aus gründen der übersichtlichkeit würde ich sagen, dass wir in hinkunft diesen eigenen thread fuer die speicherfoerderung 2018 in Ö verwenden und nicht in den OeMag2018 hineinarbeiten!
Zusammenfassung:
Start:
12. März 2018 17:00
First come, first serve! (schnell sein)
Förderhöhe:
45-65% der investitionssumme (ohne hybrid-wr)
FAQ:
http://www.pvaustria.at/wp-con…s/FAQs_Investzuschuss.pdf
29. Welche Speicherarten werden gefördert? Es werden Stromspeicher, die in Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage stehen, gefördert. Eine Kombination des Systems bestehend aus Photovoltaikanlage und Stromspeicher mit anderen Energieträgern ist ausgeschlossen.
30. Wird die Nennkapazität oder die nutzbare Kapazität des Stromspeichers gefördert? Geben Sie im Rahmen Ihres Ansuchens bitte die nutzbare Kapazität an. Diese sollte auf dem Datenblatt des Speicherherstellers ersichtlich sein.
31. Kann die Investitionsförderung für Stromspeicher in Kombination mit anderen Energieträgern beantragt werden? Nein, eine Kombination des Systems mit anderen Energieträgern ist ausgeschlossen.
32. Sind Hybridwechselrichter förderfähig? Hybridwechselrichter (Kombination aus Wechselrichter und Stromspeicher) können für die Investitionsförderung eingereicht werden. Bei Einreichung für die Speicherförderung kann nur die Kostenkomponente des Speichermoduls berücksichtigt werden. Diese ist gesondert auszuweisen. Eine Mehrfacheinreichung (Investitionsförderung Photovoltaik und Stromspeicher) ist nicht möglich.
33. Muss bei Antragstellung bereits eine Photovoltaikanlage vorhanden sein? Der Nachweis über das Bestehen einer Photovoltaikanlage beziehungsweise der Bestellung einer Photovoltaikanlage muss gemeinsam mit dem Bestellnachweis für den Stromspeicher übermittelt werden. Spätestens bei Inbetriebnahme des Stromspeichers muss nachgewiesen werden, dass eine Photovoltaikanlage in Betrieb ist.
34. Kann der Stromspeicher Teil eines Inselsystems sein? Der Anschluss an das öffentliche Netz ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Förderfähigkeit Ihres Projekts.
35. Welche Unterlagen sind für die Endabrechnung zu übermitteln? Bei Stromspeichern sind für die Endabrechnung jedenfalls folgende Unterlagen zu übermitteln: Rechnungen Zahlungsnachweise Bestätigung der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber oder des ausführenden Elektrounternehmens Prüfprotokoll nach ÖVE/ÖNORM E-8001 eines befugten Unternehmers Fotos der Anlage Netzzugangsvertrag Unterlagen des Herstellers zur Anlage (Datenblatt, Rücknahmeverpflichtung, Zeitwertersatzgarantie) Verständigungsschreiben an die Baubehörde (sofern erforderlich)