Nachhilfe für EÜR, Anlage mir Einspeisevergütung

  • Zitat von donnermeister1

    wschmeiser
    Bitte nicht noch die USt ins Spiel bringen. Der Diskussionsfaden nennt sich "Nachhilfe für EÜR, Anlage mir Einspeisevergütung".


    Dann teile dem TS bitte mit, welchen Betrag er in der EÜR für 2017, und um die geht es hier, in


    Zeile 16 - Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben


    einzutragen hat.


    Denn den Betrag, den der TS in der Thread-Eröffnung angesetzt hat, schein mir zu hoch und damit nicht richtig zu sein.

  • Danke. Der Titel des Threads umfasst scheinbar nicht alle Fragen - meine Schuld. Wusste nicht, wo ich anfangen soll. Also Asche auf mich. Scheinbar muss doch Schritt für Schritt vorgegangen werden. Die EÜR ist nur der erste Schritt. Die Fehler der Vorjahre sind eh Geschichte. Vermutlich alles zu meinen Ungunsten gelaufen - werde ich dann sehen (wenn ich sehender bin, falls überhaupt :oops: ).


    3219,00 € war die Summe die in der Umsatzsteuererklärung angesetzt wurde, da raus 19%: 611,61 € (Zahlbetrag an FA Position 3 c der Zusammenfassung). Mehr Zahlen als diese beiden sind in der USt-Erklärung für 2016 nicht enthalten, mehr habe ich nicht anzubieten. Reicht das aus?

  • Zitat

    3219,00 € war die Summe die in der Umsatzsteuererklärung angesetzt wurde, da raus 19%: 611,61 € (Zahlbetrag an FA Position 3 c der Zusammenfassung). Mehr Zahlen als diese beiden sind in der USt-Erklärung für 2016 nicht enthalten, mehr habe ich nicht anzubieten.


    Die USt-Erklärung für 2016, die Du hier erwähnst, ist erst einmal gelaufen.


    Daraus ergeben sich für die EÜR die in 2017 erfolgten "Zeile 49: Gezahlte Vorsteuerbeträge" von 611,61 als Ausgaben.


    Es hilft aber nichts:
    Um eine korrekte EÜR für 2017 zu machen, musst Du in Zeile 16 die "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben" angeben.


    Und dazu Bedarf es der Abrechnung des Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2016, denn die Ausgleichszahlung hieraus erfolgte in 2017! Ohne die USt-Werte darin, kannst Du auch keine USt-Erklärung für 2017 machen!


    Die vereinnahmte Umsatzsteuer, wie in der USt-Erklärung angegeben, brauchst Du dann aber auch für die EÜR.


    Worauf Donnermeister1 hinweisen wollte, und was korrekt ist, die Umsatzsteuererklärung 2017 und die EÜR 2017 sind zwei komplett unterschiedliche Dinge und haben nichts miteinander zu tun und sollten deshalb immer getrennt voneinander betrachtet werden!

  • Ich hab mich auch mal versucht; parallel dazu...


    Einige Anmerkungen zur "Donnermeister-Vorgabe":


    Messentgelte sind bisher nicht enthalten (wo müssten die mit rein)
    - sind geflossenen Gelder und sind meine Ausgaben
    - sollten also auf der Betriebsausgabenseite bei der EÜR auftauchen (mit 17,02 €; in EÜR 2017 oder 2018) und
    - in der Umsatzsteuererklärung (2017 oder 2018) auf der Gezahltseite (2,72 € mindernd eingehend); wo genau (welche Zeile/Rubrik) in der USt-Erklärung?


    Restzahlung noch unberücksichtigt, da erst 2018 gelaufen


    meine Zeile 26: auf der EÜR-Einnahmenseite habe ich den Eigenverbrauch mit reingenommen mit 12.36 ct/kWh
    - ich verkaufe der Netzgesellschaft für 28,74 ct/kWh und diese „liefert“ mir diesen wieder für 12,36 ct/kWh (unter30%)
    - stimmen die 12,36 oder hab ich einen Denkfehler
    meine Zeile 22: Umsatzsteuer für Eigenverbrauch


    Die EÜR-Ausgabenseite ist deckungsgleich.


    meine Zeile 60: anderer Wert


    Schaut doch bitte mal drüber und berichtigt mich. :danke:

  • Zitat von wschmeiser

    unentgeltliche Wertentnahme ?


    Es gibt bei der Anlage keine unentgeltliche Wertabgabe :!: Für die Steuer speist er voll ein und der VNb liefert den Strom zurück.

    Zitat

    Bewertung der Sachentnahme/Selbstverbrauch.


    Da gibt es nichts zu bewerten und auch nichts zu versteuern. Ob der VNB oder ein Versorger den privat genutzten Strom geleifert hat, ist steuerlich völlig egal. Ist halt blöd, daß das alles in den selben Abrechungen erfolgt und man es da rausrechnen muß.