Neuanlage ohne Rechnung anmelden?

  • Zitat von kpr

    Wer sagt denn, dass es keine Vorsteuer zu holen gibt?


    Das Problem mit der USt hat doch eher der Vorbesitzer, denn der müsste die in 2015 gezogene VSt nun anteilig an das FA zurück erstatten, wenn er die Anlage brutto und ohne ausgewiesene USt in 2018 verkauft hat.


    Wenn der (brutto) Preis sehr gut war, wie der TS schreibt, hat er doch alles richtig gemacht.
    KUR machen und freuen.

  • Zitat von kpr

    Wer sagt denn, dass es keine Vorsteuer zu holen gibt?


    Umgekehrt wäre die Frage, seit wann es ohne Beleg (der die Anforderungen erfüllt, was die nötigen Angaben betrifft) Vorsteuer zu holen gibt?


    Ein Kaufvertrag besteht aus Einigung und Übergabe, so habe ich das mal gelernt. Sich mündlich zu einigen, ist ja nicht verboten, oder hat sich da was geändert? Für solche Fälle gibt es ja den Eigenbeleg, wenn der Käufer den braucht. Was das FA mit dem Verkäufer macht, ist ja nicht Sache des Käufers (wenn es nicht gerade Hehlerware war, wovon hier ja niemand ernsthaft ausgeht).

  • alterego
    Ohne Beleg keine Vorsteuer. Das stimmt schon.
    ABer da sind wir am Punkt: Warum gibt es keinen Beleg? Die Frage ist zuerst zu klären.
    Ich habe ja - mit Augenzwinkern - den polnischen Erwerb in den Raum gestellt. Da gibt keinen Beleg- und gleich aus mehreren Gründen keine Vorsteuer. Der Beleg ist dabei das kleinste Problem.


    In vielen anderen Fällen in denen der Beleg fehlt, muss es heissen: "Gegenwärtig kein Vorsteuerabzug möglich".
    ABER: Grundsätzlich gibt es die Pflicht zur Erteilung eines Belegs (§14 Abs. 2 UStG).
    Natürlich kann man den Anspruch daraus auch mal geltend machen.
    In der Praxis bittet man um Ausstellung des Belegs unter Fristsetzung, und gibt höflich / fairerweise den Hinweis, dass bei fruchtlosem Fristablauf das sachlich und örtliche zuständige Finanzamt eine Orientierungskopie des Schreibens erhält.
    Hilft in 99 von 100 Fällen.
    Der korrekte Weg (für den man dann etwas mehr Geduld braucht): Durch das Fehlen des Belegs entgeht einem die Vorsteuer; es entsteht ein Schaden. Hieraus ergibt sich ein Schadenersatzanspruch - den man selbstverständlich auch durchsetzen kann. (Klug wäre allerdings gewesen, bei der Zahlung den drohenden Schadenersatzanspruch direkt aufzurechnen).


    ABer jetzt sind wir dort, wo ich nicht hinwollte: Tausend "Wenn-dann-sonst-aber nicht wenn"-Gestaltungen.
    Es hilft alles nix. Der Sachverhalt muss mal unkostümiert auf den Tisch.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Frage an Neubau2:
    Wie ist denn die Zahlung erfolgt? Überweisung oder Cash in die Täsch?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von kpr


    ABER: Grundsätzlich gibt es die Pflicht zur Erteilung eines Belegs (§14 Abs. 2 UStG).
    ...
    ABer jetzt sind wir dort, wo ich nicht hinwollte: Tausend "Wenn-dann-sonst-aber nicht wenn"-Gestaltungen.
    Es hilft alles nix. Der Sachverhalt muss mal unkostümiert auf den Tisch.


    "Grundsätzlich" sagt ja schon, daß es Ausnahmen gibt ;) Das gilt insbesondere nur für Unternehmer. Hier gehen alle davon aus, offensichtlich bin ich der einzige, der sich auch anderes vorstellen kann. Vielleicht weil ich selbst, wenn ich PV-Komponenten kaufe oder verkaufe das nicht in meienr Eigenschaft als Unternehmer tue, das ist als Inselbetreiber meine Privatangelegenheit.


    Wäre in der Tat hilfreich wenn der TS mehr Angaben macht.

  • Vielleicht gelingt es uns in dieser Diskussion jedwede Beschaffungsmaßnahme frei von "augenzwinkernden" Nationalismen zu halten. Man mag es ja kaum glauben, aber es wird geklaut, selbst hier in D und zwar von Deutschen. Warum kann man nicht einfach "illegale" Geschäfte sagen und muß gleich wieder in Stereotypen verfallen?


    Fakt ist:
    Auch Kauf von Privat beinhaltet Recht auf Ausstellung eines Kaufbeleges § 368 BGB.
    Ein Privatverkäufer kann keine Mehrwertsteuer auf seiner Kaufpreisquittung ausweisen.
    USt. kann nur als Vorsteuer vom FA zurückverlangt werden, wenn man eine ordentliche Rechnung eines Unternehmers vorweisen kann. (Zu "ordentlich" gehört u.a. Name und Anschrift des Unternehmers (oder Firma), Rechnungsnummer, Steuernummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum und Beschreibung der gelieferten Ware). Andere Rechnungen fliegen spätestens bei einer Prüfung raus und die erstattete Vorsteuer muß wieder zurückbezahlt werden, wenn man nicht eine ordentliche Rechnung beschaffen kann.
    Eigenbeleg kann ein zweischneidiges Schwert sein, sollte man illegale Ware erworben haben, kann es sein, daß man mit dem Kauf kein Eigentum erworben hat, die Ware kann vom rechtmäßigen Eigentümer zurückgefordert werden. Ob man sich durch viel und schnell reden auf Treu und Glauben rauswinden kann, wenn man noch nicht einmal eine Kaufpreisquittung vorzulegen vermag, wage ich zu bezweifeln.
    Es wäre schon gut, wenn der TE ein bißchen erläutern würde.

    Gruß Thomas


    ST Vaillant Vacuum 2,5m² seit 2003
    19,68kWp, SO, 48 x Canadian Solar, Solax X1 20kW seit 7/2010
    15,8Kwp S/O/W, 52 X Heckert NeMo 2.0 305, Huawei SUN2000 10 KTL + Huawei SUN2000 2KTL L1

    10,5 kWp O/W, 28 x Canadian Solar 375, Huawei SUN2000 8KTL, Batteriespeicher LUNA2000 10kW

    MG5 50kWh, Zappi Wallbox

    Fast fertig: 43kWp, 105 X Canadian Solar CN3S, WR Huawei SUN2000 36KTL, warte auf Antwort NAB seit 22.06.2022, Clearingstelle eingeschaltet.

    In Arbeit: 11,5kWp, Inbetriebnahme 4/2023

  • Da der TE gestern abend wieder hier im Forum war, aber keine weiteren Erläuterungen gegeben hat, spreche ich jetzt einfach mal die Vermutung aus, daß an dem "Schnäppchenkauf" was nicht ganz koscher gewesen sein könnte. Ob der TE davon wußte oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Lieber Neubau: Wenn Du hier Tipps erwartest, wie man eine PV Anlage mit evtl. dubiosem Beschaffungshintergrund auch noch beim FA abschreiben können soll, ich glaube, solche Tipps kriegste hier (hoffentlich) nicht.
    Ansonsten haste genug Hinweise bekommen, wie ein Kauf von Privat finanzamttechnisch zu behandeln ist.

    Gruß Thomas


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