PV-Anlage in GbR überführen - was ist zu beachten?

  • Hallo,


    da ich (hauptberuflich Angestellter) gerne nebenbei als Hausverwaltung -> Kleingewerbeteibender (kein Vorsteuer-ziehen) etwas dazuverdienen möchte, muss ich wohl meine PV Anlagen von mir "trennen" - sprich in eine GbR überführen.
    (Kleingewerbegrenzen zählen auf Personenebene und nicht pro Gewerbe).


    Hausverwaltung -> Ich direkt (Eine Hausverwaltung darf man nicht als GbR führen)
    PV -> GbR


    Fragen:
    - Gibt es hier Fallstricke zu beachten? z.B. bei der Übertragung der Werte in die GbR rein? oder beim EEG-Recht, wenn ich später mal Eigenverbrauch machen möchte und dann ein Zähler auf GbR läuft, der andere auf mich direkt?
    - Hat jemand schon mal seine PV nachträglich in eine GbR überführt?


    Vielen Dank für Hinweise und Tipps!

  • Wenn du die Anlagen bar bezahlt hast, musst du dich zumindest nicht um eventuelle Umschreibungen der Bank kümmern (Kreditverträge, Sicherungsübereignungen, Abtretungserklärungen).


    Ummeldungen beim Netzbetreiber werden immer erforderlich.


    Der GbR-Vertrag wird wohl unter Einbindung eines Juristen und eines Steuerberaters erstellt werden müssen. Immerhin wird jemand Drittes von der Einbringung deiner Anlagen profitieren, es sei denn er/sie bringt auch entsprechende Werte ein.


    Alle umsatzsteuerlichen Rechnungen müssen in Zukunft auf jeden Fall auf "GbR" laufen.


    Bei einer GbR entscheiden mindestens 2 Personen über die Gewinnausschüttung (es sei denn, du hast sie mit deiner Regierung; dann entscheidet natürlich nur eine Person :wink: )

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von Gueldnerfan

    Fragen:
    - Gibt es hier Fallstricke zu beachten? z.B. bei der Übertragung der Werte in die GbR rein? oder beim EEG-Recht, wenn ich später mal Eigenverbrauch machen möchte und dann ein Zähler auf GbR läuft, der andere auf mich direkt?
    - Hat jemand schon mal seine PV nachträglich in eine GbR überführt?


    Vielen Dank für Hinweise und Tipps!


    Ja - die gibt es. Nur wenn der Stromvertrag auf beide GbR Mitglieder läuft, bist Du von der EEG Umlage befreit. Natürlich sind die anderen Regularien hinsichtlich 10 MW Grenze etc zu beachten.


    Gruß
    MBIker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Seit wann "darf" denn eine Hausverwaltung nicht in der Rechtsform einer GbR geführt werden????

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Bento schrieb:

    Zitat

    Bei einer GbR entscheiden mindestens 2 Personen über die Gewinnausschüttung (es sei denn, du hast sie mit deiner Regierung; dann entscheidet natürlich nur eine Person :wink: )


    ...und diese Person bist nicht Du! :wink:

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Würde mich ebenfalls "brennend" interessieren.
    Stehe auch gerade davor diesen Schritt zu machen. Hatte zuerst die PV Anlage in meinem Gewerbebetrieb und habe sie in Rahmen einer Betriebsprüfung umstellen lassen auf eine Gesonderte Gewinnermittlung.
    Da nur noch der Ertag durch den Netzbetreiber und die Abschreibung verbucht werden muss ist es sehr simpel.
    Jedoch überlege ich ob man mit einer GBR (mit meiner Frau zusammen) und die Kleinunternehmer-Regelung einen größeren Nutzen erreicht.
    Für Anregungen wäre ich sehr dankbar!
    Gruß

  • Hi,


    Zitat von Gueldnerfan

    - Gibt es hier Fallstricke zu beachten?


    Dein Bestandsschutz bezüglich der EEG-Umlage aus selbst verbrauchten PV-Strom geht verloren, sofern die Anlage über 10 kWp groß ist. Ausserdem wird die EEG-Umlage für selbst verbrauchten Strom fällig, wenn der Anschlussnutzer nicht auch die GbR oder einer ihrer Teilhaber ist.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn