Netzbetreiber hat gewechselt -->neuer Stromeinspeisevertrag?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe vergangenes Jahr von der Vorbesitzerin des Hauses eine kleine 3,3 kWp PV-Anlage auf dem Dach übernommen, die Anfang 2001 in Betrieb genommen wurde.


    Nun hat hier der Netzbetreiber gewechselt (ehemals EWE, jetzt lokale Stadtwerke). Die Stadtwerke haben mir nun einen extrem umfangreichen Stromeinspeisevertrag zugeschickt, mit der Bitte beide Verträge auszufüllen und sie samt einer Kopie der Bestätigung der Bundesnetzagentur für die PV-Anlage wieder einzureichen. Uff.


    Also, solch eine Bestätigung der Bundesnetzagentur habe ich nicht, da die bei meiner Anlage noch nicht erforderlich war - so schlau bin ich mittlerweile schon. Aber der ganze Rest überfordert mich maßlos!


    Ich habe einen alten Stromeinspeisevertrag der Vorbesitzerin mit der EWE aus 2001 vorliegen. Aber der umfasst 3 Seiten. Das Teil von den Stadtwerken sind 25 Seiten :shock:


    Muss ich das ausfüllen? Ich will doch bloß meine Vergütung für die restliche Laufzeit bekommen, seufz.


    Es wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, der sich ein wenig mehr mit der Materie auskennt als ich...


    Danke und schöne Grüße
    Stefan

  • Wow, das ist ja klasse. Danke für den Hinweis!


    Aber kann mir auch noch kurz jemand sagen, warum so etwas gar nicht gebraucht wird? Was für ein Interesse haben die Stadtwerke an solch einem Vertrag - wenn er doch gar nicht nötig wäre?


    Und wie bekomme ich dann meine Vergütung zukünftig? Schicke ich denen bloß meine Kontodaten zu und fertig? So einfach?


    Danke, Stefan

  • ein eigens abgeschlossener Einspeisevertrag ist deswegen nicht notwendig, weil alles relevante im EEG festgelegt ist.
    Das Interesse eines Netzbetreibers kann nur darin liegen, daß er mit diesem Vertrag den Anlagenbetreiber rechtlich schlechter stellt als das Gesetz es festlegt.
    Oder glaubst du daß es wahrscheinlich ist daß der Netzbetreiber in so einem Vertrag Sachen zu seinem Ungunsten regelt?


    Wenn du nach dem Hauskauf die Vergütung bereits vom bisherigen Netzbetreiber ausbezahlt bekommen hast, dann musst du eigentlich überhaupt nichts machen. Der neue Netzbetreiber muß die Daten dann vom alten übernehmen. Oder überschneidet sich das mit deinem Hauskauf? Dann einfach dem Netzbetreiber formlos mitteilen daß du ab dem Datum xy Betreiber bist, und die notwendigen Daten dazuschreiben (Name und Anschrift der alten und neuen Betreibers, Standort und Leistung der Anlage, Zählernummer, Bankverbindung, Steuernummer bzw. USt ID, Angabe zur Mehrwertsteuer)

  • Zitat von PV_Neuling1

    Und wie bekomme ich dann meine Vergütung zukünftig?


    Das ist dann dein Problem und hängt davon ab, wie kooperativ sich die SW trotz Vertragsablehnung verhalten. Deinen Strom abnehmen müssen sie, die Abrechnung für dich machen nicht. Kann sein, daß du dann selber regelmäßig Rechnungen schreiben musst...

  • Zitat von PV_Neuling1

    ..ich habe vergangenes Jahr von der Vorbesitzerin des Hauses eine kleine 3,3 kWp PV-Anlage auf dem Dach übernommen, die Anfang 2001 in Betrieb genommen wurde.


    Da brauchten die Anlagen noch nicht bei der BNA angemeldet werden. Ich glaube, dass galt erst ab 2009.


    Zitat von PV_Neuling1

    Aber kann mir auch noch kurz jemand sagen, warum so etwas gar nicht gebraucht wird? Was für ein Interesse haben die Stadtwerke an solch einem Vertrag - wenn er doch gar nicht nötig wäre?


    Weil im EEG alles für dich Wichtige geregelt ist.
    Die weiteren Feinheiten in den "Verträgen" sichern meistens nur die Netzbetreiber zusätzlich ab, z.B. Haftungen, Zugangsmöglichkeiten,...


    Rein theoretisch könntest auch du denen einen Vertrag anbieten (schließlich bist du der Lieferant!). Meinst du, den würde die EWE unterschreiben? :wink:
    Sie müssten eigentlich alle Daten vom vorherigen Netzbetreiber haben, sodass ich da keine Aktivitäten deinerseits sehe. Ich hoffe, dass du dem alten Netzbetreiber alles Nötige für den Eigentumsübergang angezeigt hattest!?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von tks


    Das ist dann dein Problem und hängt davon ab, wie kooperativ sich die SW trotz Vertragsablehnung verhalten. Deinen Strom abnehmen müssen sie, die Abrechnung für dich machen nicht. Kann sein, daß du dann selber regelmäßig Rechnungen schreiben musst...


    monatliche Abschlagszahlungen in angemessener Höhe muß der Netzbetreiber auf jeden Fall leisten.

  • Vielen Dank euch allen für die tollen Hinweise! Ich hatte wirklich befürchtet, ich müsste jetzt all diese angefragten Angaben zusammentragen und war völlig überfordert mit diesem Vertrags-Formular.


    Beim alten Netzbetreiber wurde der Eigentümerwechsel per entsprechendem Formular angezeigt und das lief auch alles reibungslos - leider halt nur für ein paar Monate.


    Gut, ich kontaktier die Stadtwerke mal und sage Ihnen, dass ich an dem Vertrag kein Interesse habe und ob sie von mir noch irgendwelche Angaben brauchen, damit sie mir die Abschläge zahlen können... :D


    Klasse, nochmals Danke!
    Stefan