Guten Morgen Bento,
ich habe es einfach als eine Ausgabe gebucht, und die U.Steuer wieder gezogen.
Es ist ja auch nichts anderes als eine Ausgabe ?
Gruß,
Fritz
Vorgehensweise erste Steuer - Fragen
-
-
-
Zitat von revox76
...
Danke nochmal für deinen Tipp! Jetzt habe ich die -340 Euro mit den +87 Euro als Steuerpflichtige Umsätze addiert und -254 Euro im Feld 81 eingetragen. Passt das so?
...Jepp.
Zitat von BentoDu musst Geld an den Energieversorger zurück zahlen und willst das jetzt in der UStVA berücksichtigen
Ach Bento, du weisst doch, dass vielen der Unterschied zw. EVU und VNB schwer fällt.
Zitat von Fritz49ich habe es einfach als eine Ausgabe gebucht, und die U.Steuer wieder gezogen.
Es ist ja auch nichts anderes als eine Ausgabe ?Das war dann falsch. Wie es richtig ist, wurde bereits geschrieben.
-
Zitat von donnermeister1
Ach Bento, du weisst doch, dass vielen der Unterschied zw. EVU und VNB schwer fällt.
Na, da bin ich ja beruhigt, dass er nicht wirklich den EVU meinte. :wink: -
Hallo!
So ganz habe ich noch nicht den Durchblick, so dass ich mir als Hilfestellung das Tool "PV-Steuer" gegönnt habe. Dabei habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass ich in meinen Umsatzsteuervoranmeldungen die "Berechung für die Wertgabe von unentgeltlichen Direktverbrauch" in meinen Umsätzen nicht berücksichtigt habe. Jetzt muss ich also meine Umsatzsteuervoranmeldungen nochmal korrigiert rausschicken ...
Als Hilfe für PV-Steuer habe ich mir noch die Datei "Formblatt für Zählerstände" Version update 2013 heruntergeladen.
Eigentlich hatte ich ja gedacht dass in dem o.g. PV-Steuer ein solches Tool oder Arbeitsblatt mitenthalten ist ...
Kann mir jemand sagen ob ich mit diesen beiden Tabellenvorlagen - also PV-Steuer und Formblatt für Zählerstände nun für die Steuer und Dokumentation (habe keinen Datenlogger) ausreichend gerüstet bin oder fehlt da noch etwas?
-
Zitat
Dabei habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass ich in meinen Umsatzsteuervoranmeldungen die "Berechung für die Wertgabe von unentgeltlichen Direktverbrauch" in meinen Umsätzen nicht berücksichtigt habe. Jetzt muss ich also meine Umsatzsteuervoranmeldungen nochmal korrigiert rausschicken ...
Da kannst Du imho auch erst mit der Umsatzsteuerjahresmeldung korrigieren.
Siehe dazu auch meine Frage Nr.2
http://www.photovoltaikforum.c…laerung-2014-t104966.html -
Guten Morgen revox 27,
auch ich nutze diesen Zählerständ Tool
Ich habe 2014 mit der letzten U St Voranmeldung, meinen tatsächlichen Eigenverbrauch, angeglichen, und so gemeldet.
So müsste dann der richtige Eigenverbrauch mengenmäßig, nicht zu beanstanden sein.
Mit dem Bemessungspreis, bin ich noch nicht unbedingt im Reinen.
Da bin ich noch nach, wie vor, nicht so richtig mit einverstanden!
Ich hoffe, viele von uns auch noch nicht ?
Gruß
Fritz -
Hallo!
Das Zählerstands-Tool hier aus dem Forum habe ich gestern Nacht um ein weiteres Arbeitsblatt zur Erfassung der Zählerstände (Ost, West, EV, Zwischenzähler, Bezugszähler, Einspeisezähler (jeweils mit Verrechnung der "Test-KWH" bei Zählersetzung), usw.) Dann konnte ich die so errechneten Daten prima in die Montasblätter eintragen. Wenn ich es optisch etwas schöner gestaltet habe werde ich es mal ins Forum uploaden.
Weiter ist mir gestern Nacht aufgefallen, dass ich die Zählerstände zum 31.12.2014 (Bezug vs. Einspeisung) vertauscht habe ... ich Dussel! Jetzt stehe ich gerade im Kontakt mit Eon und Naturstrom um das alles wieder geradezubiegen. Mal sehen wie ich dann eine evtl. Nachzahlung von Eon in 2015 (die eigentlich zu 2014 gehört) verbuche. Ich weiß nicht ob Eon die Jahresendarbrechnung 2014 dann korrigiert oder eine Nachzahlung in 2015 für das Vorjahr veranlasst.
Als Ansatz "unentgeltliche Wertgabe" gibt mir PV Steuer nach Eingabe meiner Werte 24,95 Cent an. Ist der Wert so OK? (Ich habe das hinterlegte Berechnungstool genutzt).
Als Entnahmewert DV gibt mir PV Steuer mit dem eigenen Tool nach Eingabe meiner Werte 9,67 Cent an.
Welche Bedeutung habe hohe oder niedrige Werte der o.g. Zahlen?
Was meinst du mit dem "Bemessungspreis" Fritz?
LG Stephan
-
Hallo Stefan ,
Als Bemessungspreis, meine ich den Nettopreis, inkls aller Nebenksten des Stromzukaufes
Gruß
Fritz -
Zitat von revox76
...
Als Ansatz "unentgeltliche Wertgabe" gibt mir PV Steuer nach Eingabe meiner Werte 24,95 Cent an. Ist der Wert so OK? (Ich habe das hinterlegte Berechnungstool genutzt).Als Entnahmewert DV gibt mir PV Steuer mit dem eigenen Tool nach Eingabe meiner Werte 9,67 Cent an.
Welche Bedeutung habe hohe oder niedrige Werte der o.g. Zahlen?
...
LG Stephan
Hallo Stephan,
der Ansatz für die unentgeltliche Wertabgabe ist der Faktor, mit dem die Eigenverbrauchs-kWh multipliziert werden, um die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu errechnen.
Je höher der Ansatz, desto mehr Bemessungsgrundlage, desto mehr Umsatzsteuer.
Mit 24,95 Cent/kWh hast du einen Wert errechnet, der durchaus im Rahmen des Normalen ist.Der Entnahmewert für den Direktverbrauch ist der Faktor, dem dem die EV-kWh multipliziert werden, um den Entnahmewert des Direktverbrauchs in der Einnahmenüberschussrechnung zu bestimmen.
Je höher der Ansatz, desto mehr Einnahmen werden für die Entnahme errechnet.
Mit 9,67 Cent/Euro hast du einen relativ geringen Wert - wollen wir hoffen, dass der SB am Finanzamt sich nicht daran stört . "Dein einzig wahren Teilwert" für die Entnahme gibt es ja nicht - es kann durchaus sein, dass man sich auf die "orientalische Phase" bei der Findung des Wertes einstellen muss.VG
Paulchen -
Hallo Paulchen,
ich bin gerade bemüht zwischen "Küchenaufbau" und Durchlesen der zahlreichen Beiträge zwischen Foren-Genie bis Vielschreiber, etc. mich fortzubilden. Einigen Threads fällt es mir "noch" schwer zu folgen, mit zunehmendem Studium wird sich das hoffentlich ändern.
Jetzt habe ich mit deinem Programm PV-Steuer schon mal einen riesen Schritt in der Erfassung der Daten gemacht. Schön das vieles aus deiner Tabelle generiert wird, auch wenn man die ablaufenden Berechnungen im Hintergrund natürlich auch irgendwie verstanden haben sollte, woran es wie gesagt noch hapert.
Bei der Erfassung meiner Zählerdaten habe ich mich eines für mich getunten Formular der Zählerstände meiner Ost-West-Anlage mit EV und ZZ bedient.Mit PV-Steuer komme ich wie oben bereits geschrieben auf 24,95 (Ans. unentg. Wertg.) und nun mittlerweile nach Erfassung aller Werte auf 8,46 ct/KWh für den Entnahmewert DV. Alles in allem sind meine Werte wenn ich es richtig verstanden habe - günstig, da in beiden Fällen geringere Werte zu geringer Umsatzsteuer führen. Die Werte sind wirklich so - mir fehlt momentan noch der Durchblick um hier oder da noch etwas zu ändern.
Bei der veranschlagten SoAb war ich mir unschlüssig wie ich diese verteilen soll. Momentan bin ich Alleinverdiener, aber ab dem Herbst verdient dann auch meine Frau dazu. Sollte man auf diesem Grunde etwas Reserven halten um diese in 2016 bis 2018 ggf. günstiger zu verwerten i.V.m. der Einkommenssteuer?
Von mir aus würde ich auch gerne meine PV-Steuer eingaben zur Disskussion stellen ... Dann müßte ich meine Datei deines Programmes zum Upload zur Verfügung stellen. Geht das und dürfte ich das bzw. würde daran Interesse bestehen? Oder müßte ich dann Screenshots erstellen?