Moral und Gewissen

  • iron-age,
    Du musst hier zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden.


    Dem Netzbetreiber, sonstigen Unternehmen und auch Privatpersonen ist ja nur daran gelegen, einen eventuellen Schaden ersetzt zu bekommen. Und ein rückwärtslaufender Zähler verursacht halt nun mal einen Schaden, den letztendlich nicht der VNB, Konzern usw. zu tragen hat sondern die anderen Stromkunden.


    Und die Basis einer Nation, Gesellschaft oder Demokratie ist halt nun mal, dass sich jeder an das Recht (=Spielregeln) hält und nicht jeder tut und lässt was er will.


    Mit Moral oder Gerechtigkeit hat das nichts zu tun, denn das sind individuelle Werte. Während Du den PV-Strom über alles stellst, sehen das andere halt ganz anders.

  • Stromverbrecher,
    noch folgende Anmerkungen dazu:


    Die zivilrechtlichen Haftungsansprüche und die strafrechtlichen Körperverletzungstatbestände bestehen so oder so, unabhängig davon ob eine Anlage legal oder illegal betrieben wird. Sie resultieren aber normalerweise nicht aus vorsätzlichem Handeln.


    Die Straftatbestände des Betrugs (§263) und der Urkundenfälschung (§267,268) hingegen wurden ja immer vorsätzlich begangen, genauso wie die Steuerhinterziehung. Und normalerweise hilft hier halt auch die Unwissenheit nicht vor Strafe, gerade auch weil der Betrieb eine PV-Anlage normalerweise ein Gewerbe ist.

  • Man sieht, es gibt viele Sichtweisen und Meinungen zu dem Thema was Legal, illegal moralisch Verwerflich oder Vorsätzlicher Betrug ist. Gerade deshalb, wäre es doch wünschenswert, wenn hier der Gesetzgeber für Klarheit sorgt.


    Und nicht wie so oft Gerichte darüber Urteilen müssen welche Art von Tatbestand und Vorsatz bei dem Betrieb von nicht gemeldeten PV- Anlagen vorliegen und wie dies zu Ahnden sei.


    Wie iron-age angemerkt hat, könnte es sein, dass es vermutlich gar keine juristische Verfahren gibt welche Klarheit schaffen könnten, da die Geschädigten kein Interesse daran haben so etwas an die große Glocke zu hängen um keine Nachahmer auf zu wecken. Oder sogar wie erwähnt eine juristische Klärung zu Ihrem eigenen Nachteil herbei zu führen.


    Da recht viele Stromerzeuger und Stromnetzbetreiber sehr eng mit Staaten verflochten, oder sogar von diesem selbst Betrieben werden, wird eine nationale Gesetzgebung in diesen Sachen meist sehr Aufwendig und Kompliziert, wäre eine Europäische Lösung vielleicht ein Gangbarer weg in dieser Sache.


    Manche EU- Staaten sind hier schon einen Schritt weiter und haben Micro- PV Anlagen ohne Anmeldung schon legalisiert.
    https://www.photovoltaik-web.d…odule/plug-and-save-modul



    An dieser Stelle nochmals die Frage an die große PV- Gemeinde:
    Gibt es rechtskräftige Gerichtsurteile oder Strafen / Bußgelder infolge von nicht gemeldeten PV- Anlagen?
    Gab es in der Vergangenheit Gerichtsverfahren zwischen Energieversorgern / Netzbetreibern und Privatpersonen bezüglich einer nicht gemeldeten PV- Anlage? Auch verfahren in welchen man sich außergerichtlich geeinigt hat?

  • Zitat von Stromverbrecher

    Man sieht, es gibt viele Sichtweisen und Meinungen zu dem Thema was Legal, illegal moralisch Verwerflich oder Vorsätzlicher Betrug ist. Gerade deshalb, wäre es doch wünschenswert, wenn hier der Gesetzgeber für Klarheit sorgt.


    An dieser Stelle nochmals die Frage an die große PV- Gemeinde:
    Gibt es rechtskräftige Gerichtsurteile oder Strafen / Bußgelder infolge von nicht gemeldeten PV- Anlagen?
    Gab es in der Vergangenheit Gerichtsverfahren zwischen Energieversorgern / Netzbetreibern und Privatpersonen bezüglich einer nicht gemeldeten PV- Anlage? Auch verfahren in welchen man sich außergerichtlich geeinigt hat?


    Gegenfrage. Könnte es sein, dass deine Moral, dein Gewissen und deine weitere Vorgehensweise entscheidend davon abhängen, ob deine Fragen mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden?

    IBN 18.07.2017

    Module 15 x West, 14 x Ost, Standort: Mitten im Ruhrgebiet

    WR SMA SB 3.6-1-AV-40

    WR SMA SB 4.0-1-AV-40

    Speicher RWE Storage flex


  • In Holland sind die Anlagen erlaubt. Deswegen können die hier nicht verboten sein. Das ist schon das EU Recht.
    Die Holländer hatten auch die Fahradträger für die Anhängerkupplung erlaubt. Die Deutschen wollten die Dinger verbieten, ging, dank EU Recht, aber nicht.


    Ich hab mal einen Ebay Gebrauchtmodulehändler gefragt, der verkauft die Modulwechselrichter, wie warme Brötchen. Der hat auch noch nichts gehört.


    Hier waren mal zwei Herrschaften von den Stadtwerken, und haben sich meine Inselanlage angesehen. Die haben ein paar komische Geräusche gemacht, und sind wieder verschwunden.
    Das ist aber ein anders gelagerter Fall. Eindeutig war aber, dass sie keine Solaranlagen mögen.


    MfG Georg


    Ps: Die beiden Herrschaften haben bei ihrem Besuch, mein umfriedetes Gelände, ohne Erlaubnis betreten. Die stellen ihre Angelegenheiten auf jeden Fall über das Gesetz.


  • So ein quatsch. Also 50.000 Liter Heizöl im Keller zu lagern bekommt hier niemand genehmigt, es sei denn man genießt Bestandsschutz und hat den Tank schon. Bürokratischer Kraftakt für die PV Anlage? Ich musste ungefähr drei Unterschriften tätigen und fertig.

  • Um diesen.... Beitrag des TS ins rechte Licht zu rücken, sollte man dieses mal ansehen:


    https://www.photovoltaikforum.…mode=viewprofile&u=105466


    7 Posts bisher, davon 3 in diesem Thread.


    Übersichtlich genug, um mal in alle hineinzuschauen und sich selbst ein Bild zu machen.


    ICH sage dazu: Wenn ich mit Solar, welches ich privat finaziert habe, Strom erzeuge, und sofort selbst privat verbrauche, geht das niemand etwas an. Genauso wie bei einem Stromaggregat, da schert sich auch keiner drum


    Punkt.

  • Zitat von Schoenberg


    ICH sage dazu: Wenn ich mit Solar, welches ich privat finaziert habe, Strom erzeuge, und sofort selbst privat verbrauche, geht das niemand etwas an. Genauso wie bei einem Stromaggregat, da schert sich auch keiner drum
    Punkt.


    Und wenn du das machst, während du vom Rest des Stromnetzwerks entkoppelt bist (z.B. bei einer Inselanlage), dann ist das in Deutschland soweit ich das sehe auch noch so ;)
    Und ich sehe das auchso, das ist reines Privatvergnügen.


    Sobald du deine Stromerzeugung allerdings ans Netz klemmst, und du somit zumindest potentiell der Strom auch andere mitbeeinflusst, dann ist es meiner Ansicht nach zumindest ok, wenn der Staat oder der VNB (wer auch immer nach aktueller Lage verantwortlich ist) darüber Bescheid wissen und Vorgaben machen, was hier nicht erlaubt ist.
    (z.B. einspeisen während eines Stromausfalls. Das hier die Leitungen auch wirklich frei von Spannung sein sollten versteht sich von selbst).
    Über das ausmaß dieser Vorgaben kann man sich dann streiten, beide Seiten haben Argumente für das für und wider.


    Und wenn du schließlich auch noch Geld dafür haben möchtest, dass du Strom ins Netz schiebst (und das unabhängig davon, ob es grade Abnehmer gibt oder nicht), dann ist es auch ok, dass du als Gewerbetreibender behandelt wirst.
    Wenn du was von anderen erwartest, dann erwarten andere auch etwas von dir ;)

  • Zitat von Serin

    Sobald du deine Stromerzeugung allerdings ans Netz klemmst, und du somit zumindest potentiell der Strom auch andere mitbeeinflusst, dann ist es meiner Ansicht nach zumindest ok, wenn der Staat oder der VNB (wer auch immer nach aktueller Lage verantwortlich ist) darüber Bescheid wissen und Vorgaben machen, was hier nicht erlaubt ist.
    (z.B. einspeisen während eines Stromausfalls. Das hier die Leitungen auch wirklich frei von Spannung sein sollten versteht sich von selbst).
    Über das ausmaß dieser Vorgaben kann man sich dann streiten, beide Seiten haben Argumente für das für und wider.


    Solange das ENV von aussen nicht feststellen kann, wenn ich einspeisen WÜRDE, ist meine Meinung auch dazu klar.


    Zitat von Serin

    Und wenn du schließlich auch noch Geld dafür haben möchtest, dass du Strom ins Netz schiebst (und das unabhängig davon, ob es grade Abnehmer gibt oder nicht), dann ist es auch ok, dass du als Gewerbetreibender behandelt wirst.
    Wenn du was von anderen erwartest, dann erwarten andere auch etwas von dir ;)


    Jeder, der gezwungen ist etwas zu verkaufen, was der andere garnicht haben will, wird abgezockt, betrogen, mit Zusatzkosten belegt, bedrängt und diffamiert.


    Europa hat es jetzt geregelt, das erste vernüftige, was sie gemacht haben: Jeder hat das Recht, 25 kWp (oder waren es kWh?) für den Eigenbedraf Steuerfrei zu erzeugen. Nur ist das noch nicht angekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber da ging es nicht um Steuerfreiheit. Die unentgeltliche Wertabgabe wirst du bei einer EE-Anlagen auch da noch auf deinen EV zahlen müssen. Es ging einzig um die nicht gerechtfertigte EEG-Umlage auf EV die bei >10kWp bislang fällig werden.


    Und so richtig verstehe ich das Problem des TS nicht... er will ja gar keine EEG-Anlage, aber halt auch keine Insel.
    Und da ist es ja wohl völlig verständlich, daß der VNB will, dass das ordnungsgemäß von einer Fachkraft über einen rücklaufgesperrten Zähler angeschlossen wird. Und das kostet halt nunmal sowas wie Größenordnung 100Eu...


    Ist schon in Ordnung, dass nicht jeder am Netz rumfummeln kann wie er will... Dass das die Kosten-Nutzenrechnung einer gebrauchten Pipifaxanlage zunichte macht ist nun wirklich nicht das Problem des VNB, wenn auch bitter für den Pfennigfuchser.


    Man könnte natürlich auch warten bis die Smartzähler ausgerollt werden um die 100Eu für den Wechsel zu sparen. :wink:

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