Hallo,
könnte mir jemand weiterhelfen bei der Frage: darf im Schadensfall mit der Restmenge an Modulen auf Hilfsgestellen weiter eingespeist werden bist das Dach repariert ist ?? Es ist bist Dato strittig ob die Versicherung zahlt.
Ausgangszustand:
- Es liegt ein Teilbrandschaden vor, bei welchem das Dach neu gedeckt werden muss.
- Die Sommermonate gingen mir verloren
Würde mich freuen über www. Hinweise wo ich mich über die Rechtslage einlesen kann.
Das EEG bietet keine Lösung
Danke!