Muss die Photovoltaikanlage angemeldet werden

  • Zitat von jodl

    dem EVU entsteht kein Schaden, weil es sowohl mit seinem Lieferanten als auch mit seinem Kunden nach dem selben Zählerstand abrechnet


    Richtig, das EVU leitet den Schaden auch nur weiter. Geschädigt sind die, die am Ende das Ausgleichen der wild eingespeisten Leistung mit Regelleistung bezahlen. Und am Ende sind das immer die ehrlichen Stromkunden, die ihren Stromzähler nicht zurückdrehen.

    Private PV-Anlage (07/2019):
    19,84 kWp | Heckert NeMo2.0 60M 310W | E3/DC S10 E PRO (13 kWh Speicher) | SMA SB3.6
    Bürgersolaranlage (04/2009):
    25,2 kWp | Sharp NT175E1 | SMA SMC8000TL | SMA WebBox | SunnyPortal

  • Zitat von jodl


    auch das ist keine nachprüfbare Rechtsgrundlage


    Du blubberst doch auch nur daher.


    Jedes Gesetz bedarf der Auslegung. Und da zählen bei der Prüfung Argumente. RechtsAUFFASSUNG ist das Stichwort. Und beim Thema Betrug hast du nicht eines meiner Argumente und somit meiner Auffassung widerlegt. Ich sehe den Tatbestand des Betrugs als erfüllt an. Da kommt blabla nur von Dir.

  • Zitat von Carlomania

    Der Stromableser darf wahrscheinlich nur den wechselrichter nicht sehen.


    Und auch nicht die Module auf dem Dach :mrgreen: .


    Sorry wo ist dein Problem, melde die Anlage an und gut.


    Nur weil mein Nachbar klaut im Supermarkt und noch nicht erwischt wurde
    heist das nicht dass es bei mir auch gut gehen muß.


    Ich weiß dass die VNB per Googel die Dachinstallierten Module schon nachgezählt haben warum sollte das nicht auch mit den nicht "angemeldeten" passieren?


    Mann Mann Mann es gibt schon seltsame Einstellungen unserer Mitbürger.


    Aber wehe wenn man dann mal selbst durch eine "Grauzone" betroffen sit, dann rumschreien.


    Perverse Entwicklungen in good old Germany

    Meine Anlagen:
    1.) 31 x NeMo 60P-260W, poly. DN 32 Grad, 17xOst/14xWest,
    WR Symo 8,2; 3-phasig, 2 MPP- Tracker.
    2.) 6 x NeMo 2.0 60M-300W, mono, DN 26 Grad, Süd, WR Galvo 1,5; 1-phasig
    SENEC. Home V2.1 LI 7,5; Wallboxen Zappi 11 kw und go-e fix 11kW

  • Zitat von jodl

    dem EVU entsteht kein Schaden, weil es sowohl mit seinem Lieferanten als auch mit seinem Kunden nach dem selben Zählerstand abrechnet


    Ok, dann kein Schaden, sondern einfach nur tatsächlich entgangener Umsatz/Gewinn (weil weniger verkauft)

  • Zitat von Broadcasttechniker

    @ mk_nd_13
    Entschuldigung, aber das ist Blödsinn und Blödsinn.
    Die kleinen Wechselrichter sind alles keine Inselwechselrichter und können ohne Netz gar nicht laufen.
    Und Zähler werden normalerweise unter Dampf gewechselt, nicht nur eHZ.
    https://www.youtube.com/watch?v=grNuwbsUYd0


    Klar sind das alles Inselwechselrichter die ohne Netz normalerweise gar nicht laufen können. Bis ein intelligenter Heimwerker auf die Gedanken kommt daran herumzubasteln.
    Fehler beim Anklemmen sowie Fehlfunktionen können natürlich auch nicht vorkommen. :ironie:


    zum Zählerwechsel:
    Das mag in Wien so funktionieren und vielleicht auch noch anderswo. Bei mir zu Hause und vermutlich bei vielen anderen in
    Bayern/Deutschland auch ist der Stromzähler aber geklemmt. Da arbeiten die wenigsten unter Dampf.

    23 x AXIpremium AC-330-P an E3DC S10 E12 Blackline, 5,28 kWh Speicher & Notstromfunktion
    seit 07/2018 mit 10,56 kWh Speicher
    2 kWp an SMA Sunnyboy 2000 seit 2001
    SolarView zur Visualisierung (E3DC/Modbus, SMA/smap, Versorgerzähler/D0)
    Renault Twizy seit 11/2017, Renault Zoe seit 05/2021

  • Zitat von jodl


    auch das ist keine nachprüfbare Rechtsgrundlage


    keine nachprüfbare Rechtsgrundlage, aber zumindest mal eine Beurteilung aus Sicht eines Juristen von einer anderen Webseite


    https://www.frag-einen-anwalt.…hotovoltaik--f275777.html

    23 x AXIpremium AC-330-P an E3DC S10 E12 Blackline, 5,28 kWh Speicher & Notstromfunktion
    seit 07/2018 mit 10,56 kWh Speicher
    2 kWp an SMA Sunnyboy 2000 seit 2001
    SolarView zur Visualisierung (E3DC/Modbus, SMA/smap, Versorgerzähler/D0)
    Renault Twizy seit 11/2017, Renault Zoe seit 05/2021

  • jodl,


    liest du eigentlich, was so geschrieben wird???


    1. Zählermanipulation


    Zitat

    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Zitat

    § 248c bezieht sich halt auf Zählermanipulation wie umgehen, beschädigen oder eben Rückwärts laufen lassen.


    Urteil dazu:

    Zitat

    Als „Stromdiebstahl“ wird auch das Manipulieren eines Stromzählers gewertet, welches dazu diente, hohe Abschlagszahlungen zu verhindern. Wird der Täter bei einer solchen Aktion erwischt, darf der Stromanbieter den Stromverbrauch schätzen. Diesen Betrag hat der Täter zurückzuzahlen, sollte er nicht beweisen können, dass er weniger Strom verbraucht hat. Derartige Summen können ins Unermessliche steigen, wie der Fall eines Mieters belegt, der ohne dass sein Vermieter davon wusste, den Stromzähler seiner Wohnung manipuliert hat. Der Stromanbieter schätzte die Kosten auf 50.000,- €, was seitens eines Gutachters bestätigt wurde [OLG Hamm, 07.12.2012, 19 U 69/11].


    Und nichts anderes wird hier gemacht. Die einen verwenden Magnete, damit der Zähler keine Verbrauch anzeigt, der andere speist zurück, damit der Zähler keine Verbrauch anzeigt. Das Ergbenis ist das gleiche, nur die dazu verwendete technische Einrichtung ist eine andere.


    2. Normen:


    Du bist doch selbst vom Fach, oder?
    Also weißt du doch, das
    1. eine PV nur von einem eingetragenen Elektriker angeschlossen werden darf
    2. Lt. VDE nicht zulässig ist, Energieerzeuger an einem Verbraucherstromkreis anzuschließen.


    Für mich ist das alles sehr eindeutig und weit entfernt von einer "Grauzone" oder einer "Regelungslücke". Nur weil in den Gesetzen nicht auf genau den speziellen Fall mit der PV eingegangen wird (da es bei der Entstehung des Textes noch gar keine PV gab), heißt das noch lange nicht, das es legal ist. Das Ergebnis der Tat zählt und das ist eindeutig.

  • Zitat von jodl


    auch das ist keine nachprüfbare Rechtsgrundlage


    Ich habe auch keine Aussage zu Rechtsgrundlagen getroffen, sondern nur, dass es hier keine Winwin-Situation gibt. Der verschaffte Vorteil muss anderen zum Nachteil gereichen.

  • Genau diese superqualifizierten* Antworten sorgen doch dafür dass sich mittlerweile jeder der das hier liest denkt, jaja.
    Und ich gehe mal davon aus dass jeder weiß was jaja bedeutet.
    Und nochmals weil es scheinbar noch nicht genug gesagt wurde.
    Es besteht ein riesiger Unterschied zwischen einer Zählermanipulation oder Zählerumgehung und einer Einspeisung.
    Es hat auch niemand einen Nachteil.
    Mein Vorteil besteht darin dass ich in Equipment investiert habe welches sich mit Hilfe der Sonne selber bezahlt.
    Dass man das in einem PV Forum erklären muss, unglaublich.


    * KEINE Ironie


  • Es ist nicht wahr, dass niemand einen Nachteil hat. Das kann hierbei nicht funktionieren. Unglaublich ist es, das einfach so zu behaupten.