PV Förderung Sinkt ? Sicher?

  • Hallo zusammen,


    bezüglich der neuen PV Förderungen / Senkung der Vergütung steht folgende Frage im Raum.


    So wie ich das lese ist es noch nicht sicher / beschlossen. Bisher ist es "nur" ein Entwurf der noch im Kabinett "abgenickt" werden muss? Oder irre ich mich?


    Der 9.3 ist somit bisher ebenfalls ein Entwurf der noch offen ist.


    Rechtlich finde ich es sehr fragtlich, denn Anlagenplaner die schon Geld zb. für Netzprüfungen investiert haben (wobei das aktuelle EEG zur Investition zugrunde liegt) wäre dies eine Schädigung der Anlagenplaner?!!


    Grüße
    Bit

  • Im Moment ist alles nur ein Vorschlag, nicht mehr.
    Wenn er so umgesetzt würde, wäre aus meiner Sicht eine riesige Klagewelle zu erwarten.
    Außerdem wäre es ein abschreckendes Signal an alle Investoren.

  • Ich gehe davon aus, dass die Senkungen "abgenickt" wird (die Parteien halten ja eh zusammen ....).
    Die Frage wäre nur ab wann - "Datum".


    Interessant finde ich nur was mit Auslagen der Anlagenplaner passiert. Letztendlich plane ich seit Dezember auf dem AKTEULLEN EEG und weiß dass ich bis 1.6 Zeit "gehabt hätte". Letztendlich müssten die Regierung alle Aufwandsentschädigungen tragen .....


    Gibt es eine Deadline bis wann über den Vorschlag abgestimmt sein muss?
    (Gelesen habe ich dass nächte Woche entschieden wird ..)

  • Zeitplan ist wohl:
    - kommende Woche Kabinett
    - Anfang März: 1. Lesung direkt mit Beschlussfassung (geht das eigentlich?)
    - 9.3. Veröffentlichung


    Ein späterer Einspruch des Bundesrates mit Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte keine aufschiebende Wirkung, es sei denn dies wird dann in einem Kompromiss so festgelegt.


    Grüße


    bskf

  • Wir haben unsere Anlage schon zu hälfte fertig, jetzt ist nur das Modulproblem aufgetretten, die kommen erst in März ca 16.
    Alle Anträge aber sind schon gestellt, meine Frage ist, gilt das ganze ab der Antragstellung an den Energieversorger oder ab Inbetriebnahme.


    Alias

  • Zitat von alias58

    meine Frage ist, gilt das ganze ab der Antragstellung an den Energieversorger oder ab Inbetriebnahme.


    Die Vergütung wird mit der Inbetriebnahme gesichert.

    Mit sonnigen Grüßen
    -eggis-


    "Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier." (Gandhi)


    SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
    Meine Anlage!!! hier klicken

  • alias


    Laut EEG musst du nachweißen, dass die Anlage zum Datum X betriebsbereit ist.
    Wir haben damals am 30. des Monats Abends um 20 Uhr nach fertigstellung, Bilder gemacht, ein Video gedreht und 2 unabhängige Zeugen die Modukle und WR ansehen lassen um nachweißen zu können das die Anlage betriebsbereit installiert ist.Das hatte dem Energieversorger als Nachweis gelangt.


    Rein rechtlich nach EEG würde ich sagen, (meine persönliche Meinung) deine Anlage ist nicht betriebsbereit und somit greift das EEG nicht. Eigentlich ist das EEG auch "rein auf die Module" ausgelegt.
    Ich würde auf alle Fälle die bereits installierten Module anklemmen und Bilder machen (hängen halte nur wenig Module an deinen WR - der Wirkungsgrad ist ja egal!!!) ...


    TIP: Ich würde an deiner Stelle ebenfalls die Anlage als "fertig" anmelden auch wenn du Module "nachinstalliertst". ODER - Dein Solateuer soll andere Module installieren, in Betrieb nehmen und dann später tauschen .... Fehlmontagen etc. können vorkommen ....