Hallo Revox76,
kurz zu deinen Äußerungen:
Der Ansatz für die unentgeltliche Wertabgabe bestimmt die Höhe der Umsatzsteuer.
Der Ansatz für den Entnahmewert bestimmt die Geldwert für den Eigenverbrauch in der EÜR - er hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
Bei der Sonderabschreibung kannst du die 20% beliebig auf die ersten 5 Jahre verteilen. Wenn ein Verdienst hinzukommt, kann man mit der Sonderabschreibung die Erhöhung etwas abmildern und damit evt. etwas weniger Steuern bezahlen.
Die Datei hier zur Verfügung stellen - nein, das darfst du nicht. Du bist Lizenznehmer, das Programm ist unser Eigentum, eine Weitergabe des Programms an andere Personen ist in unseren AGB ausgeschlossen. Zudem wäre es auch in deinem Sinne äußerst unklug, alle deine persönlichen Daten in aller Öffentlichkeit auszubreiten.
Zudem: Deine Einträge können nur Einnahmen, Ausgaben und Fahrtkosten sein, die tatsächlich bei dir ein- und ausgegangen bz. entstanden sind. Das genaue Durchsehen deiner Kontoauszüge, der Rechnungen und die Zusammensteller der Fahrten, die du im Zusammenhang mit der PV-Anblage gemacht hast genügt, dass du die nötigen Einträge vornehmen kannst.
VG
Paulchen