Plug-In-Balkon-PV-Anlagen nun angeblich erlaubt

  • Die Plug-In-Balkon-Mini-PV-Anlagen zum Einstecken in die Steckdose für jederman sind nun angeblich erlaubt.
    Zumindest steht das so in dem Artikel


    Strom vom Balkon: Mini-Solarmodule sind nun erlaubt


    Wer weiß näheres, belastbareres?
    Welche Anlagen sind seriös und empfehlenswert?

    Gruß,
    amoss


    Ich bin ein Pessimist. Also ein Optimist mit großer Erfahrung. Denn ich weiß: Manchmal sind nur bei mir Wolken. Doch meistens scheint die Sonne bei den anderen.


    11 kwp * DN 28° * Ausrichtung 201° * Verschattungsverlust ca. 8% * Freising

  • Zitat von amoss

    Die Plug-In-Balkon-Mini-PV-Anlagen zum Einstecken in die Steckdose für jederman sind nun angeblich erlaubt.
    Zumindest steht das so in dem Artikel


    Strom vom Balkon: Mini-Solarmodule sind nun erlaubt


    Wer weiß näheres, belastbareres?
    Welche Anlagen sind seriös und empfehlenswert?


    Wie immer gilt : Man muss erstmal ALLES lesen, weiter unten steht:

    Zitat von ntv

    Im Prinzip lasst sich das Gerät an eine Steckdose hängen und gemäß der neuen Norm DIN VDE 0100-551-1, die voraussichtlich 2019 in Kraft tritt, darf es an jeden Stromkreis angeschlossen werden. Für einen normgerechten Anschluss muss dieser Stromkreis aber eine spezielle Einspeisesteckdose aufweisen, die mit der maximalen Anschlussleistung gekennzeichnet ist.


    Zitat von ntv

    "Es ist verboten, Zähler rückwärts laufen zu lassen", betont Nollau. Das würde aber passieren, wenn mehr Energie eingespeist als verbraucht wird. "Deshalb ist man rechtlich auf der sicheren Seite, wenn der Zähler eine Rücklaufsperre hat." Ist diese nicht vorhanden, sollte der Zähler vom Messstellenbetreiber getauscht werden. In den meisten Fällen ist dies der Netzbetreiber.


    Also erstmal abwarten was dann in der Norm drinsteht wenn sie denn tatsächlich 2019 in Kraft tritt :wink:

    mit freundlichem Gruß
    smoker59

  • Da ist er ja der wöchentliche Balkonanlagenthread !


    Mini Balkonanlagen waren schon immer erlaubt !
    Man konnte die ganz regulär anmelden - ohne Probleme.

    Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
    Wer mehr zum DC Speicher wissen will erreicht mich per PN !

  • @smoker 59


    Wo steht dass es verboten ist, wenn der Zähler auf Grund einer Solaranlage zurück läuft. Bitte Quelle (Gesetz) angeben.


    Dass dies verboten sei, wird seit Jahren immer wieder von allen möglichen Leuten je nach Interessenlage behauptet.


    Es werden sogar Strafrechtsbegriffe wie "Urkundenfälschung oder Betrug" angeführt.


    Ein Strafrechtler (Professor Strafrecht) ist der Meinung dass dies überhaupt nicht klar sei, und wenn er ein Gutachten
    erstellen müßte das Ergebnis völlig offen sei.

  • Der Steuerprüfer vom Finanzamt meinte das Ganze wäre ein Fall von Steuerverkürzung.

    Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
    Wer mehr zum DC Speicher wissen will erreicht mich per PN !


  • Kennst du den Unterschied zwischen einem Zitat und einer Behauptung :?:
    Nochmal nur für dich, extra groß geschrieben und in rot :wink:

    Zitat von <woltlab-metacode-marker data-name=

    NTV" data-link="">


    "Es ist verboten, Zähler rückwärts laufen zu lassen"


    Also frag den Autor des (schlecht recherchierten) Artikels oder Herrn Nollau vom VDE, der dort von NTV zitiert wurde :idea:


    Zitat von FelzenSolar

    Ein Strafrechtler (Professor Strafrecht) ist der Meinung dass dies überhaupt nicht klar sei, und wenn er ein Gutachten
    erstellen müßte das Ergebnis völlig offen sei.


    Wer ist "ein Strafrechtler" :?:
    Ist das wieder der gleiche (und der Einzige unter den vielen "Strafrechtlern" der sowas behauptet) den du sonst auch immer nennst wenn es um deine Interessen geht :?:

    mit freundlichem Gruß
    smoker59

  • Hallo zusammen,


    Wenn ich denn nun die technischen Einrichtungen habe, Zähler der nicht rückwärts läuft und so,


    wo bekomme ich dann so eine Balkonanlage her und auf was muss man da achten? Kann man theoretisch auch ein paar Solarmodule an die Hauswand, so quasi als Regenschutz bauen?


    Kann man so ein System noch mit einem zusätzlichen Batteriespeicher versehen?


    Das ganze soll für ein Ferienhaus sein (nein, leider nicht in Spanien) und da eben den Stromverbrauch um ein paar Watt abmildern.

  • Zitat

    Das ganze soll für ein Ferienhaus sein (nein, leider nicht in Spanien) und da eben den Stromverbrauch um ein paar Watt abmildern.


    Ist das Ferienhaus ganzjährig bewohnt?und selbt wenn fürchte ich werden ein "paar Watt" einsparung sich nicht rechnen.

    PIP 2424HS an 750Wp 3xShinsung Black Mono250 +1,5Kwp (6xShinsung Black Mono250)
    an FPS 100/50 an Bluebatt 24v 465Ah

    EA Sun ISolar SMV III 3K

    EA Sun SP 3K-24
    Siliken 3,3i 3,25Kwp 13xShinsung Black Mono 250
    VW T4 mit Evective 2000w + Varta 110Ah +0Wp

  • Einfach machen und gut!
    Ein bis zwei Module (250/500Wp) an einen Micro-WR und ab gehts. Wer viel fragt, geht viel Irre!


    Akku rechnet sich nicht /kaum, wenn der Garten einen Stromanschluss hat. Dann gibt es auch kein Problem mit dem Zähler bzw. einer Einspeisung ins öffentliche Netz. Denn abgerechnet wird i.d.R. die Gartenanlage, die den Verbrauch dann auf die eigenen Unterzähler der einzelnen Parzellen runterrechnet. Bis irgendwann mal jeder Zweite oder mehr so eine Balkonanlage im Garten betreibt, fällt das Teil nicht einmal auf.


    Für angebote sucht man bspw. nach Balkonkraftwerk
    Firma Laudeley ist schon lange auf dem Gebiet unterwegs und bietet auch Akkulösungen.


    Teurer geht batürlich immer:
    Conrad Electronic
    Hage Baumarkt


    Preiswerter ist Eigenbau, denn alle Komponenten gibt es auch einzeln und die Montage kann /muss man eh selbst erledigen.


    Anders sieht es aus, wenn das Ferienhaus einen separaten Stromanschlus (Grundgebühr + eigene Abrechnung vom EVU) hat. Wenn das Ferienhaus einen Grundverbrauch hat, kann sich das schon rechnen, wenn man diesen selbst erzeugt. Ohne Grundverbrauch bei Zähler mit Rücklaufsperre rechnet es sich eher nicht. Kommt stark auf die Verbrauchsgewohnheiten /Nutzung an.

    EEG-PVA: 7,65kWp, Kostal Pico 8.3 seit 11/2009
    Insel-PVA: 6kWp, 2xTriStar MPPT60 +PIP2424MSX+Staplerakku
    Hotzenblitz, Stromos, ...(Überschussverwerter)
    Datensammler bei "Jäger im Detail"
    Kaiserlicher Jäger-König:89(D:13,T:3,Q:1)

  • @smoker 59


    Ok also keine Antwort auf meine Frage sondern nur allgemeines Kleinanlagen hater BlaBla.


    Übrigens die Rechtsauffassung zu Kleinstanlagen in Deutschland auf die ich schon hingewiesen habe ist nicht von einem Strafrechtler verfasst sondern von Jörn Bringewat der Anwalt von Greenpeace und anerkannter Fachanwalt für Energierecht ist:


    http://www.jurop.org/energiere…n-plugin-mini-pv-anlagen/


    Um auch Ihre Frage wer ein Strafrechtler sei zu beantworten:


    Ein Strafrechtler ist ein Jurist der sich ausschließlich mit Strafrecht beschäftigt. An den deutschen Universitäten die Juristen ausbilden, gibt es jeweils einen Lehrstuhl für Straftrecht. Dem steht Professor mit Fachgebiet Strafrecht vor. Einen solchen Menschen nennt man einen Strafrechtler.


    Ein Großteil der Aufgaben dieser Menschen besteht daraus Gutachten im Auftrag z.B. der Bundesregierung zu erstellen.


    Ein solches Gutachten könnte z.B. die Frage beantworten:


    Kann jemand strafrechtlich belangt werden, dessen Kleinstanlage einen Zähler rückwärtslaufen läßt?