Eigenes Dach an sich selbst verpachten?!?

  • Hallo liebe Photovoltaikprofis,


    ich benötige mal euere Hilfe. Ich habe von meinem Bankberater gehört, dass es möglich wäre sein eigenes Hausdach an den Lebenspartner zu verpachten. Geht das? Welchen Vor und Nachteil hat man dabei? Angeblich würden, dies aktuell sehr viele Familien machen, die jetzt eine neue Photovoltaikanlage ans Netz bringen. Wie seht ihr das?

  • Bespiel1: der Ehemann vermietet an seine Ehefrau das Hausdach.
    Beide stehen im Grundbuch.
    Bespiel2: Mutter vermietet an ihren Sohn das Hausdach.
    Beide stehen im Grundbuch.

  • Was soll das Ziel sein? Steuerliche Entlastung?


    Ich würde sagen, wenn beide im Grundbuch stehen, dann klappt das nicht mit der Vermietung. Immerhin müsste dann einer an sich selbst vermieten, denn "der Vermieter" sind immer "beide".


    Wenn das so einfach wäre, dann könnte auch ein Ehegatte das ganze Haus von der "Ehegatten GbR" anmieten (völlig losgelöst von einer PV-Anlage). Selbst wenn es rechtlich zulässig wäre.........abgesehen davon, dass das am Ende immer nocht "rechte Tasche" --> "linke Tasche" sein dürfte und das Ganze viel Aufwand bedeutet, wüsste ich nicht, was es bringen sollte?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Ja es geht das man an den Lebenspartner vermietet. Da haben sie schon mit geworben, als die PV anfing. Aber sowas erst mit dem Steuerberater besprechen und die Auflagen einhalten.


    Leichter geht es, wenn man eine Schweine GmbH gründet für die PV, nur ob es sich rechent,weiß der Steuerberater.

    Deye Hybrid 8 KW

    Am Generator Eingang den Growatt 1,5 KW plus 4 Envertech 300


    Speicher 3 mal Deye 6.1

  • Ich denke hier wurde etwas verwechselt.
    Wenn überhaupt, dann hat man Eltern im höheren Alter, und ein grosses haus, samt grossen ungenutztem Dach.
    In so einem Fall lassen das Kind oder die Kinder gemeinsam oft eine PV Anlage installieren - auf dem Hausdach der Eltern-
    Auf dem Papier wird dafür natürlich eine Art Pacht fällig.
    Wie das dann privat verrechnet wird ist ein anderes Thema (weihnachtsgeschenk ans Enkelkind :) )
    Einzig vertraglich muss es klare Absprachen geben.
    Spätestens wenn ein oder beide Elternteile gestorben sind und danach mehrere Kinder hinsichtlich Erbe zurück bleiben. Hier muss man vorher klare Absprachen getroffen haben (Vertrag/Grundbuch/Notar)...



    Mich wundert es nur dass dies noch nicht als Anlagemöglichkeit erkannt wurde.
    Da spekuliert man lieber mit Bitcoin,ethereum, irgendwelchen Wertpapieren, anstatt so einer "sicheren" geldanlage ...

    - PV-Module: Winaico 300Wp Full Black + Winaico 275Wp => Gesamt 9,85kWp

    - PV-Module: Winaico 375Wp Full Black => Gesamt 4,875kWp

    - Wechselrichter: Fronius Symo 8.2 + Symo 5

    - Heizung: Panasonic Heisha Luft-WP + HeishaMon

    - Stromzähler: commetering Zähler (Discovergy)

    - smarten Stromanbieter: keinen mehr ;(

  • Du pachtest dann eine Hälfte des Dachs (die andere gehört dir eh) von deinem Partner. Die Pacht trägst du als Verlust in der EÜR ein, dein Partner die Pacht bei Vermietung und Verpachtung alsEinnahme. Speziell bei gemeinsamer Veranlagung wird das doch ein Nullsummenspiel. Höchstens bei zu hohen Gewinnen aus der PV könnte das was bringen.

  • Zitat von Hannes86

    Verstehe ich das richtig, ist hier das Ziel eine Erbschaftsteuer zu umgehen?

    Versteh ich nicht? Wieso Erbschaftssteuer? Es geht nur um die Regelung - wem gehört die pv auf dem Dach der Eltern - und der hat sie auch bezahlt.

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