Initiative empfiehlt Nachrüstung von 315.000 Solaranlagen

  • Was bedeutet "Nachrüsten" in dem Fall?
    Firmware-Update oder neue WR (je nach Alter)? Wer bezahlts? Vermute mal, die Anlagenbetreiber.


    Aber ich habe eh noch nie eine PV-"Anlage" über 10 kWp gesehen ;)


    Sonnige Grüße

    Private PV-Anlage (07/2019):
    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
    Bürgersolaranlage (04/2009):
    25,2 kWp | Sharp NT175E1 | SMA SMC8000TL | SMA WebBox | SunnyPortal

  • In vielen Fällen bedeutet das: Umparametrieren, also einfach die Frequenz neu einstellen. "Nachrüsten" ist da eigentlich etwas übertrieben ausgedrückt.
    In anderen Fällen tut's wohl ein Firmware-Update. Da man leicht eine Grenze ab z.B. 01/2010 ziehen könnte, auch kein Riesendrama.


    Aber "Wer bezahlt's?", das ist eine gute Frage.


    Vielleicht trifft es die Betreiber, mit Argumenten wie Rendite, Verantwortung gegenüber dem Netz, unvorhersehbarer Zubau 2010...


    Übrigens hatten die Netzbetreiber dies im Richtlinienentwurf zum Niederspannungsanschluss schon 2008 drin und wollten das ursprünglich mit der Mittelspannungsrichtlinie 2009 durchdrücken. Da erhob sich aber ein Klagen der WR-Hersteller. Insofern war lange bekannt, dass diese Forderung technisch umgesetzt irgendwann umgesetzt werden muss. Und weil es kein Hexenwerk ist, kann man das bei den meisten WR einfach einstellen (ergo parametrieren).

  • Ich vermute mal, da wirds ein Update tun, an technische Änderungen glaube ich da nicht, is ja nicht so, dass ein WR ein Steinzeit-Gerät wäre.
    Hoffen wirs mal :D


    Kosten: Werden nicht so brutal ausfallen, auch für diejenigen, die es nicht selber machen können.
    Die trägt der Anlagenbetreiber, bestimmt...


    Gruß

    6,6kWp West 92°, DN30°; 30xSolon Blue 220 an SB4000TL und 2100TL; 2008
    16,92kWp, davon 5,64kWp Ost 88°, DN30°;24xSchott Poly 235; 11,28kWp Süd -10°, DN10° 48xSchott Poly 235 an STP 15; 2011
    2,35kWp Südwest 72°, DN42°; 10xSchott Poly 235 an SB2100TL; 2011

  • Ich denke, dass es nicht mit dem Einstellen des Parameters von 50,2 auf 51,5 Hz getan sein wird, denn der WR soll ja stufenweise gedrosselt werden.
    Bei neueren WR ist das sicher per Firmware-Update zu machen, aber ob das bei SunnyBoys der jüngeren Generationen so einfach geht?


    Sonnige Grüße

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    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
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  • Wir werdens sehn...mich betriffts ja nicht, die ältere Anlage und die neue kleine haben unter 10kWp. Nur die große mitm Tripower.
    Frage mich nur, wieviel das alles bringt und obs sinnvoll ist, so "kleine" Anlagen ab 10kWp da herzunehmen


    Gruß

    6,6kWp West 92°, DN30°; 30xSolon Blue 220 an SB4000TL und 2100TL; 2008
    16,92kWp, davon 5,64kWp Ost 88°, DN30°;24xSchott Poly 235; 11,28kWp Süd -10°, DN10° 48xSchott Poly 235 an STP 15; 2011
    2,35kWp Südwest 72°, DN42°; 10xSchott Poly 235 an SB2100TL; 2011

  • Die "lieben Kleinen" sollen ja zufällige Werte zw. 50,2 und 51,5 Hz bekommen, damit es sich verteilt im Netz.
    Wie man das dann macht, ob der Service-Mensch eine zufällige Frequenz mitbringt oder aufs Handy bekommt...?


    Aber solche Frequenzen müssen wir erst einmal schaffen. Da muss im europäischen UCTE-Netz schon ordentlich was an Wind und PV installiert sein. So schnell werden wir das wohl nicht erleben.

  • Da muss kein Wechselrichter für ausgetauscht werden. Es ist nur eine Einstellungssache. Da kommt dann der Solateur vorbei und ändert die Parameter in allen Wechselrichtern. Es wird wohl so sein, dass die Verteilung der Abschaltfrequenz über die Nennleistung der Wechselrichter ausgesucht wird, um eine Pseudozufallsverteilung zu bekommen und so sicherzustellen, dass nicht 13 Gigawatt statt bei 50,2 Hertz bei 50,4 Hertz komplett vom Netz gehen. Es soll sich möglichst gleichmäßig zwischen 50,2 und 51,5 Hz verteilen. Moderne Geräte können sanft die Leistung herunterregeln, statt bei leichter Überfrequenz abrubt abzuschalten.

    "Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist. (Victor Hugo)

  • Wenn man dann einen WR hat, der "zufällig" eine niedrige Frequenz (50,2 Hz) zugewiesen bekommt, hat man zwar Pech gehabt gegenüber denen, die eine höhere einstellen dürfen (51,5 Hz), aber
    1) wirds ja nicht niedriger eingestellt als bisher
    2) kommt der Fall ja eh so gut wie nie vor und würde deshalb einem WR-Tausch nicht rechtfertigen...


    Sonnige Grüße

    Private PV-Anlage (07/2019):
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  • Zitat von Bongatz

    Da muss kein Wechselrichter für ausgetauscht werden. Es ist nur eine Einstellungssache. Da kommt dann der Solateur vorbei und ändert die Parameter in allen Wechselrichtern. Es wird wohl so sein, dass die Verteilung der Abschaltfrequenz über die Nennleistung der Wechselrichter ausgesucht wird, um eine Pseudozufallsverteilung zu bekommen und so sicherzustellen, dass nicht 13 Gigawatt statt bei 50,2 Hertz bei 50,4 Hertz komplett vom Netz gehen. Es soll sich möglichst gleichmäßig zwischen 50,2 und 51,5 Hz verteilen. Moderne Geräte können sanft die Leistung herunterregeln, statt bei leichter Überfrequenz abrubt abzuschalten.


    Ja, so ist es geplant. Am schönsten wäre ein Firmwareupdate auf eine P(f)-Kennlinie (VDE-AR-N 4105 -ohne Hysterese- oder als zweitbeste Lösung die MS-Richtlinie -mit Hysterese-), aber das können nicht alle Geräte. Einfach und simpel ist die Verstellung des Überfrequenzwertes in dem Schutzgerät nach VDE 0126-1-1 (selbsttätige Schaltstelle), die dann WR-modellweise und ggf. baujahresweise neu randomisiert eingestellt wird. Das teure ist in diesem Fall die Anfahrt des Solarteurs, der zumindest bei Kleinanlagen nicht zur Regelwartung und Sichtprüfung vorbeikommt.


    Hier kann man das Ganze auch auf den FNN-Seiten nachlesen:
    http://www.vde.com/de/fnn/arbe…Praesentation_2011-09.pdf
    http://www.vde.com/de/fnn/arbe…K_50-2-Hz_Kurzfassung.pdf


    Noch ist nicht ganz klar, wie man das Ganze finanziert, was dann in einer finalen Rechtsverordnung nach EnWG §12(3a) fixiert werden müsste. Mein Standpunkt ist der, dass eine dysfunktionale Norm wie die VDE 0126-1-1:2006-02 ein gemeinschaftlicher Fehler ist, für den niemand haftbar ist und der auch gemeinschaftlich zu beheben ist. In der Vergangenheit ist die 2008er Mittelspannungsrichtlinie über die SDL-Wind-V bei den Bestandsanlagen im Windsektor nachgerüstet worden. Da gab es einen SDL-Bonus für WEA-Betreiber, der über die EEG-Umlage abgewickelt wurde. Schaut man genau hin, ist es kein PV-Problem, sondern ein Netzbetriebsproblem, welches alle Anlagentypen am NS-Netz betrifft. Daher sehe ich auch ein Ümwälzung über die Netzbetreiber (Systemverantwortung), die die Kosten in Netzentgelte einpreisen sollten. Bestehende Mechanismen zur Aufnahme dezentral entstandener Ausgaben, der Aggregation über die ÜNBs, den horizontalen Belastungsausgleich und der Wälzung nach unten gibt's bereits aus dem KWK-G.


    Es steht auch der Vorschlag im Raum, dass der Anlagenbetreiber die Kosten für die Nachrüstung übernehmen soll. Damit der Schwarze Peter nicht bei denen mit der schwächsten Interessensvertretung hängen bleibt, könnte hier über das Forum ein dezentrales Lobbying koordiniert werden. Veto-Briefe bzw. Vorschläge zum Kostenwälzungssystem dürfen hier zur Weitergabe ans Fachreferat eingereicht werden.


    Dr. Philipp Rösler
    Bundeswirtschaftsministerium
    Scharnhorststr. 34-37
    10115 Berlin


    Eventuell helfen auch noch Schreiben an den persönlich zuständigen MdB aus dem eigenen Wahlkreis, der die Fachkollegen aus der Fraktion sensibilisieren kann.


    An sich sind die 60-180 Mio Euro Peanuts, wenn man sie mit Summen vergleicht, die z.B. eine Großstörung kosten würde. Es kommt drauf an, dass man das Risiko so schnell wie möglich verringert und das Kind als bald aus dem Brunnen zieht. Keiner der Beteiligten Netzbetreiber, Hersteller, Anlagenbetreiber sollte demotiviert werden indem er die Suppe alleine auslöffeln darf.


    Gruß,
    Gunnar