Plug-in Anlage professionell anschließen lassen

  • Guten Tag Zusammen!


    Was spricht dageben, so eine Plug-In Anlage professionell installieren / elektrisch anschließen zu lassen?


    Dann bin ich doch rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite oder?


    Ich interessiere mich sehr für das Thema, habe aber Bedenken bei den Balkonkraftwerken.


    Ich würde die Module auf meinem sehr großen Schuppen im Garten installieren, Flachdach mit Südausrichtung.
    Der Elektriker würde den elektrischen Part übernehmen.


    Eine komplette Installation von einem Fachbetrieb halte ich aufgrund der ewigen Amortisationszeit für nicht sinnvoll.
    Deshalb will ich auch die Module nicht auf dem "großen" Dach haben, wegen Gerüstkosten usw.


    Mein Stromverbrauch liegt bei ca. 4000 bis 4500 kWh/Jahr.

  • Für die Fraktion der Guerilllia PV Anwender spricht nichts dagegen.


    Für die. die sich an die Vorgaben der Netzbetreiber halten wollen spricht dagegen,
    dass dann der Aufwand für 1 Modul genau so groß ist, wie für eine 10 kWp
    Anlage und die ganze Prozedur nur durch einen lizensierten Eletrofachbetrieb
    gemacht werden kann.

  • Zitat von Jens123


    Ist dann alles legal und sicher?


    Wenn die PV Anlage von einem vom Netzbetreiber gelisteten Elektrofachbetrieb fest angeschlossen wird und Du einen Zähler mit Rücklaufsperre hast, ist das legal und sicher. Offen ist die Frage, ob Du die Anlage bei der Bundesnetzagentur und auch dem Finanzamt anmelden musst. Ich würde sagen: ja.


    Und damit ist das nix anderes als eine ganz normale PV Anlage, die jedoch nicht einspeisen kann.


    Und somit stellt sich die Frage, wo liegt denn nun der Vorteil? Wenn Du im Urlaub bist oder sonst unter 1000 W Verbrauch hast und die Sonne runterknallt geht der Strom verloren und sonst würde er eingespeist und Dir vergütet, also warum denn nicht eine "ganz normale" kleine PV Anlage?

  • Hallo Jens,
    ich denke das ist machbar aber m.M. ist in D trotzdem derzeit die Anlage beim Netzbetreiber anmelden sowie bei der Bundesnetzagentur.


    Der NB will wissen wer an seinen Netz hängt und wird dies bei kleinen Anlagen ohne Probleme abnicken.
    Dann kommt das EEG :shock: danach ist der NB verpflichtet dir die eingespeisten kWh entsprechend dem Wert zu erstatten der gilt wenn Du die Anlage der Bundesnetzagentur meldest.


    Die Bundesnetzagentur braucht die Größe deine Anlage auch, weil daraus ggf. der Wert der eingespeisten kWh für Anlagen die später angemeldet korrigiert wird.


    Die NB haben sich darauf eingestellt und lassen sich nichts schenken 8) . Indem Du was verkaufst wirst Du zum Unternehmer und darfst das FA befriedigen.


    Damit der NB abbrechen kann wird er Dir einen 2-Richtungszähler installieren.
    Damit ist auch klar getrennt was Du dem EVU schuldest und was Dir der NB erstattet. Dies sind nach EEG zwei verschiedene Firmen und Einspeisung und Bezug können damit nicht einfach gegengerechnet werden.


    Weil der obige Aufwand unabhängig ist und die installierte kWp mit Anlagengröße abnimmt wird hier im Forum meist geraten so groß wie möglich zu bauen entsprechend dem was der Geldbeutel hergibt. 1100,-€ je kWp ohne Montage und Montagematerial ist heutzutage auch kein Schnäppchen mehr.


    Der Satz "....überschüssigen Strom speisen Sie in das öffentliche Netz ein und kann wahlweise nach EEG vergütet werden." hat daher ein dickes Ende.


    Lass Dich nicht entmutigen auch wenn hier einige von ihren Phobien berichtigen, der Papierkram ist doch relativ einfach. :wink:

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Hallo Didi,


    vielen Dank für deine ausführliche Antwort.


    die Anmeldung bei BNA und Netzbetreiber und das mit dem Zweirichtungszähler habe ich verstanden.
    Kann ich nicht einfach auf die Vergütung der Einspeisung verzichten?


    Das Thema ist wohl bewusst so kompliziert gehalten (die Sache mit der Versteuerung des Stroms ist eine Farce, bei solch kleinen Mengen),
    damit dem Staat bloss keine Einnahmen (bei Strom: über 55% Steuern) verloren gehen. Während es an anderen Steller gedankenlos ausgegeben wird...


    Von der Energiewende und vom Klimaschutz wird viele geredet, nur getan wird wenig.

  • Hallo Jens,
    der NB wird sich vermutlich nicht auf Sonderverträge einlassen.
    Es gibt hier im Forum auch Lösungen mit der die Einspeisung angeblich verhindert wird.


    Für das FA gibt es keine Ausnahme für PV-Unternehmer, das wird hier auch immer wieder diskutiert wie schön das wäre.


    Aufgrund deiner Beiträge nehme ich an das dein IQ ausreicht das bisschen Steuern zu bewältigen. :lol:
    Nicht bange machen lassen durch die FA-Verweigerer. Ich schaffe die Steuer auch problemlos ggf. mit Hilfe des Forums.


    Die Frage ist halt immer was gibt der Geldbeutel her, den bei der prozentualen Rendite liegt die größere Anlage meist vorne.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

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  • Zitat von Jens123

    die Sache mit der Versteuerung des Stroms ist eine Farce, bei solch kleinen Mengen


    Die Pflicht die Anlage zunächst beim Finanzamt zu melden, bedeutet ja nicht daß hieraus eine Steuerpflicht entsteht, du kannst die Anlage als Liebhaberei beim FA anmelden und für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.


    Wie das alles geht steht hier:
    http://sonnenkraft-freising.de…nerator-pressemitteilung/


    Und wenn Du auf Vergütung verzichten willst, nimm sie an und spende sie meiner gemeinnütztigen Tierschutzstiftung :lol:

  • Wenn kein Strom verkauft wird braucht auch nix dem Finanzamt gemeldet werden.
    Warum ist das so ?
    Weil man ohne etwas zu verkaufen keine steuerpflichtigen Einkünfte oder Gewinne erzielen kann.


    An den "Verlusten und Liebhaberei Anlagen" hat das Finanzamt kein Interesse.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Hallo Therapiehof,
    das mit der Liebhaberei durchzusetzen ist auch nicht so einfach, wie man in den Beiträgen aus deinem link lesen kann und hier im Forum auch immer mal wieder diskutiert wird.


    Putzig finde ich auch den Ratschlag im link hochpreisige Komponenten zu kaufen. Warum sollte ich 1000€ mehr ausgeben?
    Das war der Betrag den ich als UST erstattet bekommen habe dafür das, das ich den Vorschriften Quatsch mit mache.


    Und warum soll ich auf mehr als 200€ im Jahr verzichten weil ich meinen Überschuss nicht versilbert bekommen würde.
    Der Stundenlohn für den Steueraufwand ist für mich beträchtlich aber nicht der Zeitaufwand. :wink:


    Ein "Hobby" hat viele Facetten mit denen man sich auseinander setzt. :twisted:


    Versteh mich nicht falsch auch ich könnte auf manchen Handgriff verzichten, aber warum wenn es für mich nur Nacheile hat.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp; 2022: 1139kWh/kWp; 2023: 1089 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

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