Moin Moin
Die Stromnetz Hamburg GmbH hat uns vor ein paar Tagen mitgeteilt, dass sie nun als grundzuständiger Messstellenbetreiber darauf bestehen müssen, dass unser derzeitiger privater Ertragszähler zugunsten eines eigenen Zählers weichen muss. Sie begründen dieses mit dem §3 Absatz 3 MsbG.
Das unsere Anlage aus dem Jahr 2010 mit einer Leistung von 6,8 Kw nicht im Fokus des MsbG steht ist für den Netzbetreiber nicht relevant. Er stützt sich allein auf seinen im MsbG beschriebenen Anspruch.
Das fatale an der Forderung ist, dass der vom Netzbetreiber gestellte Zähler in ein normales Zählerfeld eingebaut werden soll.
Das geht im vorhandenen Hausanschlussschrank. Dieser müsste durch einen größeren ersetzt werden. Die Kosten hierfür dürften weit über 1000 Euro liegen und ein mehrfaches der Einnahmen betragen.
Ob es alternative Messstellenbetreiber gibt, die mit einem Hutschienenzähler umgehen wollen prüfen wir noch.
Gibt es ähnliches Ansinnen bei anderen PV-Betreibern?
Netzbetreiber fordert Auswechslung des Hutschienenzählers
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Bei mir war´s der Generatorzähler. Gleiches Problem.
Habe ich mit https://discovergy.com/photovoltaic-lite gelöst! -
Danke für den Hinweis.
Mir hat Discovergy heute geantwortet:
"Bedauerlicherweise haben wir keine Hutschienenzähler im Programm". -
Hallo,
beim Discovergy Photovoltaik lite wird ja der vorhandene Erzeugungszähler dringelassen
man liest ihn ab und übermittelt den Zählerstand (per Foto) an Discovergy und die melden
dann weiter - für 12 Eur/Jahr und 24 Eur Einrichtung
Erzeugungszähler sollte aber geeicht sein!?Gruß
SAT-Fan -
Kommt man damit eigentlich auch um die smart Meter Pflicht ab 7kWp, wenn man schon einen eigenen smart Meter hat? Oder ist das ganze nur für das ablesethhema bei PV Erzeugung(Eigenverbrauch/einspeisung) gedacht?
Gesendet von meinem Redmi Note 2 mit Tapatalk
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Zitat
Kommt man damit eigentlich auch um die smart Meter Pflicht ab 7kWp, wenn man schon einen eigenen smart Meter hat?
Um die Pflicht vermutlich nicht.Du kannst aber Dein vorhandenes (und geeichtes) smart Meter weiternutzen und die Daten über den Dritten (z.B. Dicovergy) bereitstellen lassen. Allerdings muss ich gestehen, das ich mich speziell mit SM und der Anbindung an das Kommunikationsnetz noch nicht so beschäftigt habe. Da würde ich mal direkt bei dem Dienstleister nachfragen.
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Zitat von Paulchen0
Um die Pflicht vermutlich nicht.Du kannst aber Dein vorhandenes (und geeichtes) smart Meter weiternutzen und die Daten über den Dritten (z.B. Dicovergy) bereitstellen lassen. Allerdings muss ich gestehen, das ich mich speziell mit SM und der Anbindung an das Kommunikationsnetz noch nicht so beschäftigt habe. Da würde ich mal direkt bei dem Dienstleister nachfragen.
Dann Frage ich dort Mal an.
Ich hab mir aus Spieltrieb einen fronius smart Meter mit modbus Schnittstelle mitbestellt... Wenn ich damit um die vermutlich teure Miete eines smart Meters des VNB kommen würde, wäre das Klasse... Inwiefern der VNB da Mitspracherecht hat ist natürlich fraglich. Die wollen.ja an unsere verbrauchsdaten samt Zeitprofile....Gesendet von meinem Redmi Note 2 mit Tapatalk
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Ich bin da auf Deiner Seite.
Ich fürchte nur, das Problem steckt generell in der (MID-)Eichung des SM. -
Zitat von Paulchen0
Ich bin da auf Deiner Seite.
Ich fürchte nur, das Problem steckt generell in der (MID-)Eichung des SM.
Das muss man sich natürlich ausrechnen...Wenn ein neuer smart meter Zähler 500€ Kaufpreis kostet und 10 Jahre geeicht ist...(10 Jahre?) + Z.b. 35€ jährlich N den Dienstleister - ergibt nach 10 Jahren:
850€.Wenn der VNB für seinen mietzähler jährlich 125€ verlangt, dann fährt man mit einem eigenen Zähler sicherlich günstiger.
Ergibt 1250€. -
Da hast Du Recht. Die MID-Eichung geht übrigens über 8 Jahre.
Ein geeichter Hutschienenzähler der alle 8 Jahre getauscht werden muß (ca. 180,-€), ein Kommunikationsgateway (???,- €) und die Kosten des Dienstleisters (z.B. den oben genannten), könnten über die Zeit schon billiger sein. Leider kenne ich preislich noch kein Gateway auf dem Markt. Wir werden sehen.