Teilbrandschaden

  • Hallo,
    könnte mir jemand weiterhelfen bei der Frage: darf im Schadensfall mit der Restmenge an Modulen auf Hilfsgestellen weiter eingespeist werden bist das Dach repariert ist ?? Es ist bist Dato strittig ob die Versicherung zahlt.


    Ausgangszustand:
    - Es liegt ein Teilbrandschaden vor, bei welchem das Dach neu gedeckt werden muss.
    - Die Sommermonate gingen mir verloren


    Würde mich freuen über www. Hinweise wo ich mich über die Rechtslage einlesen kann.
    Das EEG bietet keine Lösung
    Danke!

    Sonnenkönig

  • Die Vergütung klebt an den Modulen bzw. bei den Defekten bei denen, die diese ersetzen, soweit so schön.
    Einspeisen darfst du (das darfst du nach EEG immer, unabhängig von deiner "Geschichte") "Hilfsgestell" klingt für mich nicht nach Dach, damit gibt es dafür Freiflächenvergütung, die gab es aber 2016 nicht, damit bekommst du kein Geld für den Strom (was wohl deine eigentliche Frage war).

  • Danke alterego,
    d.h. ich muß den Rest-Strom der über den Zähler läuft dem Energieversorger zu 0,03 € schenken. Es kann mich doch niemand zwingen die Module in den Keller zustellen bis das Dach fertig ist. Da verbrauch ich diesen bei Tag doch lieber selber in meinem Haus an ist die Rendite wenigstens bei 0,28 €. Dann ist das ja ein Lottospiel ob die Versicherung zahlt oder 2 Jahre gestritten wird.

    Sonnenkönig

  • Hallo Deutz,


    hast du keine Ertragsausfallversicherung?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Danke Bento,
    für deine Zeilen. Aber die Anlage ging als Dachanlag in Betrieb und das wird sie auch wieder sein nach der Dacherneuerung.
    Vergleich: wenn dem Landwirt der Stall abbrennt und seine Kühe 2 Monate im Freien schlafen und leben, darf er doch auch seine Milch abliefern zum Marktpreis. Ich könnt ja Holzbalken auf die Grundmauern legen dann wäre wieder ein Dach vorhanden, aber die Baustelle muß frei sein für den Wiederraufbau. Muß man jetzt als Geschädigter 2 mal die A- Karte ziehen.
    Denke ein Notfall ist ein Notfall und da gelten andere Regeln. Wenn Sie im Straßenverkehr eine grüne Ampel haben und die Feuerwehr kommt haben Sie auch kein Recht mehr in die Kreuzung zu fahren ???
    Gruß Deutz

    Sonnenkönig

  • Danke Bento,
    für deine Zeilen. Aber die Anlage ging als Dachanlag in Betrieb und das wird sie auch wieder sein nach der Dacherneuerung.
    Vergleich: wenn dem Landwirt der Stall abbrennt und seine Kühe 2 Monate im Freien schlafen und leben, darf er doch auch seine Milch abliefern zum Marktpreis. Ich könnt ja Holzbalken auf die Grundmauern legen dann wäre wieder ein Dach vorhanden, aber die Baustelle muß frei sein für den Wiederraufbau. Muß man jetzt als Geschädigter 2 mal die A- Karte ziehen.
    Denke ein Notfall ist ein Notfall und da gelten andere Regeln. Wenn Sie im Straßenverkehr eine grüne Ampel haben und die Feuerwehr kommt haben Sie auch kein Recht mehr in die Kreuzung zu fahren ???
    Gruß Deutz

    Sonnenkönig

  • Zitat von Deutz

    Aber die Anlage ging als Dachanlag in Betrieb und das wird sie auch wieder sein nach der Dacherneuerung.


    so ist das ja auch in Ordnung, und für den schadensbedingten Ausfall besteht hoffentlich eine Versicherung


    Zitat von Deutz


    Vergleich: wenn dem Landwirt der Stall abbrennt und seine Kühe 2 Monate im Freien schlafen und leben, darf er doch auch seine Milch abliefern zum Marktpreis.


    das ist ein schlechter Vergleich, meines Wissens gibt es kein Gesetz das dem Landwirt vorschreiben würde daß seine Kühe in einem Stall schlafen müssen damit er Geld für die abgelieferte Milch kriegt. Bei der PV gibt es so ein Gesetz schon (auf einem Gebäude...)


    Zitat von Deutz

    Ich könnt ja Holzbalken auf die Grundmauern legen dann wäre wieder ein Dach vorhanden, aber die Baustelle muß frei sein für den Wiederraufbau.


    Holzbalken auf den Grundmauern, wäre ja auch kein Gebäude. Und daß das wegen dem Wiederaufbau nicht geht merkst du ja selbst.
    Du könntest die Anlage auf ein anderes Gebäude montieren. Wird sich aber wahrscheinlich für die hoffentlich kurze Zwischenzeit nicht lohnen.


    Zitat von Deutz

    Muß man jetzt als Geschädigter 2 mal die A- Karte ziehen.


    damit das nicht passiert gibt es die Möglichkeit daß man sich dagegen versichert


    Zitat von Deutz

    Denke ein Notfall ist ein Notfall und da gelten andere Regeln. Wenn Sie im Straßenverkehr eine grüne Ampel haben und die Feuerwehr kommt haben Sie auch kein Recht mehr in die Kreuzung zu fahren ???


    das siehst du falsch.

  • Hallo Deutz,


    darf ich mal fragen, wie groß die betroffene Anlage ist und welches Inbetriebnahmedatum sie hat?
    Wieviel von der Anlage wurde beim Brand zerstört?
    Warum gibt es Probleme mit der Versicherung?


    Leider beantwortest du die Frage zur Versicherung nicht, sodas ich mal davon ausgehe, dass du entweder keine separate Versicherung abgeschlossen hattest oder die Anlage über die Gebäudeversicherung lief. Im letzteren Fall gäbe es natürlich keinen Ertragsausfall.


    Wenn du die Anlage tatsächlich nicht innerhalb des nächsten Jahres wieder aufs Dach bauen kannst, gäbe es die Möglichkeiten:


    a) auf deine provisorischen Gestelle aufbauen und als Überschusseinspeisung betreiben, wobei du dann aber wohl auf die EEG-Vergütung verzichten müsstest.


    b) die Anlage zu verkaufen

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Hallo Jodel danke für Deine Antworten!
    Hallo Bento danke für Deine Antworten!
    Eine PV- Versicherung habe ich schon, aber das zieht sich, 30 KW Anlage, Inbetriebnahme 30. Juni 2012, Zerstört 50 %


    - als Überschusseinspeisung betreiben- was bekomm ich denn dann fürs KW ???
    - Anlage verkaufen möglich, d.h. den Einspeisevertrag,müsste ich schnellstmöglich denn es Gehen ja nur Jahre verloren.


    Meinen Modullieferanten gibt es nicht mehr, darf ich gebrauchte kaufen vom gleichen Typ damit die Strings wieder richtig belegt sind ???


    Darf ich den auf den Gestellen produzierten Strom als Inselanlage selber verbrauchen. Habe zwei Elektrostapler und 3 Wohnhäuser wo ich über einen Heizstab Brauch und Heizungswasser erwärmen könnte.


    Deutz

    Sonnenkönig

  • Zitat von Deutz


    Darf ich den auf den Gestellen produzierten Strom als Inselanlage selber verbrauchen. Habe zwei Elektrostapler und 3 Wohnhäuser wo ich über einen Heizstab Brauch und Heizungswasser erwärmen könnte.


    Da brauchst du keine provisorische Inselanlage errichten, genau das meint Bento doch mit Überschusseinspeisung :!:
    Für die Einspeisung gibt`s dann keine EEG-Vergütung (zumindest nicht die EEG-Vergütung für Dachanlagen) aber alles was nicht eingespeisst wird kannst du dann selbst verbrauchen. :idea:

    Zitat von Deutz

    Anlage verkaufen möglich, d.h. den Einspeisevertrag.........


    Einen Einspeisevertrag wird dir keiner abkaufen, den braucht man ja sowieso nicht. Du verkaufst die komplette Anlage mit der dazugehörenden Einspeisevergütung und wenn das Dach wieder repariert ist baust du was Neues drauf, fertig.

    mit freundlichem Gruß
    smoker59