Netzbetreiber Zählerwechsel 317,99 € "EEG-Pauschale"

  • Habe eine Rechnung vom Netzbetreiber bekommen über 317,99 €.
    Stromzähler 147,22 € und Pauschale für EEG Anlagen 120 € (netto).
    Wegen Erweiterung der Anlage (jetzt über 10kWp) wurde durch den Netzbetreiber ein Erzeugungszähler gesetzt.
    Ansonsten blieb die Anlage unverändert, z.B. wurde der bestehende Rundsteuerempfänger weiter genutzt.


    Antwort des Netzbetreibers auf Nachfrage wegen der hohen Kosten:
    tut mir leid aber die Rechnung ist soweit korrekt. Die EEG-Pauschale fällt immer an dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Erweiterung oder eine neu Anlage handelt. Des Weiteren wurde im Zuge der Erweiterung ein Erzeugungszähler gesetzt.
    So setzen sich die Kosten also aus Zählersetzkosten + EEG-Pauschale zusammen.


    Vielleicht sollte ich ja auch eine Pauschale verlangen weil die bei mir ins Haus durften....
    Weiss jemand ob die das verlangen dürfen?

  • Warum lässt Du den Netzbetreiber überhaupt einen Erzeugungszähler setzen?


    Mag mich irren, aber der muss doch nicht vom Netzbetreiber sein ... ich würde sogar meinen, dass der nichtmal geeicht sein muss. Ein simpler BG Tech digitaler Zähler auf Hutschiene für 50,- hätte es getan.


    Also raus damit und per Post zurück an den VNB.

  • er möchte doch jetzt EEG Umlage für seinen Eigenverbrauch zahlen. Dafür benötigt er einen geeichten Zähler.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Zitat von sonnenwelle

    ... Pauschale für EEG Anlagen 120 € (netto).
    ...Die EEG-Pauschale fällt immer an dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Erweiterung oder eine neu Anlage handelt.


    was ist eine "EEG Pauschale", warum fällt diese "immer" an, auf welcher Rechtsgrundlage berechnet der Netzbetreiber diese?
    Im EEG habe ich nichts dazu gefunden :?:

  • Zitat von seppelpeter

    Warum lässt Du den Netzbetreiber überhaupt einen Erzeugungszähler setzen?


    Mag mich irren, aber der muss doch nicht vom Netzbetreiber sein ... ich würde sogar meinen, dass der nichtmal geeicht sein muss. Ein simpler BG Tech digitaler Zähler auf Hutschiene für 50,- hätte es getan.


    Dazu gab es hier schon eine Diskussion: https://www.photovoltaikforum.…lit=Erzeugungsz%C3%A4hler

  • Zitat von jodl

    was ist eine "EEG Pauschale", warum fällt diese "immer" an, auf welcher Rechtsgrundlage berechnet der Netzbetreiber diese?
    Im EEG habe ich nichts dazu gefunden :?:


    Wäre wirklich schön zu wissen, was diese EEG Pauschale denn sein soll... Auf den ersten Blick spricht einiges dafür, dass das eine individuelle Gebühr (sowas wie ein Einrichtungspreis) ist und der VNB das anders verpackt... Darf man fragen wer der VNB ist? Muss ja irgendwo auf der Seite stehen.


    Ich vermute mal, dass es schwer sein wird aus der Nummer rauszukommen... Wahrscheinlich hast du den gMSB mit dem Inbetriebnahmeantrag beauftragt.

  • soll heißen daß hier etwas verrechnet wird für daß es keine rechtliche Grundlage gibt, das aber der TS (vielleicht unwissentlich, evtl. durch seine Unterschrift auf einem Inbetriebsetzungsantrag o. ä.) beauftragt hat :?:

  • Zitat von jodl

    soll heißen daß hier etwas verrechnet wird für daß es keine rechtliche Grundlage gibt, das aber der TS (vielleicht unwissentlich, evtl. durch seine Unterschrift auf einem Inbetriebsetzungsantrag o. ä.) beauftragt hat :?:


    also ich kenne die rechtliche Grundlage nicht... Andere VNB / gMSB verlangen ja auch Installationspauschalen, wenn ein Zähler neu eingebaut wird und die ist ja auch nicht im EnWG, EEG oder sonst wo fixiert... das sind in dem Fall die 147 Euro und dann kommen vielleicht noch 120 Euro drauf, weil es bei EEG ANlagen besonders kompliziert ist :ironie:


    Ich gehe davon aus, dass die Entgelte irgendwo auf der Homepage stehen und ja, ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das unwissentlich beauftragt wurde... Aber das ist Spekulation und man sollte dem VNB erst mal nichts unterstellen. Ein bisschen Wettbewerb wird hier nicht schade :D

  • Hm, wenn die Anlage nach einem Jahr auf über 10 Kwp erweitert wurde, wird ja keine EEG-Umlage fällig - ist ja eine neue Anlage und die darf auch wieder bis an die 10 Kwp gehen. Der Zweck des Erzeugungszählers ist dann ja gar nicht gegeben ( um darüber aus der Differenz der Erzeugung und der Einspeisung den Verbrauch zu ermitteln, um dann darauf die EEG-Umlage anteilig zu zahlen )


    Bleibt dann maximal das Finanzamt. Nun ist das aber nicht so, daß das Finanzamt zum Zähler ablesen vorbei kommt oder das der VNB dem Finanzamt einen Zählerstand übermittelt. Nein, den lese ICH selber ab und errechne daraus meine Wertabgabe. Dafür kann ich ohne weiteres einen eigenen Zähler setzen oder ich verlasse mich auf den Stand, den der WR selbst zählt. Wie ich auf die Zahl komme, interressiert beim FA keinen, ich muss noch nicht einmal das Rechenmodell angeben. Hauptsache, es ist plausibel und führt nicht zu Nachfragen.


    Also ist auch dafür kein Zähler vom VNB notwendig. Ich nehme auch mal nicht an, daß der beim TE gesetzte Erzeugungszähler manipulationssicher angeschlossen und der WR verplomt wurde, oder?

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