Hallo,
ich habe neben der PV- Anlage, die auf meine Frau läuft auch eine kleine Landwirtschaft. Die betreibe ich sehr extensiv.
Darum steht nun der Kuhstall leer. Da könnte ich Wohnungen einbauen.
Ich habe aber noch 2 Wohnungen, die ich bereits vermiete.
Wenn ich nun bei meiner Landwirtschaft bei der Steuer zur Regelbesteuerung votiere, muss ich da bei den Mieteinnahmen auch MWSt berechnen und abführen?
Es wäre interessant, wenn ich den Ausbau über Landwirtschaft machen könnte und die MWSt erstattet bekommen würde.
Wenn dann allerdings bei den Mieteinnahmen der bisherigen Wohnungen auch MWSt abzuführen wäre, wäre das weniger interessant.
Stallausbau - Vermietung - MWSt
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Hallo,
Ich denke, der Teil
Zitat von ElfibubWenn dann allerdings bei den Mieteinnahmen der bisherigen Wohnungen auch MWSt abzuführen wäre, wäre das weniger interessant.
ist einfach zu beantworten, selbst wenn das Vermietung von Betriebsvermögen wäre: §4 Nr. 12 UStG :Zitat
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
[...]
12. a) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen,
[...]
Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind;
Für Ferienwohnungen kannst du das also machen, ansonsten kannst du nach §9 Abs. 1 UStG für die Vermietung zur Umsatzsteuer optieren, aber dann muss dein Mieter in der Wohnung umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.
Früher gab es das sog. Seeling-Modell, das eine solche MwSt-Konstruktion für die Privatnutzung von betrieblichem Immobilien erlaubt hatte.Ciao
Michael -
Stimmt so nur halb.
Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit ist nach §9 UStG möglich, sofern der Leistungsempfänger die Immobilie zu Zwecken nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Mit genau dem gewünschten Effekt.
Bei "Wohnungen" natürlich schwer. Büros wären einfacher. -
Zitat von kpr
Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit ist nach §9 UStG möglich, sofern der Leistungsempfänger die Immobilie zu Zwecken nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Aber der Mieter müsste doch Unternehmer sein, oder nicht?Zitatwenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Ciao
Michael -
nein. "sofern der Leistungsempfänger die Immobilie zu Zwecken nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen".
Der Satz ist das beste Beispiel dafür, warum man eine Formulierung des Gesetzgebers nicht ändern sollte oder den naiven Versuch machen sollte, es zu vereinfach: Es geht in die Hose. Irgendwie kommt immer was anderes raus. (Wenns einfacher ginge, hätte der Gesetzgeber das ja wohl getan. Sind ja keine Nasenbohrer.)
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Wenn ich Euch richtig interpretiere, dann laufen die Mitwohnungen, die bereits normal vermietet sind weiterhin steuerfrei.
Wenn ich dann Ferenwohnungen in den Stall einbaue, kann ich dies wenn ich dies über meine Landwirtschaft mache mit der Mehrwertsteueroption machen.
Dann bekomme ich für die Baukosten die MWSt erstattet.
Da bin ich dann 5 Jahre daran gebunden. Dann könnte ich eventuell auf die Regelbesteuerung verzichten und normal vermieten. -
Was soll hier eigentlich "über die Landwirtschaft" heißen? Vermietung von Wohnungen oder Büros sind nun mal keine landwirtschaftliche Tätigkeit (die Vermietung eines Stalles aber schon...), also können weder die Ausgaben noch die Einnahmen der Landwirtschaft zugerechnet werden. Das Du als Unternehmer UST-pflichtig bist (oder dahin optieren kannst) hat damit wenig zutun.
Ich habe das "Problem" auch, verschiedenste Tätigkeit von Landwirtschaft über Vermietung, Gewerbe bis Freiberuflich alles an Bord zu haben. Alles je eine EÜR und alles zusammen eine UST (ohne Vermietung).
Das ordnungsrechtliche Problem (Umwidmung Gebäude, Baugenehmigung, Versicherung etc.pp) hast Du im Auge?
Gruß
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Ob das dann Landwirtschaft oder Gewerbe heist, ist mMn nebensächlich. Wichtig ist für mich, daß ich die MWST der Investition rausbekomme. Wenn ich dann die FeWo vermiete, muss ich halt Umsatzsteuer abführen. Das ist ja bei PV genauso.
Ich weis nicht, ob ich nicht dann 10 Jahre warten muss mit normaler Vermietung ohne Umsatzsteuer, daß ich dann vielleicht die MWSt, die ich erhalten habe wieder zurückzahlen muss. Weis da wer was genaueres? -
Für Immobilien beträgt die Frist 10 Jahre, bei einer vorherigen Umwandlung muß die Vorsteuer Zeitanteilig zurückgezahlt werden.
Gruß
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Danke, dann muß ich das 10 Jahre mit FeWo machen.
Ich werde also neben der Landwirtschaft noch ein Gewerbe Vermieten von Ferienwohnungen anfangen.
Da werde ich dann meine Investitionen auflisten und bekomme die MWSt heraus. Ich werde dann 2 Jahre brauchen, bis ich vermieten kann und Einnahmen haben werde. Nach 10 Jahren werde ich dann die Sache überdenken.