Steuerliche Behandlung Reparaturkosten

  • Hallo Forenfreunde,


    ich mach hier mal einen eigenen Thread auf.
    Ich hatte heuer ja einen sehr großen Schadensfall (siehe: https://www.photovoltaikforum.…ch-vers--t118650-s30.html und bin dabei auf einen schönen 5-stelligen Schaden "sitzengeblieben".


    Wie kann ich die Kosten 2017 steuerlich ansetzen (und jetzt mit der Steuererklärung für 2016 schon "vorbeugen")?


    Sachlage ist, dass ich erhebliche Kosten hatte in Form von
    - komplexer Ab- und Wiederaufbau der Anlage
    - Erneuerung des Unterkonstruktion/Neuverstringung der Anlage
    - umfangreiche Reinigung der Module
    - Errichtung eines Taubenabwehrgitters.


    Am liebsten würde ich alles sofort als Betriebskosten absetzen.
    Ist das aber angesichts der Höhe machbar?
    Wurde mit dem Taubenschutzgitter und der neuen Unterkonstruktion ein "neues Wirtschaftsgut" geschaffen das evtl. abgeschrieben (dann wie und Zeitraum) werden muss?


    Bin über jeden Tipp dankbar!

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Moin Toni,


    das ist natürlich betrüblich - aber verschmerzbar, da Du ja 'ältere' Anlagen hast.


    Wir haben das in 2016 einfach probiert. Komplette Repoweringkosten als Reparatur und somit für jeden Gesellschafter ein richtig dickes Minus - hat problemlos funktioniert. Ohne jeglichen Einwand seitens FA. Waren um die 35.000 €.


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Eisbaer
    Ich versuche gerne zu helfen. Aber erspar mir, dass ich den ganzen thread lesen muss.


    Ich versuche mal auf das abzustellen, was steuerlich primär relevant ist:


    - Die Anlage ist noch die gleiche. Die Module wurden gereinigt - aber nicht ganz oder grossteilig ersetzt?
    - An Wechselrichtern wurde gar nichts gemacht


    - Die Module wurden abgebaut. Gereinigt. Wieder aufgebaut.
    - Das die alten, zugeschnittenen Kabel nicht mehr verwendet werden konnten... krieg ich nachvollzogen;
    aber warum "Neuverstringung" "neue Unterkonstruktion" ?
    Das wäre hier zu hinterfragen.


    Das Taubenschutzgitter möchte ich mal hinten anstellen. Da kommen wir in eklige Bereiche wie "Mietereinbauten", "Betriebsvorrichtungen". Wenn alles andere geklärt ist, kriegen wir das beschissene Taubengitter auch noch hin.


    edit:
    Ich tendiere ganz klar in Richtung sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Will nur noch ein paar Aspekte absichern.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • kpr: Neue Unterkonstruktion: Es stellte sich heraus, dass bei der urprünglichen "deutlich gespart" wurde (war die Gauner-Firma Energy-Project-Solution, ging kurz drauf in Insolvenz, such mal im Forum) und mir wurde ein neues Untergestell dringend empfholen (im Nachhinein glaube ich zwar, dass es auch anders gegangen wäre aber nun ist es so).


    Das Taubenschutzgitter ist tatsächlich neu dazugekommen, macht aber vom Betrag nicht so viel aus.


    Von der Versicherung habe ich nur etwa ein Drittel der Kosten erstattet bekommen, Rechtsstreit wollte ich nicht! :(


    Ich würde auch zu "sofort abzugsfähige Betriebsausgaben" tendieren, möchte mich aber hier (argumentativ) etwas absichern.


    Für 2017 hätte ich noch einen großen Betrag Sonder-AfA, den ich aber auch schon (zumindest teilweise) 2016 verwenden kann falls 2017 viele sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anfallen.

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Ich würde alles stumpf als Betriebsausgaben ansetzen, auch wenn das Taubengitter vermutlich unter "nachträgliche AHK" firmieren müsste. Im "schlimmsten Fall" musst du es dann eben mit der Anlage abschreiben.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)