Hallo!
Hab natürlich wieder den Spezialfall erwischt: Letztes Jahr Herbst Anbieter gewechselt, heuer ging sich der Bau der Solaranlage aus. Diese ist jetzt fertig, nur fehlt mir ein Stromabnahmevertrag, der aktuelle Anbieter hat aber keinen Einspeisetarif, klar hab ich zu dem Zeitpunkt auch nicht gebraucht.
Hab jetzt grade mit dem neuen Anbieter gesprochen, die haben grade einen ähnlichen Fall gehabt, wo der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht beim alten Anbieter aufgrund des Baus der Solaranlage hatte, weil dort ja keine Einspeisung möglich ist. In den AGBs hab ich leider nix in der Richtung gefunden, vielleicht ist das aber auch in den für Laien wirr geschriebenen AGBs der Anbieter verborgen. Mein (Strombezugs) Vertrag würde noch bis November laufen.
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:
1.) der alte Anbieter gibt mich frei, kann dann normal wechseln und es paßt - Idealfall
2.) der alte Anbieter stellt sich quer, könnte beim neuen schon einspeisen, müßte aber dann bei beiden Grundgebühr zahlen. Die 4 Monate wäre dann etwa 15€ in der Grundgebühr, damit müßte ich etwa 15-20 Tage mit gutem bis sehr gutem Ertrag haben damit sich das rechnet.
Werde morgen mal beim alten Anbieter aufschlagen und nachfragen.
Hatte evtl. jemand von euch auch so einen Fall?