MwSt Rückerstattung und Einkommenssteuer

  • Hallo zusammen,


    seit 2017 bin ich auch Betreiber einer Photovoltaikanlage, habe Umsatzsteuer monatlich übermittelt, meine MwSt Rückzahlung bereits bekommen, alles gut.


    In der Steuererklärung für 2017 habe ich wohl die MwSt Rückerstattung vergessen einzutragen :roll: , nun will das Finanzamt von mir ca 1650 Euro einziehen. Nach einem Anruf beim FA wurde mir gesagt ich muss eine berichtigte Umsatzsteuererklärung einreichen. Meine Vorsteuer mache ich mit Elster, während ich meine persönliche Steuererklärung mit Wiso mache.


    Was muss ich denn jetzt genau tun? In Elster das berichtigen? Ich habe auch schon im Forum hier gesucht, bin fündig geworden, habe es aber noch nicht richtig verstanden.


    https://www.photovoltaikforum.…t-gerech-t123431-s10.html
    https://www.photovoltaikforum.…umsatzsteuer-t118169.html


    Danke für eure Hilfe.


    Gruss
    msp

  • Welche Steuer will das FA von dir Umsatzsteuer oder Einkommensteuer?


    Umsatzsteuer, weil du etwas in der Umsatzsteuererklärung falsch gemacht hast oder
    Einkommensteuer, weil du etwas in der EÜR falsch gemacht hast?

  • Hi,


    Umsatzsteuer. Kurzer Auszug:


    Anzurechnen sind: 92,72 Euro -> Abgeführe MwSt 2017
    Bereits ausgezahlt / gebucht: 1560,65 Euro -> wobei ich nicht weis wie dieser Wert zustande kommt, ausgezahlt muessten ungefähr 1630 sein, habe ich gerade nicht parat.
    Noch zu zahlen: 1653,37 Euro


    Muss ich zuerst einmal einen Einspruch machen, das der Betrag nicht eingezogen wird?


    Danke.


    Gruss
    msp

  • Hi,


    das wurde mir bereits mitgeteilt, richtig.


    Aber wo muss ich nun die berichtigte Umsatzsteuererlärung machen, in Elster oder in Wiso mit der persönlichen Steuererklärung. Und wo genau muss ich diesen Wert dann eintragen? In Wieso wäre das "Vom Finanzamt erstattete und ggfs verrechnete Umsatzsteuer"


    Gruss
    msp

  • Ich würde eine berichtigte Umsatzsteuererklärung mit Elsterformular machen und absenden. Womit du das machst ist deine Sache und mir herzlich egal.


    Das Vorauszahlungssoll wird da eingetragen, wo man das Wort "Vorauszahlungssoll" im Umsatzsteuererklärungsformular findet.


    Vorauszahlungssoll ist der Wert, den du erhältst, wenn du die Ergebnisse aller Umsatzsteuervoranmeldungen addierst.


    z.B.
    UStVA 09 -1500 €
    UStVA 10 20 €
    UStVA 11 30 €
    UStVA 12 100 €
    ----------------------
    Summe -1350 €


    Vorauszahlungssoll -1350 €

  • Ok, dann bekomme ich also einen negative Abschlusszahlung, sprich Geld wieder. Das wird dann wohl aber noch intern im FA verrechnet??


    Gruss
    msp

  • Nö, sollte rund 0 € ergeben. Rund Null deswegen, weil in den UStVA auf volle € gerundet wird, nun aber für die UStE die Umsätze ohne zu runden addiert werden.


    Umsatzsteuererklärung


    Umsätze zu 19 % 150 €
    Vorsteuer aus Rechn. 1500 €
    Vorauszahlungssoll -1350 €
    ------------------------------------
    Ergebnis 0 €


    Ist ein schwer zu verstehen, wie das FA das rechnet. Wenn man in Elsterformular mit den verschiedensten Werten in der UStE spielt, dann sieht man das.

  • An das FA gezahlte oder erstattete USt ist kein Umsatz und auch keine Vorsteuer. Wird nicht in die UStE eingetragen.


    In die UStE werden der Umsatz und die Vorsteuer des Steuerjahres eingetragen. Zusätzlich das Vorrauszahlungssoll (Erklärung weiter oben).