Photovoiltaik abrechnung Steuer ?

  • Hi memi,
    weil du eine unentgeltliche Wertentnahme hast (Umsatzsteuer) und eine unentgeltliche Sachentnahme (Einkommensteuer).
    Die weiter oben verlinkte Muster EÜR hat Bilder dabei....da sieht man das etwas "besser".


    EDIT
    Zum mindest ist es bei der Regelbesteuerung so.
    Bei der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuer... Dafür bekommst du sie auch beim Anlagenkauf nicht zurück.


    EDIT 2
    Und abhängig vom Alter der Anlage.
    Das oben geschrieben gilt für Anlagen nach 03/2012.


    Dazu steht aber auch einiges hier
    https://www.photovoltaikforum.…ig-berechnen-t116274.html

    Gruß Red5FS
    ---
    37 Hanwha Q-Cells G2 265W (30.09.13) & 28 Solar Fabrik S4 Mono Hafcut 410W (29.03.23) an SMA Tripower X20
    17 Trina TSM DC80.08 215W an SMA SB 3600TL-21 (03.06.14)

    Überwachung SMA SHM 2.0
    Do it or don`t do it!There is no try!
    The Force is with you!
    GroßMeisterLusche L:82 D:5 T:3
    Meine Anlage

  • Der Mieter hat seinen eigen zähler der hat nichts mit der pv zu schaffen.



    Wie sieht den die Steuer Situation aus wenn die anlage z.b auf meine Lebenspartnerin läuft ?

    • Offizieller Beitrag

    Die bezahlt natürlich ihre eigene Steuer und hat damit auch 410€ selbständige Gewinne steuerfrei. Dann sollten aber auch ALLE Rechnungen auf sie lauten, also auch für den Stromanschluss.


    BTW, oben im ersten Post hast du was geschrieben, v. wg. der Mieter würde durch PV profitieren...

  • Betr. Mieter: den versorgt ja auch die Wp. mit also müste er ja dann auch weniger zahlen weil Wp. dann mit PV weniger netz bezug hat oder ?


    Danke

  • Hallo Ich noch mal


    also ich habe ein 2 Fam. Haus eine Wohnung ist vermietet


    Ich habe 410.-€ Mieteinhamen.


    Dann kommt die PV hinzu invest. mit montage 11500.-€ 9,9kwp ohne Akku.


    Spez. Jahresertrag 1030,8


    So was habe ich den eigentlich noch von den Verkauften Strom über wegen steuer usw. Ich habe ja die Miete auch noch.


    Wie mache ich es am besten wenn ich evtl. die MSt ziehen möchte ?


    Danke Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Na ganz grob (1030,8*9.9*0,12-11500/20)*0,58=376€ Gewinn pro Jahr nach Steuer.
    Wenn du keine weiteren Kosten geltend machst, 12ct EEG-Vergütung kriegst und nen Grenzsteuersatz von 42% hast... Die richtigen Zahlen musst schon selbst einsetzten.


    Die MWSt kriegst du nach der ersten USt-Voranmeldung wieder. Allerdings musst du dann aber auch USt auf deinen Direktverbrauch abführen... zum. die ersten 5 Jahre, dann kannst zur Kleinunternehmerregelung wechseln ohne die MWSt zurückerstatten zu müssen.

  • Das müsste kWp / die Anlagengröße sein. ragtime rechnet vereinfacht „Affen-PV“; neben der PV steht King Kong, für jede kWh will dieser die Vergütung sehen, diskutieren lohnt nicht.
    Oder edler ausgedrückt, steuerlich ist deine PV ein Unternehmen, jede kWh hat einen Wert und generiert durch jede kWh steuerliche Einnahmen.
    Wenn jetzt die Einspeisung mit 12 ct Vergütung bewertet wird, Verkauf an Mieter mit 12 ct, und der Eigenverbrauch (Sachentnahme) mit 12 ct, dann kann man das vereinfacht zusammenfassen mit:


    Jahresertrag * 12 ct = steuerliche Einnahmen; zzgl. UST auf jede kWh (Regelbesteuerung).


    Du kannst mal schauen, ob du mit meiner einfachen Abschätzung klar kommst. Es gibt 15 Variablen ( 14 Veränderbare = graue Felder). Falls du auf *KUR Frage* klickst, die Werte stehen auf:
    5 kWp EEG PV mit Steuerberater vs. 3 kWp ohne EEG: