Heute bekam ich einen Anruf vom NB, diesem ist aufgefallen das das vorhandene Messkonzept so wie es gebaut ist garnicht funktionieren würde, und Sie die Vergütung von 2 Jahren zurückfordern würde.
Darauf sagte ich das das Messkonzept von deren Seite kam, nicht von meiner. Darauf wurde gesagt das wäre egal, er wüsste nicht woran das liegt
Das Bhkw und die Pv Anlage laufen beide wie gesagt im Eigenverbrauch, beides ohne EEG Umlagepflicht, die PV Anlage fällt unter die 90% Marktintegration. Soweit auch kein Problem, es wird sehr viel selber verbraucht (Einspeisung der PV Anlage laut Aussage des Mitarbeitern für die 2 Jahre ca. 11.00kwh) Diese sollen jetzt zum Marktwert Vergütet werden (Iwo. 3,5cent).
Das besondere an der Anlage ist, die Anschlussebene ist Mittelspannung, die Abrechnung Niederspannungsseitig. Es sind hier überall Lastgangzähler verbaut, und die Abrechnung etc. über den Eigenverbrauch erfolgt anhand einer hinterlegten Formel beim Netzbetreiber anhand der viertel Stunden Werte, was ja auch meine ich laut EEG erlaubt ist.
Ich wollte damals das der BHKW Strom als erste für den Eigenverbrauch angerechnet wird, das wollten die natürlich nicht, aber bei denen wäre es nur eine Formelanpassung gewesen, mehr nicht. Gut, habe ich nicht weiter verfolgt und mich damit abgefunden.
Das Messkonzept etc. wurde von denen so vorgegeben, nicht von mir.
Im Anhang sende ich euch mal die Messkonzepte mit. Das neue Messkonzept wo ich wieder EEG Vergütung für die PV bekommen soll, hat einen Zähler mehr. Was das bringen oder ändern soll, erschließt sich mir bei bestem willen nicht...