Hallo zusammen,
auf der Suche nach Hilfe durchs WWW bin ich auf Euer Forum aufmerksam geworden … und erhoffe mir jetzt hier den entscheidenden Rat.
Also:
- meine Ex und ich besitzen ein Einfamilienhaus (70/30 Eigentumsaufteilung)
- auf diesem gemeinschaftlichen Haus habe ich auf`s Dach eine PV-Anlage aufbauen lassen.
- ich bin der Besteller, der Rechnungsempfänger, nachweißlich der Rechnungszahler
- 1,5 Jahre hat der Netzbetreiber auch die EEG-Vergütung ordnungsgemäß auf das gemeinschaftliche Girokonto (incl. der Ex)vergütet / bezahlt
- dann habe ich dem Netzbetreiber mitgeteilt, das die Beziehung auseinander gegangen ist und dieses Gemeinschaftskonto aufgelöst wird und die mtl. Vergütung nun auf mein Girokonto gebucht werden soll
- 1 Monat nach der Mitteilung hat der Netzbetreiber die Überweisungen eingestellt, mit der Begründung: ' ich wäre auf Grund des Eigentumsverhältnis an dem Haus nicht der alleinige EEG-Vergütungsempfänger, meine Ex wäre auch Mitbetreiberin gewesen.'
--- Achtung, jetzt die rechtlichen Hintergründe:
- ich habe die Anlage in Auftrag gegeben
- ich habe die Rechnung erhalten und auch nachweißlich die Anlage bezahlt
- ich bin bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber gemeldet
- vom Netzanbieter selber bin ich als Anlagenbetreiber eingetragen / vermerkt worden
- ich bin somit (rechtlich) der Eigentümer der Anlage. Meine Ex war in ihrer Wohnzeit lediglich die Mitbesitzerin.
- Nach der rechtl. Formulierung steht dem Anlagenbetreiber die EEG-Vergütung zu.
- Der Netzbetreiber behauptet aber, die Anlage wäre ein Teil des Gesamteigentums (Haus incl. PV-Anlage) und verweigert nicht nur die 30% des Eigentumsanteils (am Haus) meiner Ex - was schon falsch wäre, sondern der Netzbetreiber hält gleich die komplette EEG-Vergütung (100%) zurück.
- Ich habe mich auch schon an die Schlichtungsstelle in Berlin gewandt. Die kann aber nur eine Schichtung generieren, wenn beide Vertragsparteien (ich UND der Netzbetreiber) zustimmen … und der Netzbetreiber hat sich trotz 2-maliger Aufforderung (seitens der Schichtungsstelle) nicht dazu geäußert.
Was kann ich also noch tun ?
An wen kann ich mich sonst noch wenden (außer einer eigenen Zivilklage) ?
Gruß sparfuchs