Private Rechtschutz muß Deckung zusagen

  • Hallo zusammen,


    im Zusammenhang mit einem Klageverfahren gegen meinen Solarteur vor dem Landgericht, habe ich meine private Rechtschutzversicherung um Deckungszusage gebeten. Die ist leider von der Versicherung versagt worden.
    Habe durch einen Fachanwalt Klage vor dem Landgericht Verden eingereicht und in erster Instanz gewonnen. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei meiner Anlage um eine 86 Kwp Anlage handelt ist das Urteil um so bemerkenswerter.
    Ein Meilenstein für alle privaten Betreiber!!!!!
    Wir gehen zwar davon aus, dass die Versicherung in Revision geht, aber schauen wir mal. Ich bin mir aber sicher, dass das Urteil auch in den weiteren Instanzen stand hält.
    Schwerpunkt unserer Argumentation war es, dass es sich um eine Vermögensanlage/verwaltung handelt und die ist in der privaten Rechtschutz mit drin.


    Gruß
    gresie

    44 Schüco S 165-SP-2, 7,425 kWp
    2 SMA SB 3300TL HC, 2 Stränge a 22 Module
    53 aleo s_16 175, 9,275 kWp
    1 SMA 5000 TL 20, 1 SMA 3300 TL
    54 Sharp NU-E245 (J5), 13,23 3kWp
    3 x SMA 4000 TL 20
    1197 FS 272, 86,7 kWp
    9 x SMA 9000 TL, a 19 Stränge a 7 Module

  • Wirklich erstaunlich!


    Also wenn Du damit entgültig durchkommst, dann stellt das mein Rechtsempfinden auf den Kopf.
    Schon der Begriff "private Betreiber" könnte ein Kandidat zum Unwort des Jahres sein. Ist etwa so wie "privater Taxiunternehmer" oder "privater Maler".
    Eure Argumetation ist schon recht frech. Oder auch clever.


    Bleibt für mich nur die Frage nach der Abgrenzung zwischen privater gewerblicher Tätigkeit und gewerblicher gewerblicher Tätigkeit.


    Gruß und viel Glück,


    Olli

  • Was ich mich frage: Wie sieht hier die steuerliche Behandlung aus? Man ist dann ja kein Unternehmer und hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer, oder? Da macht es aus meiner Sicht mehr Sinn, bei größeren Anlagen eine extra Rechtsschutz abzuschließen.


    Aber hier geht es sicherlich auch darum gegen den Solarteur zu klagen. Warum genau wollt Ihr gegen den Soalrteur klagen?

  • Das ist wirklich interessant. Hatte selbst vor gut 2 Jahren nach einer Rechtschutzversicherung gesucht, die auch Deckung für Streitigkeiten aus dem Bereich Errichtung und Betrieb von PV Anlagen bietet. Ich habe keine gefunden, auch meine seinerzeit vorhandene Versicherung hat abgewunken (gewerbliche Tätigkeit).


    Falls das Urteil letztinstanzlich bestätigt werden sollte (was ich mir noch nicht vorstellen kann da der Betrieb einer PV Anlage mit Stromverkauf - egal in welcher Rechtsform und Größe - immer einen Gewerbebetrieb darstellt, unabhängig davon ob Du das für Dich als Vermögensanlage bezeichnest oder mit der Anlage CO2 einsparen willst) hätte das in der Tat bahnbrechenden Charakter und ich würde wieder eine private Rechtschutzversicherung abschließen.


    Bon chance in den weiteren Instanzen.

    Gruß mwanton

  • Hallo,


    ich versuche mal die Argumentationlinie meines Anwaltes wiederzugeben.


    Die allermeisten privaten Betreiber investieren in PV Anlagen, wie andere Leute ihr Geld auf´s Sparbuch oder in einen Investmentfond anlegen oder in Eigentumswohnungen. Alle haben das gleiche Ziel: Rendite machen und Geldverdienen. Das ist nicht verwerflich. Entscheidend ist, dass man das als private Vermögensanlage betreibt und das ist bei mir und vielen anderen privaten Betreibern auch so. Der Haupterwerb ist irgend ein Beruf den man ausübt und nicht die PV Anlage.


    Gewerbeanmeldung, MwSt Rückerstattung usw. sind Nebensächlichkeiten, die man z. B. auch bei Investionen z. B. Eigentumswohnungen nutzen kann. Entscheidend ist der Anlagecharakter und der ist privat. Die privaten Betreiber wollen einmal im Jahr die Stromeinnahmenabrechnung lochen, heften und ablegen genauso wie die Zinsgutschriften aus irgendwelchen anderen Vermögensanlagen.


    Es soll ein Urteil geben, wo jemand mit 17 Eigentumswohnungen immer noch eine private Vermögensanlage betreibt. Jeder der Mietwohnungen hat kann sich vorstellen das der Aufwand deutlich höher ist als bei einer PV Anlage (wenn sie denn läuft).


    Zu meinem Rechtsstreit nur soviel, schaut mal hier:
    http://www.photovoltaikforum.c…n-stinka-selm-t35485.html


    Ich bin auch gespannt auf die Urteilsbegründung.
    Gruß
    gresie

    44 Schüco S 165-SP-2, 7,425 kWp
    2 SMA SB 3300TL HC, 2 Stränge a 22 Module
    53 aleo s_16 175, 9,275 kWp
    1 SMA 5000 TL 20, 1 SMA 3300 TL
    54 Sharp NU-E245 (J5), 13,23 3kWp
    3 x SMA 4000 TL 20
    1197 FS 272, 86,7 kWp
    9 x SMA 9000 TL, a 19 Stränge a 7 Module

  • Hallo,


    erstmal herzlichen Glückwunsch zu dem Urteil.


    LG-Urteile sind nicht zwingend bindend in der Rechtsprechung (eigentlich ist ja kein Urteil in einem anderen Fall bindend für den jeweiligen Einzelfall, aber eine Richtung lässt sich doch häufig erkennen), deshalb könnte ich mir denken, dass die RS-Versicherung nicht in die Revision geht, sondern sich nochmal den ursprünglichen Grund genauer anschaut, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.


    Das wäre dann ein schneller Erfolg.
    Sonst kann es recht lange dauern mit dem üblichen Problem, dass am Ende keiner mehr da ist, der den Schaden bezahlen könnte, wie es häufig im Baubereich geschieht.

  • RESPEKT!!!!! Guter Anwalt und sehr schlaue Argumentation!!!! Drück dir weiter die Daumen, dass alles klappt!!!!!!


    :D

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  • Eine kurze Anmerkung dazu:
    Die Rechtsschutzversicherer gehen dazu über Rechtsstreitereien aus "Kapitalanlagegeschäften" aus den Verträgen auszuschließen, oder nur bis zu bestimmten "Voluminas" abzudecken. Aus der Sicht der Versicherer ja auch verständlich - vor allem aus den Erfahrungen mit Lehman und Co!
    Ich glaube der vorgetragene Fall kann dann "klappen", wenn der Auftraggeber den kompletten "Kaufprozess" als Komplettpaket geordert hat (also z. B. Dachbeschaffung, Anlagenkonfiguration, Materialbeschaffung, Aufbau und Installation, Netzanschluss, ggf. auch Finanzierung/Versicherung, u.s.w.). Meines Erachtens würde es nicht funktionieren können, wenn die wesentlichen "Schritte" einzeln vergeben worden wären - also eine Art Unternehmertum (Auswahl des Daches, Verhandeln mit dem Dacheigentümer, Auswahl einer oder mehrerer geeigneter Fachfirmen, u.s.w.....) für das fragliche Projekt erforderlich gewesen wäre.


    Interessant - Danke für die Informaion - und viel Erfolg!

    mkvm


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  • Moin gresie


    Kompliment zu Deinem Erfolg!
    Den skeptischen Beiträgen kann ich nicht folgen!
    Natürlich ist es eine Kapitalanlage, daß das Finanzamt es als Gewerbe sieht, ist deren Sache.
    In meinem Fall ist der Hauptklagegrund das nicht einhalten des Vertrages (anderes Modul) trotzdem will die LVM Münster mit Ihrer Vertretung Volker Stubbemann in Twistringen den Rechtsschutz nicht übernehmen.
    Meine Rechtsanwälting hätte gerne das Aktenzeichen, bzw. eine Kopie des Urteils.
    Wir wären Dir sehr dankbar!
    Wünsche Dir weiterhin viel Erfolg, und daß Du möglichst schnell zu Deinem Recht kommst!


    Sonnige Grüße


    Jürgen

  • @ bauer35


    die Urteilsbegründung ist doch schneller erfolgt als erwartet.


    Wenn du mir per PN deine e-mail-adresse schickst, maile ich dir die Unterlage als Anhang.


    Wünsche dir auch viel Erfolg bei deiner Klage.


    Gruß
    gresie

    44 Schüco S 165-SP-2, 7,425 kWp
    2 SMA SB 3300TL HC, 2 Stränge a 22 Module
    53 aleo s_16 175, 9,275 kWp
    1 SMA 5000 TL 20, 1 SMA 3300 TL
    54 Sharp NU-E245 (J5), 13,23 3kWp
    3 x SMA 4000 TL 20
    1197 FS 272, 86,7 kWp
    9 x SMA 9000 TL, a 19 Stränge a 7 Module