Netzbetreiber zahlt keine EEG-Vergütung mehr

  • Hallo zusammen,


    auf der Suche nach Hilfe durchs WWW bin ich auf Euer Forum aufmerksam geworden … und erhoffe mir jetzt hier den entscheidenden Rat.
    Also:
    - meine Ex und ich besitzen ein Einfamilienhaus (70/30 Eigentumsaufteilung)
    - auf diesem gemeinschaftlichen Haus habe ich auf`s Dach eine PV-Anlage aufbauen lassen.
    - ich bin der Besteller, der Rechnungsempfänger, nachweißlich der Rechnungszahler
    - 1,5 Jahre hat der Netzbetreiber auch die EEG-Vergütung ordnungsgemäß auf das gemeinschaftliche Girokonto (incl. der Ex)vergütet / bezahlt
    - dann habe ich dem Netzbetreiber mitgeteilt, das die Beziehung auseinander gegangen ist und dieses Gemeinschaftskonto aufgelöst wird und die mtl. Vergütung nun auf mein Girokonto gebucht werden soll
    - 1 Monat nach der Mitteilung hat der Netzbetreiber die Überweisungen eingestellt, mit der Begründung: ' ich wäre auf Grund des Eigentumsverhältnis an dem Haus nicht der alleinige EEG-Vergütungsempfänger, meine Ex wäre auch Mitbetreiberin gewesen.'
    --- Achtung, jetzt die rechtlichen Hintergründe:
    - ich habe die Anlage in Auftrag gegeben
    - ich habe die Rechnung erhalten und auch nachweißlich die Anlage bezahlt
    - ich bin bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber gemeldet
    - vom Netzanbieter selber bin ich als Anlagenbetreiber eingetragen / vermerkt worden
    - ich bin somit (rechtlich) der Eigentümer der Anlage. Meine Ex war in ihrer Wohnzeit lediglich die Mitbesitzerin.


    - Nach der rechtl. Formulierung steht dem Anlagenbetreiber die EEG-Vergütung zu.
    - Der Netzbetreiber behauptet aber, die Anlage wäre ein Teil des Gesamteigentums (Haus incl. PV-Anlage) und verweigert nicht nur die 30% des Eigentumsanteils (am Haus) meiner Ex - was schon falsch wäre, sondern der Netzbetreiber hält gleich die komplette EEG-Vergütung (100%) zurück.
    - Ich habe mich auch schon an die Schlichtungsstelle in Berlin gewandt. Die kann aber nur eine Schichtung generieren, wenn beide Vertragsparteien (ich UND der Netzbetreiber) zustimmen … und der Netzbetreiber hat sich trotz 2-maliger Aufforderung (seitens der Schichtungsstelle) nicht dazu geäußert.


    Was kann ich also noch tun ?
    An wen kann ich mich sonst noch wenden (außer einer eigenen Zivilklage) ?


    Gruß sparfuchs

    • Offizieller Beitrag

    Rechnung schreiben, mahnbescheid, klage

    2*13 + 8 G5 Süd, 2*10 +10 l G9.3 XL Nord an Fronius Symo 12,5 & Solis RHi,

    12 Sharp NUSC Süd und 4 TSC PowerXT Ost an Primo 4,6,

    4xPylontech US2000C, Nibe S1155-6 an Ringgrabenkollektor, 15,6m² Hewalex Solarthermie
    Technische Alternative UVR16x2, CAN-Mtx2, CAN-EZ2 und C.M.I.

  • Oh Gott, ich habe auch eine Anlage auf fremdem Dach!
    Nicht dass die mir ebenfalls die EEG-Vergütung streichen, weil ich 0 % Dachbesitzer bin?! :shock:


    Mal in Ernst:

    Zitat von mdonau

    Rechnung schreiben, mahnbescheid, klage


    Befolge schnellstmöglich diesen Rat.


    Oder hast du was ausgelassen bei deiner Beschreibung und ihr ward letztendlich doch als GbR beim VNB eingetragen?


    Wer ist der VNB?
    Vielleicht hilft ein Anruf beim Vorgesetzten?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von MBIKER_SURFER

    der einfachere Weg wäre doch, ein Schreiben von Dir und Deiner Ex wegen Ü auf das neue Konto - natürlich von beiden unterschrieben!


    Das ist manchmal der schwierigste Weg :wink:

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • meine Praxis


    Der Netzbetreiber bekommt eine Kontonummer, auf die er die Vergütung überweist.
    Bei Konto- oder Bankwechsel wird die neue Kontonummer mitgeteilt.
    Keine Angaben zu Gemeinschaftskonto oder PV Konto oder ähnliches (warum auch?)

    9,1kwp - Süd (2009)

    2,5kwp - Nord (2019)

  • Hallo zusammen,
    ich schau grad mal wieder rein. Dann jetzt die Ergänzungen bzw. Antworten auf Eure Beiträge.


    - meine Ex verweigert jegliche Kommunikation mit / zu mir.
    - ihr Anwalt generiert lieber Verfahren vor den Gerichten wegen evtl. Nutzungsentschädigung, einstweiligen Anordnungen, Streitigkeiten um die Verwertung des Hauses. (daran kann ER ja verdienen)
    - auf das Thema Photovoltaikanlage auf dem Dach reagiert der nicht (nach dem Motto "wenn der Ar... kein Geld bekommt, kommt das meiner Mandantin doch zu Gute")


    - Bzgl. Argumentation des Netzbetreibers ist das so wie beschrieben.
    - ich habe denen schriftl. mitgeteilt das die Beziehung beendet wurde und deswegen auch das gemeinsame Konto aufgelöst wird. Jegliche Vergütung solle ab sofort auf mein Konto gutgeschrieben werden.
    - 1 Monat wurde die Vergütung mir gutgeschrieben, dann kam der Brief "ihre Ex wäre Miteigentümerin des Hauses und hätte somit wahrscheinlich (DAS WAR DEREN ARGUMENTATION !) auch Anspruch auf die EEG-Umlage."
    - ich habe dem Netzbetreiber dann nachgewiesen, das meine Ex zwar Miteigentümerin des Hauses ist, aber ich:
    1. Besteller und Bezahler der Anlage +
    2. eingetragener Anlagenbetreiber bei der Bundesnetzagentur, als auch bei denen selbst wäre.
    3. meine Ex wäre beim gemeinsamen Bewohnen somit zwar die Mit-Besitzerin der Anlage gewesen, aber die Vergütung stehe dem Anlagenbetreiber zu - und dies wäre nachweißlich-eingetragen ICH.
    - die Antwort des Netzbetreibers: "So lange wie der rechtliche Nachweis meiner Argumentation nicht erbracht ist, stellen wir die Vergütung ein."


    Ich habe den Netzbetreiber 2x angemahnt und ab Fälligkeit 5% Verzugszins geltend gemacht.
    Da ich bisher noch die anderen Baustellen mit dem Anwalt meiner Ex habe, kümmere ich mich erst einmal nicht um die EEG-Umlage. (die wäre ca 36,- pro Monat (Überschußeinspeisung))


    Ich wollte mich hier bei Euch zwischenzeitlich erkundigen, ob es andere Wege gäbe außer Mahnbescheid und Klage … ???


    Gruß in die Runde

  • Tja - da hilft nur klagen. Was mir zu blöde wäre. Warten - und immer wieder mahnen. Nicht dass Dir eine Jahresvergütung flöten geht! Vielleicht liest ja irgendwann zufällig ein kompetenter MA Dein Schreiben - dann geht das ganz schnell.
    Oder eben an die Clearingstelle wenden.
    Wenn Du Mitglied im SfV bist, helfen die Dir bestimmt auch weiter!

    Gruß
    MBiker_Surfer

    • Offizieller Beitrag

    vorher könnte man jemanden weiter "oben in der Rangfolge" beim VNB
    oder ggf deren Rechtsabteilung oder Geschäftsführer persönlich fernmündlich oder per Einschreiben
    versuchen zu kontaktieren, sonst bleibt nur Mahnbescheid beantragen, das kann man online machen.


    Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. der VNB reagiert nicht -> du hast einen vollstreckbaren Titel und kannst diesen vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
    2. der VNB widerspricht dem Mahnbescheid, es kommt zu einer Gerichtsverhandlung bzw. der Richter entscheidet ohne Verhandlung nach Aktenlage (eingereichte Unterlagen).


    in beiden Fällen sind die Erfolgschancen gut und die Kosten für die unterlegene Partei
    (sehr wahrscheinlich der VNB) unverhältnismäßig hoch, im Vergleich zur zurückgehaltenen Vergütung.
    leider muss man erstmal in Vorleistung gehen...


    Als Eigentümer der Anlage lt. Rechnung und Betreiber lt Eintrag BNA-Eintrag sollte es da eigentlich nichts
    zu diskutieren geben, die Vergütung geht auf ein Konto deiner wahl.

    2*13 + 8 G5 Süd, 2*10 +10 l G9.3 XL Nord an Fronius Symo 12,5 & Solis RHi,

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  • Zitat

    von sparfuchs47239 » 15.10.2018, 18:35
    - dann habe ich dem Netzbetreiber mitgeteilt, das die Beziehung auseinander gegangen ist und dieses Gemeinschaftskonto aufgelöst wird und die mtl. Vergütung nun auf mein Girokonto gebucht werden soll


    Wer mach den so was ??????????????????? Du….heit muss bestraft werden und das sind erwachsene Leute.


    Mitteilung an der Netzbetreiber das sich die Kontoverbindung ändert und aus die Maus.