Neulingsfrage: UStVA nach erstem Betriebsmonat

  • Hallo zusammen,


    sorry, wenn ich eine mehrfach gestellte Frage nochmals stelle, aber ich habe nach einer Stunde Suche trotzdem noch keine Klarheit:


    Randdaten:
    Verzicht auf KUR
    Installation der Anlage in 06/18
    Inbetriebnahme: 03.07.2018
    Erzeugung:1780 kWh
    Einspeisung: 1555 kWh
    Strombezug: 8,90€ mtl. +0,271€/kWh


    Anfang Juli habe ich die erste UStVA abgegeben - nur mit den Kosten der USt bei Anlagenkauf
    Jetzt Anfang August muss ich ja die erste "normale" UStVA abgeben. Aber ich habe noch keine Einnahmen, da ich vom EVU noch keine Information über die Abschlagszahlung erhalten habe (wird erst in diesem Monat starten).


    Könnte bitte mir nochmal die dummy-Frage beantworten, was ich jetzt bei der UStVA für den abgelaufenen Monat Juli einzutragen habe?


    Viiielen Dank vorab für eure Hilfe
    :danke:

  • Ich bin zwar kein Fachmann, aber wenn weder umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, noch vorsteuerwirksame Ausgaben im Monat vorhanden sind, dann würde ichg einfasch eine UStVA ohne Eintragungen abgeben.


    Hanomax

  • Ich erinnere mich gerade an meinen Grundschullehrer.... der sagte immer "Die Null weint jetzt. Die ist doch auch eine Zahl."


    Nun braucht man nicht den gesamten Bogen mit Nullen zu bestücken.
    Aber gerade die Kernpunkte die das FA wirklich interessieren.
    a) Steuerpflichtige Umsätze
    b) Vorsteuer
    da sollte man dann mal ne Null reinmalen.


    (Bzw. bei allen Feldern, die bei einem Unternehmen typischerweise Werte enthalten. Bei PV sind das halt nur die beiden.)

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung


  • Blöde Frage:


    Wie kann man mit einer 9kWp Anlage in einem Monat 1780 kWh realisieren? o_O

  • also bei DEM Monat Juli kann man das denke ich mit einer gut ausgerichteten Anlage ziemlich gut ;)


    Das wären irgendwas zwischen 150 - 180 kWh/kWp. Das habe ich im Juli sogar mit meiner Anlage erreicht, und die zeigt zur Hälfte gegen Norden ;)


  • Sag ich meinen Schülern auch immer ;)
    Aber Spaß beiseite: Muss ich in einem Monat, in dem ich noch keine Abschlagszahlung erhalte auch den Direktverbrauch schon angeben oder nicht?

  • Da gibt es keine Antwort drauf, die sowohl objektiv richtig als auch wirtschaftlich vertretbar ist.


    Ein guter Weg durch die Mitte der relativ wenig Arbeit bereitet - und andererseits dem FA keine verwertbare Angriffsfläche bietet:


    - Direktverbrauch aufs Jahr schätzen.
    - Von Januar bis November jeweils 1/12 dieser Summe pauschal deklarieren
    - Im Dezember dann "tatsächlicher / gemessener Jahreswert" ./. "pauschal deklarierte Werte von Jan bis Nov" deklarieren.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung