Betreiberwechsel eine PV Anlage

  • kann mir bitte jemand weiterhelfen? Mein Lebensgefährte ist tödlich verunglückt. Nun habe ich die Solaranlage, welche sich auf dem Dach meines Hauses befindet "vererbt" bekommen. Wie melde ich es der Bundesnetzagentur? ich finde keine solche Möglichkeit.Neu melden brauche ich es ja nicht.

  • Hallo,


    Du müsstest doch die ursprüngliche Meldung bzw. die Rückmeldung von der BNA haben. Ich würde die einfach kopieren und ne formlose Mitteilung über den Betreiberwechsel dazuschreiben. Dann per Fax an die BNA. Sendebericht abheften. Sollte ja so reichen und ist nachweisbar per Sendebericht, falls sich irgendwer mal dafür interessieren sollte.


    Grüße
    Jan

  • Ich denke das Beileid von den Usern hier aussprechen zu dürfen, und hoffe das, Du / ihr Euren Lebensweg weiter gut gestaltet ... und auch die Strom-anlage gut weiter läuft.

  • Hallo tirolerviertel,


    auch mein Beileid zum Tod deines Lebensgefährten. So möchte ich nicht an eine PV-Anlage kommen.


    Zitat von tirolerviertel

    Wie melde ich es der Bundesnetzagentur?


    Gar nicht! Der Bundesnetzagentur ist es piepegal, wer Betreiber ist. Beim ersten Mal werden nur Name und Anschrift erfragt, um ihm die Datenmeldung zuordnen zu können. Die BNA benötigt nur Veränderungen in der Größe der Anlage, um die Degressions- und Vergütungssätze nach den Vorgaben des EEG berechnen zu können.
    Ein Betreiber- oder/und Lokalitätswechsel muss dort also nicht angezeigt werden.


    Was du allerdings machen musst:
    - steuerlichen Erfassungsbogen des Finanzamtes ausfüllen (du wirst ja jetzt Unternehmer)
    - Dem Verteilnetzbetreiber (VNB) mitteilen, dass du die PV-Anlage "vererbt" bekommen hast und ihm deine Bankverbindung, den Zeitpunkt der "Erbschaft", den maßgeblichen Steuersatz und noch so einige Kleinigkeiten übersenden. Normalerweise haben die dafür auch einen Erfassungsbogen. Ich würde da vorher mal anrufen.
    - evtl. einen Steuerberater aufsuchen


    Hast du die Anlage tatsächlich geerbt........ich meine, es war dein Lebensgefährte und nicht Ehegatte?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat

    Hast du die Anlage tatsächlich geerbt........ich meine, es war dein Lebensgefährte und nicht Ehegatte?


    Auch von meiner Seite ein herzliches Beileid.

    Eventuell ändert sich steuerlich auch noch einiges, je nachdem, wie ihr bisher steuerlich veranlagt seid.
    Die Abschreibung läuft im Falle einer Erbschaft unverändert weiter.

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Danke für die netten Worte des Beileids..... ich werde dieses Portal unter dem Pseudonym meines verstorbenen Lebensgefährten weiter nutzen........ und Danke für hilfreichen Antworten. Ich habe den Betreiberwechsel "überallhin" gemeldet, natürlich auch dem Finanzamt und auch ein Gewerbe angemeldet. Auch der "Netzbetreiber" EON in diesem Falle hat mir schon alle Unterlagen abverlangt...nun heißt es warten und sehen, wann die Abrechnung zum "Betreiberwechsel" kommt, damit der erste Teil des Jahres ordentlich abgerechnet werden kann .... "vererbt" in dem Sinne, dass die Kinder meines Lebensgefährten sie mir für 1 Euro "verkauft" haben....

  • Zitat von tirolerviertel

    .... "vererbt" in dem Sinne, dass die Kinder meines Lebensgefährten sie mir für 1 Euro "verkauft" haben....


    Glückwunsch..........Schnäppchen............egal, wie groß!

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat

    "vererbt" in dem Sinne, dass die Kinder meines Lebensgefährten sie mir für 1 Euro "verkauft" haben....


    Das ändert aber einiges, ich glaube, da ist ein Steuerexperte gefragt!


    Ich kann jetzt die genauen Auswirkungen nicht sagen, aber es ergeben sich einige Fragen bzw. Feststellungen.


    - Ich nehme an, die Kinder sind Kinder und haben kein eigenes Einkommen. Gibt es einen Vormund?
    - Du kannst die Anlage neu abschreiben, hast aber durch den geringen Kaufpreis nicht zum abschreiben, d.h. du machst Gewinne und musst die entsprechend besteuern. Hast du ein eigenes Einkommen?
    - Ist die Sache irgendwie "amtlich" festgehalten?


    Auch wenn es in deiner Situation jetzt hart erscheint musst du zusehen, dass jetzt die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden. Ich denke, dass in der jetzigen Situation auch viel falsch gemacht werden kann.


    Weiterhin alles Gute

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • zu Toni, die Kinder sind 30.... und haben eigenes Einkommen. Ich habe einen Steuerexperten in meiner nahen Freundschaft...., der bisher auch an der/den Steuerklärung/en mitgewirkt hat. Ich bin gespannt was das noch wird. Lust... habe ich keine darauf...und ja ich habe eigenes Einkommen. Naja und weil die Anlage eben auf meinem Dach ist.... ist/war es folgerichtig sie mir zu verkaufen, egal für wie viel.( ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu "den ...meinen/seinen " Kindern)....Das Dach wurde ganz schön in Mitleidenschaft gezogen, als die Befestigung unter die Dachsteine musste.....also - abbauen= Dachneueindecken...