Der Fall ist doch eigentlich ganz einfach.
DIe Inbetriebnahme ist und bleibt 8.2013.
Die Vergütung ist und bleibt 0,148 €/kWh bis ende 2033.
Durch die fehlende Registrierung bei der BNA fällt die Vergütung von 0,148 €/kWh solange bis die Registrierung erfolgt ist auf den durchschnittlichen Marktpreis und beträgt dann wieder 0,148 €/kWh.
Zitat von halloweenJetzt kam die Abrechnung und ich muss die Abschläge von 02-06/2014 zurück erstatten, weil ich für diese Zeit nur den marktüblichen Strompreis von ca. 3 Ct/kwh anstatt der Einspeisevergütung von 14,80 Cent/kwh bekomme.
Ist das so korrekt?
Ja der VNB hat hier richtig gehandelt!