Neue Halle Anlage 300 kWp mit Eigenverbrauch

    • Offizieller Beitrag

    Eine neue Halle mit Kühlanlage soll gebaut werden in Randlage einer Gemeinde im Bereich der EnBW-Netze. Ab wann ist das "Außenbereich" nach EEG 2017? Genügt ein (neuer) gültiger Bebauungsplan mit Ausweisung als Gewerbegebiet um Dachvergütung zu erhalten?


    Wie ich hier im Forum mehrfach gelesen habe, schließen sich Direktvermarktung und Eigenverbrauch aus. Wo steht das im EEG 2017? Oder ist es nur so, dass einige oder alle Direktvermarkter Eigenverbrauch ablehnen? Die EnBW bietet es offensichtlich an -> https://www.enbw.com/geschaeft…irektvermarktung-eeg.html


    Ist es üblich, dass Anlagen > 100 kWp an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden müssen? Trifft dies auch auf spätere Erweiterungen zu wenn man sich in der ersten Phase auf 100 kWp beschränkt? Muss bei Erweiterung dann auch die erste Anlage umgerüstet werden auf das Mittelspannungsnetz?


    Bisher existiert noch kein Netzanschluss, die Entfernung zum Niederspannungsnetz beträgt ca 200 m, zum Mittelspannungsnetz sind es mehrere 100 m.

  • Außenbereich ist im Baurecht definiert nicht im EEG. Imo hilft da nur bei der Kommune nachfragen, Ortsschilder oder ähnliches helfen da nicht eindeutig weiter.
    Ausschreibung und Eigenverbrauch schließen sich aus, aber nicht Direktvermarktung und Eigenverbrauch. Direktvermarktern ist Volleinspeisung aber "lieber", weil das besser vorherzusagen ist.

  • Kollektor, du willst doch wohl nicht schon wieder............

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von Kollektor

    Eine neue Halle mit Kühlanlage soll gebaut werden in Randlage einer Gemeinde im Bereich der EnBW-Netze. Ab wann ist das "Außenbereich" nach EEG 2017? Genügt ein (neuer) gültiger Bebauungsplan mit Ausweisung als Gewerbegebiet um Dachvergütung zu erhalten?


    Grundsätzlich erste Frage: ist das eine landwirtschaftliche Halle (z.B. Kartoffelkühlung) oder ein Gewerbebetrieb ?
    Normal ist ein neu ausgewiesenes Gewerbegebiet nicht Aussenbereich (Ausnahmen wären vielleicht alte Bundeswehr oder Bahnflächen die im Aussenbereich liegen)


    Zitat von Kollektor


    Ist es üblich, dass Anlagen > 100 kWp an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden müssen? Trifft dies auch auf spätere Erweiterungen zu wenn man sich in der ersten Phase auf 100 kWp beschränkt? Muss bei Erweiterung dann auch die erste Anlage umgerüstet werden auf das Mittelspannungsnetz?


    Bisher existiert noch kein Netzanschluss, die Entfernung zum Niederspannungsnetz beträgt ca 200 m, zum Mittelspannungsnetz sind es mehrere 100 m.


    Bei mir waren es 110 Meter zum Ortsnetztrafo (Niederspannung) und es wären maximal 220kw möglich gewesen.
    Mittelspannung lag bei mir schon im Grundstück :mrgreen: Von daher erübrigt sich die Frage was ich habe.


    Es kommt auch auf den Energiebedarf des Verbrauchers an ? Aber da sollten wohl 100kw in Niederspannung
    locker reichen. Einen Mittelspannungs- und Niederspannungsanschluss wirst du freiwillig aus Kostengründen verwerfen.
    Noch zu bedenken: der Meter Mittelspannungskabel (Alu) ist um einiges billiger zu verlegen (evtl. über Acker/Wiese) als ein
    Niederspannungskabel (Kupfer) evtl. über Asphalt oder gepflasterte Flächen.


    Ich weiß der Thread ist ein bißchen älter, vielleicht kommen ja noch etwas aktuellere Info´s.

    • Offizieller Beitrag

    remag


    Ich war im Urlaub und sehe dein Posting erst jetzt.


    Das Gebäude dient der Obstbewirtschaftung von der Sortierung bis zur Einlagerung. Für die Einlagerung (u.a. Überwinterung von Äpfeln) sind große Kühlanlagen erforderlich, die zum großen Teil mit Solarstrom versorgt werden.


    Die Anlage ist zwischenzeitlich in Betrieb gegangen und erhält für die Überschusseinspeisung die EEG-Dachvergütung weil das Gebäude ein älteres ablöst und der Bauantrag bereits 2011 gestellt wurde.

  • Hi Kollektor, kein Problem.


    Das Dachvergütung gezahlt wird war mir fast klar, ein Gewerbegebiet ist zu 99% innerorts.
    Die Aussenbereichsregeln treffen wiederum zu 99% landwirtschaftliche Gebäude.
    Weil normal darfst du ja im Aussenbereich nicht bauen.


    Hast du nähere Daten zur PV Anlage ?
    Wieviel Leistung ist installiert ? und ich vermute mal es wurde im Niederspannungsnetz angeschlossen ?


    Hast du auch weitere Daten zur installierten Kälteanlage ?

    • Offizieller Beitrag

    Das Grundstück grenzt zwar an das Gewerbegebiet, liegt rechtlich aber im privilegierten Aussenbereich. Die Vergütungsfrage wurde vor dem Bau rechtssicher geklärt und basiert auf dem Bauantrag vor 2012.


    Die PV-Leistung beträgt 382 kWp mit REC-295 TP2-Modulen und Huawei Sun2000-36 KTL-WR die über einen 500 KW-Trafo an das 20 KV-Mittelspannungsnetz angeschlossen wurden.


    Der reine PV-Preis ohne Trafo und Erdleitungen lag bei netto 830 €/kWp. Es gab billigere ( und teurere ) Angebote. Lokale Referenzen mit guter Erreichbarkeit und länger bestehende geschäftliche Beziehungen waren mitentscheidend für den hart verhandelten Zuschlag.


    Die Kühlaggregate sind noch in der Planungsphase und werden voraussichtlich nächstes Jahr installiert.