Streit über den Übergang der Einspeisevergütung an Besitzer

  • wegen 2 Monatserträgen einer 8,7 kWp Anlage aus 2011 willst du da einen Rechtsstreit führen?


    wenn ich hoch rechne sind das 300 kWh/kWp x 8,7 kWp = 2.610 kWh
    bei angenommenen 30 cent pro kWh wären das max. 783 Euro
    die ich im Verhältnis zum Kaufpreis des Hauses setzen würde, und dann wär mir das bei der unsicheren Ausgangslage nicht unbedingt den Aufwand eines Rechtsstreits wert.
    Das fängt schon an mit der Zeit, die man mit Anwalt und Schriftsätzen verbringen muß. Und dann ist es beim Gericht auch oft so daß es nicht unbedingt so ausgeht wie man sich vorstellt. Richter arbeiten lieber auf einen Vergleich hin, als daß sie ein Urteil sprechen, weil sie dann weniger Arbeit / Risiko haben.


    Überleg dir besser, ob du die Sache nicht einfach schluckst und dir den Zirkus sparst. Jetzt ist es ja so geregelt daß du die Einspeisevergütung bekommst.

  • Was Ralf schreibt ist schon richtig. Sie sind zwar nicht schadensersatzpflichtig, sondern herausgabepflichtig.


    Die Meinung des Notars kann man natürlich als starkes Argument gegenüber dem Verkäufer verwenden ...... mehr halt aber auch nicht. Aber vielleicht formuliert der Notar seine Auffassung sogar schriftlich, einfach mal fragen.


    jodl,
    niemand hat hier von einem Rechtsstreit gesprochen und dass der sich schon allein wegen der Nerven und dem Zeitaufwand nicht lohnt, dürfte auch klar sein.


    Aber man kann aus einer solchen, zumindest für den Normalbürger nicht eindeutigen Notar-Vertragsformulierung viel lernen und der eine oder andere kann zukünftig damit ähnliche Probleme vermeiden.

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  • Zitat von Point78

    . Im Wege der Vertragsübernahme -vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners- tritt der Erwerber mit Wirkung zum Besitzübergang anstelle des Veräußerers in den Einspeisungsvertrag mit der Firma xxx vom xxx ein.


    Heißt für mich: Kaufpreiszahlung war Anfang April, also April und Mai hätten wir die Einspeisevergütung bekommen müssen.


    Wie sehen die Experten das? Gibt es Gesetzestexte für diesen Passus des Kaufvertrags?


    Im Vertrag ist doch genau geregelt, dass der Einspeisevertrag mit dem Besitzübergang (des Hauses) auf den Erwerber übergeht.
    (Besitzer ist derjenige der im Hause wohnt.)
    Der Besitzübergang war erst zwei Monate nach dem Kauf. Dem alten Eigentümer bzw. Besitzer des Hauses standen die EEG-Zahlungen also bis zu seinem Auszug zu.


    P.S. Noch klarer als in dem Vertrag kann man es eigentlich nicht formulieren.

    joule


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  • Zitat

    joule
    Der Besitzübergang war erst zwei Monate nach dem Kauf. Dem alten Eigentümer bzw. Besitzer des Hauses standen die EEG-Zahlungen also bis zu seinem Auszug zu.


    Davon steht nichts im Notarvertrag!


    Zitat

    Im Wege der Vertragsübernahme -vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners- tritt der Erwerber mit Wirkung zum Besitzübergang anstelle des Veräußerers in den Einspeisungsvertrag mit der Firma xxx vom xxx ein.


    Im Notarvertrag steht nur, dass der Vertrag bei Besitzübergang an den Veräußerer übergeht, aber kein Wort, wem die Erlöse ab wann zustehen.


    Und die korrekte Höhe der Erlöse aus dem Vertrag sind eh erst nach Abrechnung im nächsten Jahr bekannt. Das hat Ralf vollkommen korrekt beschrieben.


    Und ganz ehrlich: eine Gerichtsentscheidung vor einem Amtsgericht, ob nun der Eigentums- oder der Besitzübergang für die Erlösaufteilung relevant ist, dürfte einem Würfelwurf gleichkommen. Klar ist jedenfalls nichts.

  • Zitat von wschmeiser

    Davon steht nichts im Notarvertrag!


    Genau das steht im Notarvertrag !


    Zitat

    Im Wege der Vertragsübernahme -vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners- tritt der Erwerber mit Wirkung zum Besitzübergang anstelle des Veräußerers in den Einspeisungsvertrag mit der Firma xxx vom xxx ein.


    Zitat


    Im Notarvertrag steht nur, dass der Vertrag bei Besitzübergang an den Veräußerer übergeht, aber kein Wort, wem die Erlöse ab wann zustehen..


    Die Erlöse stehen selbstverständlich dem jeweiligen Vertragspartner zu. Solange der ehemalige Besitzer im Haus wohnte, standem ihm die Zahlungen zu.

    joule


  • Zitat

    joule
    Die Erlöse stehen selbstverständlich dem jeweiligen Vertragspartner zu. Solange der ehemalige Besitzer im Haus wohnte, standem ihm die Zahlungen zu.


    Ich würde Dir ja zustimmen, wenn Du die Formulierung, dass man das nicht "noch klarer als im Vertrag formulieren könnte" bzw. es selbstverständlich dem Verkäufer zusteht, nicht wählen würdest.


    Denn der Vertrag ist nicht klar formuliert und allein wie man an der Diskussion sieht, durchaus auslegungsfähig.


    In einem solchen Fall versucht ein Richter, vor allem an einem Amtsgericht, herauszufinden, was von den Parteien gewollt war. Und normalerweise ist es nicht gewollt, dass einem Verkäufer nach Bezahlung des Kaufpreises noch Erträge zufließen.

  • Zitat von wschmeiser


    Der Vertrag ist vollkommen klar formuliert. Verständnisprobleme ergeben sich nur, wenn man Besitz und Eigentum nicht unterscheiden kann.


    Der Käufer eines Hauses ist zunächst nur Eigentümer. Besitzer kann noch der im Hause wohnende Verkäufer sein. Der neue Eigentümer wird erst zum Besitzer des Hauses, wenn er eingezogen ist.


    Zitat

    "Das Gesetz unterscheidet – anders als die meisten Menschen – sehr genau zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Besitzer. Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann."


    http://www.recht-kinderleicht.de/eigentum/

    joule


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  • Zitat

    Besitzübergang hat nun aber weder etwas mit der Kaufpreiszahlung noch mit der Umschreibung im Grundbuch zu tun sondern wäre der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer Euch das Haus/die Schlüssel übergibt/übergeben hat und ihr das Haus in Besitz genommen habt (Übergabeprotokoll).


    Und normalerweise ist der Besitzer Nutznießer einer Sache. Die Argumentation des Verkäufers ist damit nicht von der Hand zu weisen.


    Glaubst Du es jetzt?