Hallo,
ich möchte mal eine Frage in die Runde werfen, die eventuell für die Betreiber etwas größerer Anlagen (zumindest >100kWp) interessant sein könnte.
Viele werden sicherlich mittlerweile den von den Wechselrichtern verbrauchten Strom von dem zuständigen EVU in Rechnung gestellt bekommen. Jetzt gibt es ja ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 12.06.2013, Az.: 4 K 4017/12 VSt), wonach man von der Stromsteuer entlastet werden kann, wenn die erzeugte Nutzenergie auch tatsächlich von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt wird.
Haltet ihr das für den WR-Stromverbrauch für relevant?
Hat das schon mal jemand beantragt?