Speicherförderung 2018 (Ö)

  • aus gründen der übersichtlichkeit würde ich sagen, dass wir in hinkunft diesen eigenen thread fuer die speicherfoerderung 2018 in Ö verwenden und nicht in den OeMag2018 hineinarbeiten!


    Zusammenfassung:


    Start:
    12. März 2018 17:00
    First come, first serve! (schnell sein)


    Förderhöhe:
    45-65% der investitionssumme (ohne hybrid-wr)


    FAQ:
    http://www.pvaustria.at/wp-con…s/FAQs_Investzuschuss.pdf


    29. Welche Speicherarten werden gefördert? Es werden Stromspeicher, die in Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage stehen, gefördert. Eine Kombination des Systems bestehend aus Photovoltaikanlage und Stromspeicher mit anderen Energieträgern ist ausgeschlossen.


    30. Wird die Nennkapazität oder die nutzbare Kapazität des Stromspeichers gefördert? Geben Sie im Rahmen Ihres Ansuchens bitte die nutzbare Kapazität an. Diese sollte auf dem Datenblatt des Speicherherstellers ersichtlich sein.


    31. Kann die Investitionsförderung für Stromspeicher in Kombination mit anderen Energieträgern beantragt werden? Nein, eine Kombination des Systems mit anderen Energieträgern ist ausgeschlossen.


    32. Sind Hybridwechselrichter förderfähig? Hybridwechselrichter (Kombination aus Wechselrichter und Stromspeicher) können für die Investitionsförderung eingereicht werden. Bei Einreichung für die Speicherförderung kann nur die Kostenkomponente des Speichermoduls berücksichtigt werden. Diese ist gesondert auszuweisen. Eine Mehrfacheinreichung (Investitionsförderung Photovoltaik und Stromspeicher) ist nicht möglich.


    33. Muss bei Antragstellung bereits eine Photovoltaikanlage vorhanden sein? Der Nachweis über das Bestehen einer Photovoltaikanlage beziehungsweise der Bestellung einer Photovoltaikanlage muss gemeinsam mit dem Bestellnachweis für den Stromspeicher übermittelt werden. Spätestens bei Inbetriebnahme des Stromspeichers muss nachgewiesen werden, dass eine Photovoltaikanlage in Betrieb ist.


    34. Kann der Stromspeicher Teil eines Inselsystems sein? Der Anschluss an das öffentliche Netz ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Förderfähigkeit Ihres Projekts.


    35. Welche Unterlagen sind für die Endabrechnung zu übermitteln? Bei Stromspeichern sind für die Endabrechnung jedenfalls folgende Unterlagen zu übermitteln: Rechnungen Zahlungsnachweise Bestätigung der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber oder des ausführenden Elektrounternehmens Prüfprotokoll nach ÖVE/ÖNORM E-8001 eines befugten Unternehmers Fotos der Anlage Netzzugangsvertrag Unterlagen des Herstellers zur Anlage (Datenblatt, Rücknahmeverpflichtung, Zeitwertersatzgarantie) Verständigungsschreiben an die Baubehörde (sofern erforderlich)

  • Zitat von flosky

    aus gründen der übersichtlichkeit würde ich sagen, dass wir in hinkunft diesen eigenen thread fuer die speicherfoerderung 2018 in Ö verwenden und nicht in den OeMag2018 hineinarbeiten!


    das können wir gerne tun.
    Stichtag ist nicht der 16.3 sondern der der 12.3. 17:00 https://www.oem-ag.at/de/neues/

  • Weiß man eigentlich schon welche Unterlagen man im Zusammenhang zu Stromspeicher bei der Einreichung braucht?


    Braucht es da eine separate Netzverträglicheits-Prüfung oder ähnliches? Oder reicht da die von der zugehörigen PV-Anlage?


    Weil in der FAQ unter Punkt 4 ist das recht allgemein gehalten


    * Alle für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen
    * Nachweis über den Netzzugang
    *...


    lg Markus

  • hmmm, evtl. koennte es sein, dass man sich die zusätzlichen kVA des batterie-WR vom netzbetreiber per netzvertraeglichkeitspruefung genehmigen lassen muss, aber genau weiss ich es auch nicht...

  • thema netzzugangspruefung.
    brauch man fuer batterie-wr eine andere genehmigung vom netzbetreiber oder ist das im prinzip die selbe wie bei einem pv-wr?

  • Das weiß glaub ich bisher noch niemand und wird eventuell erst mit weiteren geforderten Unterlagen für die Antragseinreichung rauskommen.


    Ich vermute, es wird entweder nichts oder nur eine normale PV-Netzverträglichkeit nachzuweisen sein. Schon alleine weil sie für alles andere irgendwas neues kreieren müssten, von dem bisher noch niemand wüsste. Und auch weil durch Heimspeicher das Netz eher entlastet wird und nicht zusätzlich belastet.


    lg Markus

  • Zitat von Hetzi

    ...auch weil durch Heimspeicher das Netz eher entlastet wird und nicht zusätzlich belastet.


    optimalerweise ja, aber wenn pv und speicher voll ins netz druecken, dann soll ja auch nix passieren...

  • Zitat von Hetzi

    Das weiß glaub ich bisher noch niemand und wird eventuell erst mit weiteren geforderten Unterlagen für die Antragseinreichung rauskommen.


    Ich vermute, es wird entweder nichts oder nur eine normale PV-Netzverträglichkeit nachzuweisen sein. Schon alleine weil sie für alles andere irgendwas neues kreieren müssten, von dem bisher noch niemand wüsste. Und auch weil durch Heimspeicher das Netz eher entlastet wird und nicht zusätzlich belastet.


    lg Markus


    Hallo Hetzi,


    aber nur unter der Bedingung, dass Du einen 3-ph. Batterie-WR verwendest.
    Bei 1-ph. Batterie-WR wird die Schieflast im Netz erhöht und es kommt zu einer Spannungsanhebung, laut Info Netzbetreiber.



    Karl

  • und wenn ich z.b. einen symo 5.0-3M durch einen hybrid 5 ersetze, dann hab ich ja die gleiche AC-leistung, somit braeuchte man evtl. gar keinen mehr, weil die 5kVA hat man eh schon bewilligt bekommen!


    da sind noch einige fragen offen...