Versicherungsschutz & Erdung Mini-PV-Anlage?

  • Hallo liebes PV-Forum,


    als interessierter Leser und bisweilen „passives Mitglied“ habe ich mich nun entschlossen, mich im Forum anzumelden.
    Hintergrund des Ganzen: ich plane mir eine „Mini-PV“-Anlage (2 Module mit je max. 300Wp + Mikrowechselrichter) für die Abdeckung des Grundbedarfs unsers EFH anzuschaffen und auch selber zu installieren.
    Wie weit verbreitet sträubt sich auch mein Netzbetreiber, solche Kleinanlagen unbürokratisch anzumelden. Bei den Anmeldeunterlagen werden die üblichen „großen Geschütze“ aufgefahren, wie sie auch bei „normalen“ Anlagen mit >>1kW notwendig sind (inkl. Anschluss durch Elektriker, Anmeldung, Inbetriebnahmeprotokoll etc…). Dies wäre aber gar nicht mein großes Problem; meine Hauptsorge ist der Versicherungsschutz – speziell im Falle eines Brandes (z.B. durch Blitzschlag in die Solaranlage).
    So weit ich informiert bin, beziehen sich die Versicherungen diesbezüglich auf die gültigen VDE-Normen – und die DIN VDE 0100-551-1:2016-09 ist ja immer noch ein „Entwurf“ – also "offiziell" noch nicht gültig und anwendbar. Oder sehe ich das falsch? Die DGS schreibt zwar, dass im Versicherungsfall ein Gutachter erst mal feststellen müsste, dass „der Schaden ohne steckbares Solargerät nicht aufgetreten wäre“ – aber wenn z.B. der Blitz in die Anlage einschlägt und einen Brand auslöst, dann ist die (nicht offizielle) Anlage ja der Grund des Brandschadens und somit würde ich den Versicherungsschutz verlieren, oder?
    Hierzu eine weitere Frage: wie sieht es bzgl. Erdung bei Mini-PV-Analgen aus? Sowohl die Module als auch die Wechselrichter bieten Erdungsanschlüsse. Wie soll ich aber z.B. auf einem Balkongeländer meine Anlage erden? Welchen Querschnitt müsste eine solche Erdungsleitung haben? :?:


    :danke:
    VG,
    Chris

  • Ausnahmen vom Blitzschutz gelten für Antennenanlagen, beispielsweise Satellitenantennen, die 2 m unterhalb der Dachtraufkante und nicht weiter als 1,5 m von der Hauswand ausragend angebracht sind. Dieses ist in der Regel der Fall, wenn die Antenne auf dem Balkon oder mittels eines Wandhalters unterhalb der Dachtraufkante angebracht ist.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Blitzschutz



    das dürfte dann prinzipiell auch für die Mini PV auf dem Balkon zutreffen.
    Sinnvoll ist ein Potentialausgleich zwischen Modulrahmen und Balkongeländer

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Noch ein kurzer Hinweis um keine Verwirrung zu erzeugen:
    Meine Mini-PV-Anlge soll aufs Garagendach montiert werden. Das Beispiel mit dem Balkongeländer habe ich nur gewählt, da ich mir hier die Erdung "besonders" schwierig vorstelle...
    Allerdings habe ich momentan auch keinen guten Plan, wie ich die Anlage auf dem Garagendach erden könnte (falls wirklich notwendig)...

  • worauf sich Versicherungen diesbezüglich beziehen, das wirst du am besten von Versicherungen erfahren können.
    da hilft es dir auch nicht weiter zu wissen was irgendjemand in einem Internetforum dazu meint.

  • Zitat von Mini-PV-Niederbayer

    Noch ein kurzer Hinweis um keine Verwirrung zu erzeugen:
    Meine Mini-PV-Anlge soll aufs Garagendach montiert werden. Das Beispiel mit dem Balkongeländer habe ich nur gewählt, da ich mir hier die Erdung "besonders" schwierig vorstelle...
    Allerdings habe ich momentan auch keinen guten Plan, wie ich die Anlage auf dem Garagendach erden könnte (falls wirklich notwendig)...



    Ich würde eine einzelne Erde von der nächsten Abzweigdose aufs Garagendach ziehen.


    Ob du jetzt 2 Einzeladern oder 3 hoch ziehst darauf kommt es doch zum Thema Installationsaufwand nicht an.


    und der normale Berechnungsfaktor besagt eigentlich Leitungsquerschnitt x 0,5 = Querschnitt der Erde (Ausser Stätionäre Anlagen Baustromverteiler usw) Aber wenn du jetzt ne 2,5mm² Leitung liegen hast dann zieh auch eine 2,5mm² Einzelader zu den Modulen und gut ist..Also in deinem Falle von unter 1KW

    2 X 275Wp an EVT500

    2 x 260 Wp an EVT 500

    EFK macht das einfach....;)

  • alexdatteln86
    Vielen Dank für den Hinweis!
    Ich habe zwar nur eine 3x 1,5er Leitung, aber ich denke im Falle eines Blitzschlages ist es eh egal ob 1,5 oder 2,5mm² - beides ist zu wenig für einen Blitz.
    Da ich plane, in unmittelbarer Nähe zum Wechselrichter einen zusätzlichen Sicherungskasten mit einem 3A LS-Schalter zu installieren, werde ich von da aus einfach die Erdung zu den Modulen anschließen.

  • hast du in der garage eine potentialausgleichsschiene oder einen fundamenterder?
    nur dort bringt das anschliessen des montagegestells wirklich was...

  • hmmm, naja, die "erdung fuer den fehlerfall" sollte doch sowieso selbstverstaendlich sein.
    was du wieder ins spiel bringst ist blitzschutz, das ist nochmal eine stufe hoeher als potentialausgleich. ein vernuenftiger potentialausgleich sollte aber auch blitzstromtragfaehigkeit aufweisen, also je nach norm ~16mm^2 vollkupfer oder etwas leitungstechnisch gleichwertiges...


    darum gleich mal nachgeschossen meine frage:
    ist blitzschutz am garagendach oder auf irgendeinem dach? weil dann gehoert das monatagegestell darin eingebunden!

  • Zitat von flosky

    ist blitzschutz am garagendach oder auf irgendeinem dach? weil dann gehoert das monatagegestell darin eingebunden!


    wieso das denn? wenn sich das Montagegestell im Schutzbereich der vorhanden Blitzschutzanlage befindet, dann genügt der Potentialausgleich.
    Aber wenn man keine Ahnung hat, dann nimmt man eben 16mm² und schließt alles irgendwo und irgendwie an. :mrgreen:

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