Gerichtsurteil: IN NRW sind viele Solaranlagen illegal

  • Was ist denn davon zu halten:


    Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 7 B 985/10) zu einer PV-Anlage auf einer Reithalle berichteten einige Medien, die meisten der in Nordrhein-Westfalen errichteten privaten Photovoltaik-Anlagen seien illegal. Da auch Besitzer privater Solaranlagen Teile des von ihnen produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, wurde daraus abgeleitet, dass die meisten privaten Besitzer dieser Anlagen ein Gewerbe betreiben würden und alle ohne Baugenehmigungen errichteten Photovoltaik-Anlagen illegal wären.

  • Das wär natürlich ein Hammer....
    Hatte zwar bei der Gemeinde nachgefragt, ob eine Genehmigung erforderlich ist (wie viele andere hier auch). Aber wer hat die Antwort schon schriftlich ?!?
    Um jetzt ein bißchen egoistisch zu denken, betrifft mich das ganze hoffentlich nicht, da meine Anlage auf einem Gebäude errichtet wurde, dass in einem Gewerbegebiet steht und sowieso schon teilweise gewerblich genutzt wird...
    Kegeljunge

    2 Dachflächen (20 Grad Dachneigung)

    11 BYD 255P6-30, 45 Grad

    11 BYD 255P6-30, -135 Grad

    SMA Sunnybox 4000-TL-21

    IBN Oktober 2013


    Königlicher Jägerkönig bei den Tausender Jägern: JK 84, D 23; T 10, Q 3, 5er 3, 6er 1, 7er 1, 8er 1, 9er 1

  • Davon ist vermutlich nix zu halten.


    Das Bundesverwaltungsgericht käme wohl auf die schlaue Aussage, dass PV-Anlagen auf Hausdächern mittlerweile normal sind und durch das EEG auch erwünscht.
    Schlimmstenfalls wird dann versucht, die von den Betreibern gesparte Steuer nachträglich einzutreiben.

  • Weiß nicht...
    War immerhin kein kleines Amtsgericht oder so, sondern das Oberverwaltungsgericht Münster...

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  • Der Punctus Cnaccus scheint die "Nutzungsänderung" zu sein, die angeblich dann vorliegt, wenn man den Strom einspeist. Aber das ist ja für alle Wohngebäude schon mal Mumpitz, da bleibt das Gebäude in erster Linie ein Wohngebäude und das Dach ein Wetterschutz für das Wohngebäude. Das kann gar nicht anders sein, da haben vielleicht auch Presse und Bauamt das Urteil überinterpretiert.


    Und eine Reithalle bleibt vor allem eine Reithalle, finde ich.


    Edit: Bei grösseren Vorhaben wird man ohnehin besser beim Bauamt nachfragen, oder?
    http://www.sfv.de/artikel/genehmigung_von_pv-anlagen.htm


    Interessanterweise steht (weiter unten) in der Bauordnung "Genehmigungsfrei":
    http://www.sfv.de/artikel/gene…_von_pv-anlagen.htm#toc09

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • "Männer wie Sie haben Westfalen groß gemacht"
    das hat Professor Börne mal gesagt, und der ist schließlich auch aus Münster
    und auf diesem Niveau würde ich so einen Richter auch ansiedeln

  • Hallo zusammen!
    Was soll man davon halten?
    Ich würde mal sagen das unsere Politiker + Beamten aber auch Richter nur Mist Bauen! :wink:
    Sollte dieses Folgen für PVA-Betreiber haben kommt der Zeitpunkt wo das Volk diese Leute zum Mars schießen wird wieder einen Tick näher!
    Einfach Unglaublich was man sich hier leistet!
    Man hört von Abwasseranschlüße - die man sich nicht leisten kann, von Straßen und Gehweganteilen - dehren Kostenanteil´einen die Haare zu Berge stehen lässt usw., und nun so etwas :evil:
    Manchmal - nein, ich hab immer öfter das Gefühl das bei uns keiner mehr die Linie - das Ziel sieht wo es eigendlich hingehen soll :roll:


    Ich hoffe hier doch auf einen konsens für die Regenerative-Energieerzeugung!


    Grüße Phoenixx

    Solarthermie+WDVS2000,PV05,Solarstromsternwarte07,ElektroC-Zero+Ökostrom12,ETABiomasseheizung13,PlugandPlayPV2016
    -eines Tages wird man sagen: "...mit Syrien und der Ukraine hat damals alles angefangen"
    http://www.alpakas-unterm-sternenhimmel.de

    Einmal editiert, zuletzt von phoenixx2007 ()

  • @Phoenixx
    Gebe dir völlig recht, gebe aber zu bedenken, dass das keine Aussagen, oder eine Neu-Regelung von Beamten oder Politikern ist, sondern ein Gerichtsurteil, von potentiell unabhängigen Richtern, die nur das Gesetz auslegen.
    Also eigentlich genau das Gegenteil von dem was du sagst:
    Denn nach Auffassung der Richter haben die Beamten und Politiker bisher sehr bürgerfreundlich gehandelt und das geltende Gesetz nicht befolgt.
    Kegeljunge

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  • Ich sehe die Folgen in Richtung Erhöhung der Grundsteuern.
    Natürlich wird keiner seine Anlage abbauen müssen, aber es ist doch Rechtens, dass die bevorzugte Behandlung von selbst genutzten Immobilien bei der Festsetzung der Grundsteuer mit der gewerblichen Nutzung durch eine PV Anlage teilweise aufgehoben wird.


    Ertragswertermittlung. Ich zahle für mein Haus so wenig Grundsteuer, wie für eine kleine Mietwohnung. Das ist solange okay, wie ich keinen Ertrag aus dem Haus ziehe. Wenn ich eine PV Anlage auf das Haus setze, habe ich mehr Ertrag, als bei einer Wohnung zum vergleichbaren Preis.


    Also, die Grundsteuern neu berechnen. Das gilt natürlich im Grunde auch für Freiflächen, Ackerflächen und ähnliche Grundstücke. Warum, soll der Ertrag aus PV anders behandelt werden, als Mieteinnahmen?


    Mag jetzt zynisch klingen, aber das kommt meiner Rechtsauffassung sehr nahe.