Hallo,
ich habe in 2017 geplant eine zweite PV-Anlage zu errichten, leider wird die Inbetriebnahme nicht in 2018 im vollen Umfang möglich sein, ich werde dass wohl erst 2019 schaffen können.
Wie sieht die Behandlung der teileweise bereits erworbenen Anlagenteile aus?
Kann ich die verausgabte Umsatzsteuer für 2017 in 2018 geltend machen?
Wie sieht das mit der Abschreibung aus, wann kann die Abschreibung erfolgen?
Vielen Dank für eure Unterstützung
viele Grüße
User4711