Hallo,
meine Bestandsanlage ist aus Anfang 2016 mit 9,36 kWp Überschußeinspeisung.
Neuanlage soll 4,32 kWp haben (auch Überschußeinsp.) und dieses Frühjahr in Betrieb gehen.
Meine VNB verweigert die Abrechnung über den jetzigen 2-Richtungszähler und verlangt zusätzlich einen Erzeugungszähler.
--> lt. EEG §24 Abs. 3 ist eine Mischkalkulation (über einen Zähler) erlaubt, wenn Neuanlage (also Abstand zw. beiden Anlagen größer 12 Monate) und die neue Anlage kleiner als 10 kWp.
Somit sind eigentlich die Voraussetzungen gegeben. Auch lt. Forumssuche bin ich auf solche Konstellationen gestoßen, wo sich zuerst der VNB mit einem 2ten Zähler quergestellt hat, letztenendes aber doch über Mischkalkulation freigegeben hat.
Mein VNB läßt das aber absolut nicht zu. Er sagt, sie hätten dafür noch kein Meßkonzept.
Hat der VNB hier absolute Hoheit oder muß er sich letztenendes beugen, wenn ich ihm mit einem Anwalt drohe ? Oder soll ich mich an die Clearingstelle wenden ?