Neuregelung der Belastung von Eigenversorgern geplant

    • Offizieller Beitrag

    In Kürze wird das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG 2017, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit es zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, fehlt nur noch die Zustimmung der Europäischen Kommission. Die Novelle markiert die Ausweitung der Förderung von Photovoltaikanlagen über Ausschreibungen. Die Gestaltung neuer Typen von Auktionen wird gerade erarbeitet. Zugleich bereitet das Wirtschaftsministerium erste Änderungen am Gesetz vor: Eigenversorgern blühen mal wieder neue Regeln. Diesmal geht es offenbar um die Befreiung von Bestandsanlagen von der Zahlung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch. Was konkret auf die Solarbranche, aber auch andere Industriezweige zukommt, ist noch unklar.


    Das beherrschende Thema der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind die Ausschreibungen für große Systeme. So sollen Photovoltaikanlagen größer 750 Kilowatt Leistung künftig nur noch eine gesetzliche Förderung erhalten, wenn sie sich in einer Auktion durchgesetzt haben. Wo sich die System befinden – auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder auf einer Freifläche- , ist dabei egal. Galten die Pilotausschreibungen im vergangenen und diesem Jahr ausschließlich für Freiflächenanlagen, erfasst das neue EEG auch Photovoltaiksysteme an Gebäuden. Da das Gesetz über die Leistung festlegt, welche Art der Förderung eine Anlage erhalten kann, bedeutet das auch, dass für Strom aus Freiflächenanlagen unter 750 Kilowatt Leistung wieder die Einspeisevergütung oder die Marktprämie in Anspruch genommen werden kann. Seit einem Jahr sind Freiflächenanlagen von beiden Fördermechanismen ausgeschlossen.


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  • Hallo,
    na ja,
    Wenn man diesen sauberen, mit sehr wenig, irgend wann endenden Rohstoffen hergestellten Strom, von der Öffendlichkeit, anscheinend, nicht mehr möchte ??
    OK
    Aber, wenn ich für mich und meinem Haushalt diesen Strom selber erzeugen möchte, und mich irgend wann ,
    von teueren, kostbaren( zum verheizen viel zu schade) Heizöl unabhängig machen babsichtige,
    mit evtl einer Wärmepumpe,
    dann sollte man solche , sinnvollen Bemühungen, doch nicht topidieren !
    Das Geschwafel, von CO2 Reduzierung kann ich nicht mehr hören .
    Unsere Politik ist z. Zt. doch anscheinend mehr darauf ausgerichtet, solche Bemühungen zu erschweren ??
    Gruß
    Fritz

    Fritz

    • Offizieller Beitrag

    Naja, bei Glechstellung neuer mit Bestandsanlagen vermute ich mal, dass keine Erhöhung herauskommt, und vermutlich noch nicht mal ein konstanter Wert. Ergo könnte das für Kleinanlagen mit PV vermutlich nur gut ausgehen.

    Ich würde mein Geld auf die Sonne und die Solartechnik setzen. Was für eine Energiequelle! Ich hoffe, wir müssen nicht erst die Erschöpfung von Erdöl und Kohle abwarten, bevor wir das angehen.
    Thomas Alva Edison
    Trockenplatzdach 2,6kW zum Spielen :)

  • Hi,


    Zitat von Elektron

    Eigenversorgern blühen mal wieder neue Regeln. Diesmal geht es offenbar um die Befreiung von Bestandsanlagen von der Zahlung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch.


    wär` ja schön, nur glaube ich das nicht. Sowas dürfte sich als Zeitungsente entpuppen.


    Auch das EEG 2017 ist mal wieder das Werk der Industrielobby, die sich immer weiter aus der Verantwortung bei der Zahlung der EEG-Umlage herausstiehlt.
    Siehe Abschnitt "Privilegien der Industrie bei Zahlung der EEG-Umlage ausgeweitet":
    http://www.photovoltaikforum.c…italisierungsgesetz-4485/


    Dem dicken Siggi wäre es mal angeraten, an einem Deutschkurs für Flüchtlinge zu besuchen.
    Da kann er dann endlich mal lernen, was das Wort "Entsolidarisierung" bedeutet . . .

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn


  • Du musst alles lesen, es geht darum diese Befreiung aufzuheben und das glaube ich sehr wohl dass , das kommt. :twisted:

    Luschenpraktikant L:5--D:1--T:1

  • Es geht aber wohl nicht um die 10kW-Grenze, da sieht wohl auch Brüssel ein, daß es mit Kanonen auf Spatzen geschossen ist für ein paar Euro Umlage ein paar Zehn Euro Kopsten in der Bürokratie zu verursachen.
    Wenn da nicht gerade bei der Stromsteuer ein anderer Weg eingaschalgen worden wäre (deutliche Verringerung der befreiten Anlagengröße), bliebe ja zu hoffen, daß man die Grenze etwas anhebt. 30kW böten sich da wohl an, weil das auch z.B. die Grenze für die Möglichkeit 70% zu nutzen ist.

  • Wäre dafür, dass das kommt.
    Dann könnte man nämlich mal gegen den Scheiss klagen.
    Und wenn ich als Kraftwerksbetreiber Eigenverbrauchsabgabe zahlen muss, dann sollen das bitte schön auch E.ON, RWE & Co.

    9,6 kWp Talesun TP660P-240, SMA STP 8000TL-20; Ausr.: 70° (West); DN: 33°; seit 10/2012
    10,56 kWp Yingli YL240P-29b, SMA STP 10000TL-10; Ausr.: -110° (Ost); DN 33°; seit 01/2013


    „Wenn Weitblick ortsgebunden ist, kann es mit den Visionen auch nicht so weit her sein.“

  • Hi,


    Zitat von berti1

    Du musst alles lesen, es geht darum diese Befreiung aufzuheben und das glaube ich sehr wohl dass , das kommt. :twisted:


    ich hab`s ja alles durchgelesen, dazu aber keine Details oder konkreten Aussagen gelesen, schon gar nix aus dem Gesetzesentwurf, der angeblich nur noch genehmigt werden soll.
    Hast Du da etwas gefunden? Wenn ja, wo genau?

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Hab nur das von elektron auf weiterlesen geklickt. Da kommt es dann. Gesetzentwurf hab ich nicht gelesen. Ich gehe davon aus das elektron in seinem Beitrag das schon richtig wiedergibt.

    Luschenpraktikant L:5--D:1--T:1

  • Nun ja, bei einem Umlagesystem ist es halt so dass viele mitmachen müssen. Da es leider viele Befreiungen der intensiven Industrie gibt.


    Von daher ist die Volleinspeisung ja auch immer die einfachere und sicherere Nummer!

    Orange Solar GmbH - die hier wiedergegeben Aussagen sind eine persönliche Meinung.


    elektrisch Mobil - TESLA Model S85 2013 bis 2017, seit Juni 2017 MX100D. - Tesla Roadster 2.5 seit Juni 2011 - BMW i3 seit Dezember 2013 - Renault ZOE seit September 2014