Muss die Photovoltaikanlage angemeldet werden

  • Zitat von buergersolar

    Er muss vernichtet werden, negative Regelleistung kostet Geld, zu Lasten derer, die ihren Verbrauch ehrlich erfassen und bezahlen.


    Kannst du das in irgendeiner Form belegen oder in Zahlen fassen ?


    Negative Regelleistung heißt einfach nur daß ein Kraftwerk die Leistung drosselt, d.h. es spart erstmal Geld für Brennstoff.


    Zitat von wikipedia

    Im umgekehrten Fall spricht man von negativer Regelleistung, die durch Abregelung von Erzeugungsleistung und/oder zusätzlichen Stromverbrauch bereitgestellt werden kann.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Regelleistung_(Stromnetz)
    .

  • Hallo buergersolar


    Zitat von buergersolar


    Aber dazu muss die Anlage doch angemeldet sein. Darum geht es mir doch. Wenn die Anlage nicht angemeldet ist, kann sie auch keiner in irgendwelchen Prognosen berücksichtigen. Der Strom ist zusätzlich im Netz. Der Bedarf wird über eingekauften Strom bereits gedeckt. Der wild eingespeiste Strom ist keinem bekannt, also kann ihn auch keiner kaufen und verbrauchen. Er muss vernichtet werden, negative Regelleistung kostet Geld, zu Lasten derer, die ihren Verbrauch ehrlich erfassen und bezahlen.


    Der Netzbetreiber wird bei seiner Einsatzplanung für Regeleistung nicht nur die angemeldete Erzeugerleistung berücksichtigen sondern auch den erfahrungsgemäß tatsächlichen Lastfluß. (die Experten auf diesem Gebiet können dazu sicher genauere Auskünfte geben)
    Für den Netzbetreiber kann sich die nicht angemeldete Einspeisung auch als höherer Wirkungsgrad der gemeldeten Anlagen oder geringere Netzverluste (die ja bei kleinen Anlagen auch kaum auftrwten dürften) erweisen.
    Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit sie ausschließlich durch Regelleistung zu vernichten.


    Gruß hc

  • Zitat von remag

    Kannst du das in irgendeiner Form belegen oder in Zahlen fassen ?


    Negative Regelleistung heißt einfach nur daß ein Kraftwerk die Leistung drosselt, d.h. es spart erstmal Geld für Brennstoff.


    Mir gefallen eure ganzen naiven Milchmädchenrechnungen, besser als TV schauen... damit hier nicht immer auf Wikipedia verweisen wird, auch mal aus ner anderen seite:
    https://www.next-kraftwerke.de/wissen/regelenergie


    Noch nie was von der EPEX oder EEX gehört, noch nie was von der 50,2 Hz Problematik gehört haben... Aber naja, wenn selbst Politiker wie Sigmar Gabriel erzählen das Kohlekraftwerke in den Regelenergiebereich gehören, dann wird das schon stimmen. Einfach "mal eben" etwas weniger verbrennen, passt scho. :juggle:

    Tell me moooooooore...

  • so direkt hilfreich ist dein Beitrag ja auch nicht gerade.
    Wie dem auch sei, ist mir das dann auch egal wie die negative Regelleistung bereitgestellt wird.


    Mir ging es hauptsächlich darum daß ein User behauptet hat die negative Regelleistung muss "vernichtet" werden.
    Was ja definitiv nicht stimmt. Die einfachste negative Regelleistung erfolgt durch Zuschaltung von Verbrauchern.
    Daß diese einen Obulus bekommen für Ihre Bereitschaft ist ja legitim.

  • Ja, das ist legitim. Aber dass die Kosten verursacht werden, weil jemand seine PV nicht anmeldet, ist nicht legitim

    Private PV-Anlage (07/2019):
    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
    Bürgersolaranlage (04/2009):
    25,2 kWp | Sharp NT175E1 | SMA SMC8000TL | SMA WebBox | SunnyPortal

  • Zitat von buergersolar

    Ja, das ist legitim. Aber dass die Kosten verursacht werden, weil jemand seine PV nicht anmeldet, ist nicht legitim


    Interessante These.
    Die Regelenergie fällt doch so und so an, egal ob die Anlage angemeldet ist oder nicht

  • Nein, weil die angemeldete Einspeisung am Handel teilnimmt, der Strom einem Verbraucher verkauft und von diesem verbraucht wird.
    Die nicht angemeldete Einspeisung vagabundiert im Netz herum, keiner kann sie kaufen und regulär verbrauchen. Da Erzeugung und Verbrauch im Netz gleich groß sein müssen muss die Energie vernichtet = ausgeregelt werden durch Regelleistung.

    Private PV-Anlage (07/2019):
    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
    Bürgersolaranlage (04/2009):
    25,2 kWp | Sharp NT175E1 | SMA SMC8000TL | SMA WebBox | SunnyPortal

  • Zitat von buergersolar

    Die nicht angemeldete Einspeisung vagabundiert im Netz herum, keiner kann sie kaufen und regulär verbrauchen.


    selten so ein Unfug gelesen. Das Anmelden einer Anlage verpflichtet doch nicht zum Einspeisen. Es wird der Strom zum großen Teil selbst verbraucht. Wie soll ein Netzbetreiber denn überhaupt den tatsächlich eingespeisten Strom in seiner Prognose berücksichten? Geht gar nicht. Die Anmeldung einer Kleinanlage bringt für den Anlagenbetreiber keine Vorteile, für den Netzbetreiber nur zusätzliche Arbeit.

    Alle sagten das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hats einfach gemacht.

  • Zitat von klaus24V


    Wie soll ein Netzbetreiber denn überhaupt den tatsächlich eingespeisten Strom in seiner Prognose berücksichten? Geht gar nicht.


    Über die Wetterbericht ? Sonnenschein = PV-Strom, kein Sonnenschein = kein PV-Strom.

  • Hallo


    Zitat von RolandD

    Über die Wetterbericht ? Sonnenschein = PV-Strom, kein Sonnenschein = kein PV-Strom.


    Ja, Prognosen können die Netzbetreiber anhand der Wetterprognosen recht genau erstellen. Durch Vergleich der Prognosen mit den tatsächlichen Lastflüssen im Netz, bei entsprechenden Wetterlagen, können die Prognosen immer genauer ausfallen. Für diesen Abgleich ist die bis ins kleinste Gemeldete Anlagenleistung nicht entscheitend.


    Gruß hc