Steuer: Solaranlage 2009 Solarspeicher nachträglich einbauen

  • Hallo,
    habe bereits längere Zeit über dass Thema nachträglicher Einbau eines Solarspeicher bei einer Solaranlage von 2009 gegoogelt. Insbesondere im Bezug auf die Rechtssprechung von 2015 (Bayern) ist ein Abzug der Vorsteuer und /oder
    Abschreibung des Solarspeicher nicht möglich.


    Meine 1.Frage daher, hat jemand, insbesondere Bundesland NRW, doch schon erfolgreich seinen Solarspeicher steuerlich
    absetzen können (Vorsteuer und / oder Abschreibung)


    2.Frage: Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Konstallation Anlage 2009 und keine Steuerabzüge
    (Wirtschaftlichkeit). Lohnt es sich ggf. auf die Kleinunternehmerregelung umzusteigen (keine Vor- / Umsatzsteuer mehr),
    da Anlage bereits älter als 6 Jahre


    Wobei ich die Investition nicht primär aus Renditemöglichkeit mache, sondern eher, um autarker zu sein und
    das auch langfristig ausbauen will


    Solaranlage 2009
    28 Module Solarwatt M220-60 GET AK 6440 Wp
    Wechselrichter 2 Stück Sunny Boy 3300TL HC


    geplanter Stromspeicher
    Solarwatt MyReserve Matrix
    Umbaukosten ca. 500 Euro

    Solaranlage Solarwatt März 2009 6,44 kWp

    Solarspeicher Solarwatt September 2018 MyReserve 4,8 kWh

    2021 Erzeugung 4.604 kWh, Stromverbrauch 6.622 kWh, davon Strom Solaranlage. 2.713 kWh

  • Jahr 2009 : Vergütung für den Eigenverbrauch 25,01 Cent statt 43,01 Cent ,Delta 18 Cent.


    Aktueller Strompreis ca. 28 Cent. Der Strompreis wird in den nächsten Jahren bestimmt
    noch steigen.


    Ohne Berücksichtigung von Vorsteuer / Abschreibung dauert es bei einem Verbrauch von
    ca. 4.000 KwH im Jahr natürlich sehr lange, bis die Investition sich (wenn überhaupt)
    rechnet (den %-Wert Eigenverbrauch kenne ich jetzt noch nicht)

    Solaranlage Solarwatt März 2009 6,44 kWp

    Solarspeicher Solarwatt September 2018 MyReserve 4,8 kWh

    2021 Erzeugung 4.604 kWh, Stromverbrauch 6.622 kWh, davon Strom Solaranlage. 2.713 kWh

  • Weder Vorsteuer noch Abschreibung sind bei dir für den nachträglichen Speicher in NRW möglich.

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex

  • Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln. Autarkie ist ja schön und gut. Wenn ich meine Marmelade selbst koche, dann weiß ich, was drin steckt und weniger Zucker ist auch besser. Klarer Vorteil. Autarkie bei Strom hört spätestens dann auf, wenn der Strom ausfällt, dann liefert der WR auch nichts mehr (es sei denn man stellt sich eine Lösung hin, die dann auch Notstrom liefert) - aber wie oft kommt das vor? Am Strom merke ich von der Autarkie gar nichts, davon leuchtet das Licht nicht heller und die Wäsche wird auch nicht weißer.

    Solaredge SE12.5K / SE9K - Victron Multiplus II 5000 - 4 x Pylontech US2000 - Huawei LadeBooster
    WP Panasonic Aquarea 5KW Split - Heishamon - BWWP Ariston Nuos 80 - Glasfaser 500 Mbit/s

    PV-Output with Victron

  • Und schon geht es hier wieder nur um den Sinn eines Speichers.
    Die Fragestellung des TS zu den steuerlichen Aspekten wird einfach ignoriert...

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex

  • Zitat von Fritzi1

    Und schon geht es hier wieder nur um den Sinn eines Speichers.


    Mir ging es bei dem Speicher nur um die Einspeisevergütung von 2009 (43,01ct)

    9,1kwp - Süd (2009)

    2,5kwp - Nord (2019)

  • Echt?
    Zitat:
    "Anlage von 2009 mit 43ct.
    Versteh ich nicht, wo hier der Speicher ein Vorteil ist?"

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex

  • Danke für die Antworten.


    Gehe daher zu 99 % davon aus, das ich hier nichts absetzen kann. Der einzige finanzielle Vorteil ist, das ich auch für den Eigenverbrauch noch 25,01 Cent erhalte , d.h. 18 Cent verliere, aber bei einem Strompreis von 28 Cent bleibt selbst
    nach Versteuerung des Eigenverbrauchs (Vor- / Umsatzsteuer, Einkonnenssteuer) etwas übrig, natürlich keine Rendite,
    aber das war auch nicht die Motivation für den Kauf.

    Solaranlage Solarwatt März 2009 6,44 kWp

    Solarspeicher Solarwatt September 2018 MyReserve 4,8 kWh

    2021 Erzeugung 4.604 kWh, Stromverbrauch 6.622 kWh, davon Strom Solaranlage. 2.713 kWh

  • Sollte Bayern zwischenzeitlich die Unabhängigkeit ausgerufen haben und dann nicht der EU beigetreten sein, dann würden sich Gedanken zu unterschiedlichen Rechtsständen in Bayern und NRW sogar lohnen ;)


    Spaß bei Seite.
    Die Vorsteuer scheitert daran, dass der Speicher bei gesamtheitlicher Anschaffung einer Anlage kein gesondertes Zuordnungsobjekt ist.... sonder die Zuordenbarkeit der gesamten Anlage zu prüfen ist - und die ist unstreitig gegeben.
    Bei getrennter Anschaffung ist der Speicher ein eigenständiges Zuordnungsobjekt - und ebenso unstreitig ist hier die Zuordenbarkeit mangels unternehmerischer Verwendung nicht möglich.
    Ein ziemlich totes Gleis.
    (Es verwundert eher, dass man bei gesamtheitlicher Anschaffung den Vorsteuerabzug bejaht. Da hätte man mit den gleichen Ansätzen über die gleichen Vorschriften beim anderen Ergebnis landen können. Da hat jemand aber scheinbar grosszügig und pragmatisch gedacht).


    Auf der Ertragsteuerseite ist der Ofen komplett aus - solange nicht jemand schlüssig darlegt, dass ein wesentlicher Grund für die Anschaffung in der Einkunftserzielung liegt; bzw. auch ohne wirtschaftliche Vorteile in der privaten Sphäre die Anschaffung eines Speichers wirtschaftlich sein kann. Solange das niemand schafft, ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung wohl davon auszugehen, dass der Speicher nicht betrieblich veranlasst ist. Und da ist dann der Genickschuss fürs Thema Betriebsausgabe.
    Das ist aber ein alter Hut, dass bei vielen Dingen die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe daran scheitert, dass über die erheblich ins Gewicht fallende und nicht zu negierende tatsächliche private Nutzung die betriebliche Veranlassung zerschossen wird. Und nach wie vor gibt es halt für die "gemischten" Fälle ein Abzugsverbot.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung