Hallo Forumsmitglieder,
nun, nachdem die Anlage installiert und am Netz ist, stellen sich andere Probleme.
Eines davon ist folgendes: im November 2007 wurden die Komponenten der Anlage (Module, WR und Dachgestell) bezahlt und im Dezember wurde die Umsatzsteuer durch das FA erstattet.
Im Dezember wurde die Anlage montiert und ans Netz gebracht.
Die Handwerkerrechnungen sind erst jetzt im Januar 2008 gekommen und können demzufolge auch erst im Januar 2008 bezahlt werden.
Die Frage die sich mir nun stellt: habe ich jetzt zwei "Anschaffungskosten" (für 2007 und für 2008), welche jeweils nach den geltenden Richtlinien für 2007 und 2008 abschreibungsfähig sind?
2007: degressive Afa mit 20 % Sonder-Afa (2007 bis 2026)
2008: degressive Afa (2008 bis 2027)
Gruß
kleiner_goe