Was ist denn davon zu halten:
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 7 B 985/10) zu einer PV-Anlage auf einer Reithalle berichteten einige Medien, die meisten der in Nordrhein-Westfalen errichteten privaten Photovoltaik-Anlagen seien illegal. Da auch Besitzer privater Solaranlagen Teile des von ihnen produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, wurde daraus abgeleitet, dass die meisten privaten Besitzer dieser Anlagen ein Gewerbe betreiben würden und alle ohne Baugenehmigungen errichteten Photovoltaik-Anlagen illegal wären.