VNB verlangt zusätzlichen Erzeugungszähler für 2te Anlage

  • Hallo,


    meine Bestandsanlage ist aus Anfang 2016 mit 9,36 kWp Überschußeinspeisung.
    Neuanlage soll 4,32 kWp haben (auch Überschußeinsp.) und dieses Frühjahr in Betrieb gehen.


    Meine VNB verweigert die Abrechnung über den jetzigen 2-Richtungszähler und verlangt zusätzlich einen Erzeugungszähler.


    --> lt. EEG §24 Abs. 3 ist eine Mischkalkulation (über einen Zähler) erlaubt, wenn Neuanlage (also Abstand zw. beiden Anlagen größer 12 Monate) und die neue Anlage kleiner als 10 kWp.


    Somit sind eigentlich die Voraussetzungen gegeben. Auch lt. Forumssuche bin ich auf solche Konstellationen gestoßen, wo sich zuerst der VNB mit einem 2ten Zähler quergestellt hat, letztenendes aber doch über Mischkalkulation freigegeben hat.


    Mein VNB läßt das aber absolut nicht zu. Er sagt, sie hätten dafür noch kein Meßkonzept.


    Hat der VNB hier absolute Hoheit oder muß er sich letztenendes beugen, wenn ich ihm mit einem Anwalt drohe ? Oder soll ich mich an die Clearingstelle wenden ?

    Hausdach:

    9,36 kWp, 70% dynamisch; 36x Heckert NeMo 260W
    Fronius Symo 8.2
    180° Süden, 40° Dachneigung, teilweise Verschattung vorhanden (ca. 10% Verlust)
    Inbetriebnahme am 20.01.2016


    Terassenüberdachung:

    7,455 kWp, 70% dynamisch; 27x SI-Saphir 165W und 10x Heckert NeMo 300W

    Fronius Symo 6.0 light

    180° Süden, 5° Dachneigung, teilweise Verschattung vorhanden (ca. 10% Verlust)

    Inbetriebnahme am 29.03.2019


    JK: 23 (D2, T1)

  • Hi Brzi,


    der Erzeugungszähler ist nicht für die Abrechnung Deines eingespeisten Stroms gedacht.
    Hier wird anteilig (Mischkalkulation) abgerechnet.


    Der Erzeugungszähler dient zum Nachweis, das Du < 10 MWh Eigenverbrauch hast.
    Für Eigenverbrauch > 10 MWh mußt Du EEG-Umlage zahlen!


    Bei einer Gesamtanlage von fast 15 kWp ist das ja durchaus möglich.


    Gruß
    Marc

    "Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren." - Albert Einstein
    "Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft" - Aristoteles

  • Hi,


    Zitat von Brzi

    Meine VNB verweigert die Abrechnung über den jetzigen 2-Richtungszähler und verlangt zusätzlich einen Erzeugungszähler.


    kommt öfter mal vor, dass die etwas verlangen, was sie nicht verlangen dürfen. Meistens ist das einfach Unkenntnis.



    Zitat von Brzi

    Er sagt, sie hätten dafür noch kein Meßkonzept.


    Das ist das Problem des VNB, wenn es seine Software nicht hergibt, eine Mischkalkulation zu rechnen.
    Dann muss er ein Update kaufen oder Dir die Rechnungslegung überlassen.
    Dir deswegen einen Rechtsanspruch aus dem EEG zu verweigern geht gar nicht. :evil:



    Zitat von Brzi

    Hat der VNB hier absolute Hoheit oder muß er sich letztenendes beugen, wenn ich ihm mit einem Anwalt drohe ? Oder soll ich mich an die Clearingstelle wenden ?


    Nein, der VNB muss das EEG anerkennen und damit die Möglichkeit, über einen Zähler abzurechnen.


    Bereite Dich erstmal selbst gut vor, drucke Dir die entsprechenden Stellen im Gesetz aus und auch die Meinung der Clearingstelle und anderer namhafter Institutionen dazu, dann würde ich erst nochmal einen Termin mit dem Sachbearbeiter beim VNB machen und ein weiteres persönliches Gespräch führen. Evtl. auch mit dem Justitiar des VNB.


    Erst wenn klar ersichtlich ist, dass deren Forderung trotz Verstoß gegen geltendes Recht durchgesetzt werden soll, würde ich die große Kanone `rausholen.
    Dann aber auch keinen Rückzieher mehr sondern die Sache knallhart durchziehen bis zum Schluss.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn


  • Hallo Marc,


    die Anlagen werden ja eben nicht zusammen betrachtet, da mehr als 12 Monate dazwischen liegen, womit beide kleiner 10 kWp. Und meinen Eigenverbrauch kennt der VNB ja schon aus dem Jahre 2016 und 2017, und der liegt bei 1800 kWh...


    Er beruht sich darauf, dass die für so einen Fall noch kein Meßkonzept haben und dass die 1.Anlage nach 20 Jahren weiterhin läuft und somit immer noch über den gleichen Zähler für die 2.Anlage abgerechnet wird, was so nicht zulässig ist... :?:

    Hausdach:

    9,36 kWp, 70% dynamisch; 36x Heckert NeMo 260W
    Fronius Symo 8.2
    180° Süden, 40° Dachneigung, teilweise Verschattung vorhanden (ca. 10% Verlust)
    Inbetriebnahme am 20.01.2016


    Terassenüberdachung:

    7,455 kWp, 70% dynamisch; 27x SI-Saphir 165W und 10x Heckert NeMo 300W

    Fronius Symo 6.0 light

    180° Süden, 5° Dachneigung, teilweise Verschattung vorhanden (ca. 10% Verlust)

    Inbetriebnahme am 29.03.2019


    JK: 23 (D2, T1)

  • Hallo Brzi,


    Ich habe die gleiche Orgie durch. Aber Entspannter!
    Zwei getrennte Anlagen (IBN: 08/2015 und 08/2016).


    Die Abrechnung erfolgt (konform zum EEG) über einen Zähler als Mischkalkulation.


    Das EEG besagt aber auch, das der Eigenverbrauch nur bis zu 10 MWh/a von der EEG-Umlage befreit ist.
    Die VNB´s gehen (gemäß Clearingstelle) ab einer Anlagengröße von ca. 7,2 kWp davon aus, das Du 10 MWh erzeugen kannst und somit auch selbst verbrauchen kannst. Ab dieser Anlagengröße fordern Sie meistens einen Erzeugungs- oder Generatorzähler. Ich bin mit meiner ersten Anlage dieser Forderung entkommen, da ich, aufgrund meiner Ausrichtung (OSO-Dach, 9,88 kWp) schon prognostiziert << 10 MWh/a erzeugen kann. Als dann die neue, zweite Anlage in Betrieb ging, war klar, das ich als Eigenverbraucher >> 10 MWh/a erzeuge und somit auch verbrauchen kann.


    Das Eigenverbrauchslimit ist im EEG mit 10 MWh/a (De-Minris-Regelung) klar fixiert und von der Anzahl oder der Größe der Anlagen nicht abhängig!


    Ergo benötigt der VNB (bzw. Du als Eigenverbraucher, der keine EEG-Umlage auf seinen Eigenverbrauch bezahlen möchte) einen Erzeugungszähler!
    Frei nach dem Motto: Eigenverbrauch = Erzeugung - Einspeisung!


    Kontaktiere mal Deinen VNB. Ich glaube Ihr habt ein wenig an "einander vorbei" argumentiert.


    Gruß
    Marc

    "Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren." - Albert Einstein
    "Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft" - Aristoteles

  • Ich habe selbst auch die Situation mit 2 Anlagen und evt. könnte noch eine 3. dazu kommen.


    Alleine um eine bessere Darstellung der Energieflüsse und eine wirklich sauberere Abrechnung zu erhalten habe ich mir Gedanken zu einem Erzeugungszähler gemacht.
    Was wir hier akzeptiert?
    Einfacher Drechstromzächler wie DRT428-B ca. 50 EUR oder eine geeichte Variante zB. DRT428DC-MID ca. 75 EUR ?
    Die Kosten für den Zähler sich ja überschauber ....

  • Hi shot,


    da es um "abrechnungsrelevante Strommengen" geht, ist das Kürzel MID (gültige EU-Eichung) entscheidend.


    Leider werden bestimmte Installationen (z.B. kein eigener Zählerkasten, Hutschienenzähler, etc.) vom VNB (gMSB) meistens nicht akzeptiert!


    Da hilft es einen externen MSB zu beauftragen (ist meistens auch günstiger). Wobei im Moment das SmartMeterGateway-Gelumpe ja beim "ausrollen" ist. Vermutlich muß Du Dich sputen, um noch 8 Jahre Ruhe zu haben. Allerdings kenne ich mich bei dem Thema nicht so aus, deshalb kann ich Dir keine Empfehlung geben.


    Mein Erzeugungszähler läuft noch bis 2024 als Hutschienenzähler im PV-Anschlußkasten mit einem beauftragtem MSB.


    Gruß
    Marc

    "Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren." - Albert Einstein
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  • Zitat von Paulchen0


    Kontaktiere mal Deinen VNB. Ich glaube Ihr habt ein wenig an "einander vorbei" argumentiert.


    Gruß
    Marc


    Hallo Marc,


    Nein, über die Möglichkeit, mehr als 10 MWh Eigenverbrauch war nie die Rede, weder von meiner Seite noch von Seiten des VNB´s. Der (ich vermute) Gruppenleiter beruht sich eben darauf, dass die dafür kein Meßkonzept (zum Ankreuzen bei der Antragstellung) haben und mit den unterschiedlichen Laufzeiten (1. Anlage läuft in 2037 aus und die neue Anlage läuft dann bis 2039 über den gleichen Zähler).



    Danke für die Tipps. Am Telefonat (bereits 2mal telefoniert) zeigte der (imho) Gruppenleiter jedoch keine Einwilligung. Ein persönliches Gespräch wird da vermutlich genauso wenig bringen, dass wäre evtl. mit dem Justitiar sinnvoller. Mal schauen wie ich das am besten angehen werde.
    p.s. er sagte auch, dass alle VNB´s das Problem mit dem Meßkonzept hätten und ich solle ihm einige nennen, der das so per Mischkalkulation ohne zusätzlichen Zähler freigegeben hat.

    Hausdach:

    9,36 kWp, 70% dynamisch; 36x Heckert NeMo 260W
    Fronius Symo 8.2
    180° Süden, 40° Dachneigung, teilweise Verschattung vorhanden (ca. 10% Verlust)
    Inbetriebnahme am 20.01.2016


    Terassenüberdachung:

    7,455 kWp, 70% dynamisch; 27x SI-Saphir 165W und 10x Heckert NeMo 300W

    Fronius Symo 6.0 light

    180° Süden, 5° Dachneigung, teilweise Verschattung vorhanden (ca. 10% Verlust)

    Inbetriebnahme am 29.03.2019


    JK: 23 (D2, T1)

  • Zitat von Brzi


    ...
    Meine VNB verweigert die Abrechnung über den jetzigen 2-Richtungszähler und verlangt zusätzlich einen Erzeugungszähler.


    Verlangen kann den Kunde was er will. Die zutreffende Stelle im Gesetz hast du gefunden. Wenn dein Kunde das nicht abrechnen kann, dann machst du das selbst.


    Teile ihm mitt, dass du ab sofort die Abrechnungslast für deine Lieferungen und Leistungen selbst übernimmst. Dann schreibst du die erste Rechnung. Trifft keine Zahlung ein, setzt du deinen Kunden in Verzug (eine Zahlungserinnerung schreiben, eine!). Dann Mahnbescheid, dann Klage (wenn nötig).

  • Hi,


    Zitat von Brzi

    Danke für die Tipps. Am Telefonat (bereits 2mal telefoniert) zeigte der (imho) Gruppenleiter jedoch keine Einwilligung.


    offensichtlich bettelt er bei Dir um (juristische) Schläge. Warum nicht, vielleicht steht er ja auf SM. 8)



    Zitat von Brzi

    . . . er sagte auch, dass alle VNB´s das Problem mit dem Meßkonzept hätten und ich solle ihm einige nennen, der das so per Mischkalkulation ohne zusätzlichen Zähler freigegeben hat.


    Mein Netzbetreiber z.B.: Stadtwerke Herborn GmbH.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn