Neues Messstellenbetriebergesetz msbG

  • Hallo, ich betriebe eine PV-Analage mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung seit 09/2009 mit 8,4kwp. Anlage wurde nachträglich umgerüstet wg. der zusätzlichen Grundgebühr.
    Bin ausgebildeter Kaufmann und Rundfunk-TV-Techniker. Mit Technik/IT und Steuern/Buchhaltung kenne ich mich etwas aus.


    Mit dem Messtellenbetrieber-Gesetz kann ich überhaupt nix anfangen.


    Kann mich mal jemand aufklären, worum es darin im groben geht?


    Heute habe ich einen Brief meines Gas-Lieferanten bekommen, indem mir der monatliche Grundpreis von 6,63€ auf 26€ erhöht wird mit der Begründung "Neues Messtellenbetriebergesetz".
    Soweit wie ich es grob verstanden habe betrifft das msbG aber nur Strom-Zähler, oder irre ich da?
    In wieweit das msbG, das ja im wesentlichen Strom-Zähler und nicht Gaszähler betrifft, dann zu einer solchen massiven Erhöhung führen kann ist mir schleierhaft. Aber für mich nicht wichtig, da ich eh den Lieferanten zu dem entsprechenden Zeitpunkt 01.10.18 wechseln werde. Das ist bereits vom neuen Lieferanten bestätigt. Der alte wurde gekündigt, fristgemäß. Aber es ist auch eine AGB-Änderung angekündigt, ebenfalls mit dieser Begründung. Diese AGB-Änderung würde sich ja noch auf mich auswirken, da ja die Abrechnung erst nach 6 Wochen erfolgt, nach dem Wechsel-Termin, also so Mitte November.
    Also werde ich den AGBs widersprechen.

  • Dazu ist hier schon viel geschrieben, einfach mal suchen.
    Grundsätzlich sollen alle Zähler ausgewechselt werden, also irgendwann auch die Wasseruhren, Betonung auf irgendwann, wüßte nicht, daß es sowas für den Haushaltsbereich schon gibt ;) Gaszähler werden aber recht sicher das nächste sein, wenn es beim Strom so weit läuft.


    Beim gas gibt es ja schon das eine oder andere Urteil nach dem Preiserhöhungen mit fehlerhafter Begründung unwirksam sind, würde ich hier auch so sehen. Der höhere Preis darf beim Strom erst dann verlangt werden, wenn auch die entsprechneden Zähler ähm Meßssysteme verbaut sind und nicht schon x Jahre vorher. Wäre daher ein Fall für die verbraucherzentralen, die kämpfen sich da durch.