Steuererklärung, Darlehnszins, Sondertilgung

  • Hallo,


    ich weiß Themen über die Steuererklärung gibt es viele im Forum, aber keines paßt so richtig, deshalb ein neues Thema....


    Ich habe meine PVA komplett finanziert. Ertragabrechnung geht voll in das Darlehn, bis dieses abbezahlt ist.
    Das Darlehen 30.000 Euro zu 3,6% eff. wäre nach 123 Monaten zu je 300 Euro bzw 10 Jahren fertig.
    Ich habe jährl. einmalige Sondertilgungsrechte von 3 bis 5%.
    Nebenbei wird das Haus mit Darlehn von 3,28% bzw. 2,63% bedient, mit ebnfalls 5% Sondertilgungsrecht p.a. Wir haben eine vermietete ELW (ca. 1/4 der Wfl.) und kann daher diese Zinsen ein wenig steuerlich geltend mchen. Wie hoch weiß ich nicht, weil ich bis 2011 in einem Steuerhilfeverein war, der mir die Steuererklärung gemacht hat, was nun als selbständiger Stromproduzent ja nicht mehr geht.


    Ich habe gerade gesehen, dass ich eben mit 3,6% eff die Finanzierung der PVA abgeschlossen habe. Was mir nun etwas hoch vorkommt und ich habe etwas Geld "übrig". Vorgenommene Sanierungsmaßnahmen am Haus werd ich wohl extra zu minimal Zinssätzen (Labo) finanzieren.


    Jetz meine Frage:


    - Soll ich eine Sondertilgung beim PVA-Darlehn machen oder wie gut kann man die Zinsen steuerlich ansetzen. Heißt ich wäre früher fertig, hätte dann aber nichts mehr bei der Steuererklärung als negative Einkünft gegenzubringen.
    - Evtl ist es unterm Strich sogar günstiger die anderen Darlehn, mit geringerem Zinssatz (vom Haus selbst) sonderzutilgen.


    :danke:

    Danke für eure Antwort

  • Einmal rein mathematisch betrachtet wäre es doch wohl am sinnvollsten, das Darlehen mit der höchsten Zinsrate mit maximaler Sondertilgung zu bedienen so genügend Geld vorhanden ist. Ist danach immernoch was übrig, kann man ja immernoch das zweitgünstigste Darlehen etwas tilgen, so man den Wert zwischen 0 - 5 % selbst wählen kann.
    Zudem wäre eine Verschiebung Deines Threads durch die Moderatoren in den Finanzbereich wohl sinnvoll, um hilfreiche Antworten zu bekommen.


    Ciao


    Retrerni

  • Hallo Retrerni,
    hast du meinen ganzen Beitrag und auch die Fragestellung unten gelesen???
    Ist mathematisch somit nicht grundsätzlich richtig, wie du es beschreibst!


    Die Frage bezog sich deshalb auch darauf wie gut der Darlehnszins von der PVA steuerlich angesetzt werden kann? Hierdurch kann sich unterm Strich ein ganz anderes Verhältnis er Darlehnszinsen zueinander ergeben!


    Den finanzbereich hab ich dann überlesen!?
    Bitte verschieben, Mods - Danke!

    Danke für eure Antwort

  • Würde eher dazu tendieren, andere Darlehen mit Sondertilgungen zu bedienen, da diese steuerlich ja fast nichts bringen. Die Zinsen für das PV-Darlehen kannst du ja voll als Ausgaben ansetzen und kommst somit später in die Gewinnzone in der du die Erträge dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern musst.

    12,975KWp 21 Kyocera 215 36 Kyocera 235 1x21 2x18 an WR SMA 12000TL Südausrichtung 38 Grad Dachschräge

  • Die Zinsen aus dem PV-Darlehen sind Betriebsausgaben und wirken sich mit dem Grenzsteuersatz entlastend aus.
    Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30% wäre das PV-Darlehen von 3,6% nur 2,52% nach Steuern.

    24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp
    www.sonnenertrag.eu

  • Zitat von michael091963

    Die Zinsen aus dem PV-Darlehen sind Betriebsausgaben und wirken sich mit dem Grenzsteuersatz entlastend aus.
    Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30% wäre das PV-Darlehen von 3,6% nur 2,52% nach Steuern.


    Alles klar - Danke, das wollt ich hören/lesen!!!!!!

    Danke für eure Antwort