Ich verstehe die Frage nicht (wirklich / vollständig)
ZitatWorin sollte denn nun das Problem liegen, wenn er nun für 2017, wahrscheinlich erstmalig, eine korrekte EÜR abgibt?
Ein Problem könnte darin bestehen, dass Besteuerungsgrundlagen fehlen - und somit im Schätzungswege verfahren werden muss.
Für mich persönlich ist das kein Problem.
Vorbehaltlich Sachverhaltsirrtum hatte ich innerhalb von 20 Minuten eine Lösung, die ich nach außen vertreten würde.
4 Threadseiten sind zumindest ein weicher Indikator dafür, dass der eine oder andere hier doch ein Problem sieht.
Schätze Dich glücklich, wenn es Dir nicht so geht. Dann ist doch alles gut.
ZitatEr hat doch immer zu viel an das FA bezahlt.
Das mag sein. (Ich kann es nicht prüfen. Aber der TO räumt es ja selbst ein.)
Und nun?
Es gilt die Periodizität der Steuerfestsetzung. Oder "Hinterm Pflug ist geackert".
Ich sehe hier den Zusammenhang zur Aufgabenstellung "Jahressteuererklärungen bzw. EÜR 2017" nicht.
Vielleicht verstehe ich Deinen Post aber auch völlig falsch. Hilf mir ggf. auf die Sprünge.