreter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Messung am Wechselrichter per se ungenauer ist als die Messung durch einen geeichten Zähler, wäre es dem Netzbetreiber bei der Vielzahl der Anlagenbetreiber nicht zumutbar, jedes Mal im Einzelfall zu prüfen, ob die zur Verfügung gestellten Daten plausibel und zuverlässig sind, bzw. hierüber gesonderte Nachweise einzufordern und auszuwerten. Hierfür ist eine gewisse Standardisierung erforderlich, die nur bei einer Installation geeichter Zähler gegeben ist. Daher muss der Anlagenbetreiber hier die Kosten für die Installation eines geeichten Zählers tragen.
Aus den genannten gründen und wie bereits mit Ihren besprochen kann ihr Installateur den geeichten Hutschienenzähler in der Unterverteilung setzen.
Den von ihnen genannten Zähler gibt es auch in der Ausführung mit MID Zulassung, somit wäre dieser für uns in Ordnung.
Die Dokumente müssen dann über Ihren Installateur mit der Zählermeldung, Zählerstand, und Stromlaufplan der Anlage bei uns eingereicht werden.
Frage:
(0) meine persönliche Ansicht zu der Antwort: 1:0 für mich. Gegenargumente: Standardisierung und Aufwand bei Prüfung im Misstrauensfalle. Wo aber der VNB Mehraufwand haben soll, ist mir schleierhaft. Außer, wenn es zum Streit käme. Und da bin ich in der Beweispflicht.
(1) eigentlich bin ich der Meinung, das ich keinen geeichten Zähler brauche. Oder bin ich da komplett auf dem Holzpfad?
(2) falls nicht Holzpfad,
(2a) würdet ihr das mit einem gedachten "F* you, ich hab ein gutes Gedächtnis und werde in 16 Jahren genau wissen, mit wem ich Verträge schließen will" schlucken. Das kostet mich rd. 150€ + einen Tag Urlaub alle 8 Jahre. Einnahmen der Anlage ca. 1.200€ /p.a.
(2b) Oder noch mal nachharken? Habt ihr noch Argumentationshilfen?
(2c) Oder soll ich die 150€ einmalig investieren, und die Verfasser von "http://www.sfv.de/artikel/verzicht_auf_geeichte_daten_bei_der_eigenverbrauchs-messung_rechtlich_zulaessig.htm" bitten, das für mich mit dem VNB zu klären?