Hi Christian,
Zitat von Inn Energieleider hilft es nicht, gar keinen Bezug zu haben. Es reicht aus, wenn zumindest die theoretische Möglichkeit einer Entnahme aus dem öffentlichen Netz besteht. Hat man die Eigenverbrauchsthematik der WR über einen separaten Anschluss gelöst und ist der tatsächliche Verbrauch Null, dann muss trotzdem der Null-Verbrauch verifiziert, also gemessen werden.
klar muss der Nullverbrauch verifiziert werden. Aber nicht vom Null-Bezieher, sondern vom Netzbetreiber und auch auf Kosten des Netzbetreibers, jedenfalls so lange es wirklich ein Null-Bezug ist.
Genau mit dieser Frage hat sich unlängst ein hohes Gericht beschäftigt, imho hab` ich`s bei der Clearingstelle gelesen.
Fazit ist jedenfalls, dass der Betreiber der Installation eines Bezugszählers zustimmen muss, der den Bezug messen soll, er muss diesen Zähler aber nicht bezahlen, so lange kein Bezug gemessen wird.
Die Entscheidung bezog sich zwar nicht auf Entnahmestellen mit Lastgangmessung, sie lässt sich aber imho ohne Hindernis darauf übertragen.
Begründung war, dass ohne Bezug kein Liefervertrag zustande kommt und ohne Liefervertrag auch kein Zähler zu berechnen ist. Klingt für mich plausibel.
Ergo hilft es doch, keinen Bezug zu haben. Sobald der Zähler aber auch nur eine kwh misst, ist der Ofen aus und die Rechnung für die ganze Messerei flattert in`s Haus, vermutlich zu Recht.