Eine neue Halle mit Kühlanlage soll gebaut werden in Randlage einer Gemeinde im Bereich der EnBW-Netze. Ab wann ist das "Außenbereich" nach EEG 2017? Genügt ein (neuer) gültiger Bebauungsplan mit Ausweisung als Gewerbegebiet um Dachvergütung zu erhalten?
Wie ich hier im Forum mehrfach gelesen habe, schließen sich Direktvermarktung und Eigenverbrauch aus. Wo steht das im EEG 2017? Oder ist es nur so, dass einige oder alle Direktvermarkter Eigenverbrauch ablehnen? Die EnBW bietet es offensichtlich an -> https://www.enbw.com/geschaeft…irektvermarktung-eeg.html
Ist es üblich, dass Anlagen > 100 kWp an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden müssen? Trifft dies auch auf spätere Erweiterungen zu wenn man sich in der ersten Phase auf 100 kWp beschränkt? Muss bei Erweiterung dann auch die erste Anlage umgerüstet werden auf das Mittelspannungsnetz?
Bisher existiert noch kein Netzanschluss, die Entfernung zum Niederspannungsnetz beträgt ca 200 m, zum Mittelspannungsnetz sind es mehrere 100 m.