Meldepflicht zum 28.02.


  • Die Paragraphen kenne ich durchaus, ich hatte ich oben ja bereits genannt und daher kenne ich auch den Inhalt. Dennoch trotzdem vielen Dank für das Einstellen der Texte, wenngleich sie so natürlich nur schwer lesbar sind.


    Die Frage ist aber, ob es Musterbriefe hierfür gibt und wie relevant das überhaupt ist. :?:

  • Zitat von redhut

    Die Paragraphen kenne ich durchaus, hatte ich oben ja bereits genannt. Die Frage ist aber, ob es Musterbriefe hierfür gibt und wie relevant das überhaupt ist.


    Die Sanktionen kannst du auch im EEG nachlesen. Musterbriefe sind mir nicht bekannt. § 74 a hattest du selbst nicht genannt.
    Du fängst ziemlich spät an, dir Gedanken zu machen. :-?


    Wenn der VNB bereits alle n den §§ genannten Informationen hat, z.B. selbst gemessen und bereits abgerechent hat und über Eigenverbrauch (seit wann und wie) informiert ist, ist keine Meldung erforderlich.

  • Zitat von Energiesparer51

    Die Sanktionen kannst du auch im EEG nachlesen.

    Danke, kenne ich natürlich ebenfalls.


    Zitat

    Musterbriefe sind mir nicht bekannt.

    Das ist schade.


    Für ein Problem, das aber Millionen an Betreibern betrifft, ist das aber etwas merkwürdig.


    Zitat

    § 74 a hattest du selbst nicht genannt.

    Der betrifft mich zum 28.02. ja auch gar nicht. Sondern zum 31.05. Hier hatte ich letztes Jahr an VNB und ÜNB mehrere Briefe geschrieben als Betreiber und auch als Letztverbraucher und jeweils um Stellungnahme gebeten, es kam aber nie etwas zurück. Daher auch die Überlegung, ob das überhaupt irgendjemanden interessiert, was ich da so schreibe.


    Zitat

    Du fängst ziemlich spät an, dir Gedanken zu machen. :-?

    s.o. und ich wüsste nicht, dass mich bereits jemand im Vorfeld daran erinnert hätte. :?:


    Zitat

    Wenn der VNB bereits alle n den §§ genannten Informationen hat, z.B. selbst gemessen und bereits abgerechent hat und über Eigenverbrauch (seit wann und wie) informiert ist, ist keine Meldung erforderlich.

    Selbst gemessen heißt 1/4stündige Messung? Und woraus ergibt sich dies, aus dem reinen Gesetzestext jedenfalls nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von redhut ()

  • Zitat von Energiesparer51

    Es braucht dich niemand zu erinnern. Du als Anlagenbetreiber bist in der Pflicht.

    Die versuche ich exakt gerade auch zu erfüllen. Und frage mich dennoch, ob alle Anlagenbetreiber diese Pflicht erfüllen und wie relevant diese Pflicht ist. Und wo es Informationen hierzu gibt außerhalb des Gesetzestextes, denn VNB und ÜNB hat es letztes Jahr null interessiert, was ich denen so schreibe.


    Zitat

    Tennet als ÜNB hat z.B. ein Meldeportal für EEG-umlagepflichtige Mengen.

    Richtig. Privatnutzer Maierschulze hat aber wohl kaum EEG-umlagepflichtige Mengen zu melden, sondern nur § 71 Nr. 1 EEG zu befolgen. Und er weiß sicherlich zu 99% bis heute nicht wie.


    Insofern wären Musterbriefe durchaus sinnvoll.

  • Wenn du im einfachsten Fall formal alles richtig machen willst, teile dem VNB die Mengen aus der von ihm erstellten Abrechnung noch einmal mit. Das ist zwar albern, aber korrekt.

  • Hallo zusammen,


    ich habe letztes Jahr mal eine doppelte Meldung zu meinem Abnehmer und dem Übertragungsnetzbetreiber geschickt. Auf mein Schreiben habe ich allerdings von beiden keine Rückantwort erhalten.
    Dieses Schreiben als Anhang



    Jährliche schicke ich jetzt einfach folgendes an meinen Abnehmer



    Nach meinem Empfinden kann ich nicht viel mehr machen....

  • Das mit den Bestandsanlagen hatte ich nach Einführung EEG 2014 einmalig gemeldet. Ansonsten habe ich eine E-Mail geschickt in der ich feststellte, dass alle Informationen offenbar vorliegen, da eine korrekte Abrechnung vom VNB erstellt wurde.